§ 4.4 Nutzungsrechte
WEBCREATE räumt dem Kunden das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die Website zu nutzen.
Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam (§ 158 Abs. 1 BGB), wenn der Kunde die gem. Angebot geschuldete Vergütung vollständig an WEBCREATE entrichtet hat.
[...]
§ 4.6 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Website Eigentum von WEBCREATE.
Bei Zahlungsverzug ist WEBCREATE berechtigt, die Website vom Server zu entfernen.
Nach eingegangener Zahlung wird die entfernte Website wieder auf dem Server installiert.
Bei eigener Speicherung auf einem Server ist WEBCREATE befugt, die Speicherung zu unterbinden.
Nach eingegangener Zahlung wird diese Unterbindung automatisch gegenstandslos.