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Thema: Kunde ZAHLT Website NICHT !!!

  1. #1
    TP-Moderator StephanF ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE StephanF ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE StephanF ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE StephanF ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von StephanF
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    Thumbs down Kunde ZAHLT Website NICHT !!!

    Hallo zusammen und ein schönes WE,

    habe einem Kunden eine kleine Webpräsenz über ökologisches Bauen erstellt. Diese ist auch seit Januar 06 online. Bis heute hat er nicht bezahlt. Das schriftliche Angebot lautete 500 € netto (ist eh geschenkt).
    Eine schriftliche Auftragsbestätigung gibt es nicht, aber jede menge E-Mails aus denen der Verlauf der Erstellung mit seinen Wünschen und Änderungen hervorgeht.
    Anschließend haben wir uns auf einen Wartungsvertrag (mtl. 50 €) für evt. Änderungen oder Erweiterungen geeinigt. Dieser wurde auch unterschrieben. Da er hierfür auch nie bezahlt hat, habe ich Ihm den Wartungsvertrag gekündigt.
    Es wurde ihm ein Mahnbescheid durch das Amtsgericht zugestellt. Diesem hat er ohne Begründung widersprochen.
    Der Kunde hat auf einige Telefonate hin beteuert, er wolle eine Ratenzahlung vereinbaren, zurückrufen und die Sache gütlich einigen usw. Natürlich ist nix passiert.

    Da war ich ein bißchen säuerlich, und habe ihm die Dateien online wieder runtergezogen. Mein Fehler war, das ich Ihm einen kompletten Spiegel seiner Seite schon auf CD übergeben hatte.
    Ich habe nun keinen Zugang mehr zum Provider, da der Kunde die Passwörter geändert hat. Er hat inzwischen eine andere Agentur damit beauftragt seine Seite wieder online zu bringen. Ist sie auch bis zum heutigen Tage.
    Wenn ich das richtig sehe, ist dies doch vorsetzlicher Betrug, Verstoß gegen das Urheberrecht sowie unrechtmäßige Aneignung geistigen Eigentums.

    Selbstverständlich werde ich die Sache bis in letze Instanz durchziehen, doch bis dahin wirds wohl noch ein wenig dauern.
    Wer von Euch hat schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht(hoffe nicht zu viele ) und weiß zufällig eine gute Seite mit entsprechenden Urteilen zum nachlesen??

    NIx für Ungut, bis bald
    Schöne Grüße aus Thüringen
    Stephan Page

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  2. #2
    wys
    wys ist offline
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    Sehr kritisch ist es, dem Kunden die gelieferte Ware wieder abzunehmen ohne entsprechenden Gerichtsbeschluss. Kunde könnte nun Dich verklagen.

    Du kannst lediglich weiter klagen (bis hin zum Titel incl. Kontopfändung) und weitere Leistungen Deinerseits einstellen. Nicht aber erbrachte Leistungen entziehen.

    Wenn Du den zivilrechtlichen Weg zu Ende gegangen bist, gibt es vielleicht noch die Möglichkeit, strafrechtlich vorzugehen. Ich bezweifel aber, dass das bei dieser Summe Sinn macht.

    lg
    wys
    Ich sag mal: OMmmmm ....

  3. #3
    TP-Senior wiantomi macht alles soweit korrekt
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    Also ich habe auch ein paar Kunden, die sich mit der Bezahlung Zeit lassen. Nach einem Monat schicke ich dann nochmal die Rechnung als PDF mit der freundlichen Anfrage, ob denn eventuell die Rechnung auf dem Postweg verloren gegangen ist. Bislang wurde dann immer gezahlt, aber unter Strapazierung meiner Geduld.

    Letztlich stellt sich mir die Frage, ob ein anderer Webdesigner diese Seite einfach online stellen darf. Ich würde es als Urheberrechtsverletzung ansehen, aber bei einer anderen Diskussion zu diesem Thema wurde geäussert, dass dieser Code nicht schützenswert ist, sprich zu simpel als dass man von Urheberrechtsverletzung sprechen kann. Finde ich zwar nicht, aber egal.

    Hast du eigentlich eigene Bilder mit eingebaut oder gehören die alle dem Kunden?

    Grüsse!

    wian

  4. #4
    TP-Moderator StephanF ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE StephanF ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE StephanF ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE StephanF ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von StephanF
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    Ja, habe Bilder mit eingebaut(wurden von Ihm gestellt und von mir aufbereitet), aber z.B. Banner und andere Bilder selbst mit Fireworks kriert und erstellt. Diese gab es definitiv vorher nicht.
    Schöne Grüße aus Thüringen
    Stephan Page

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  5. #5
    TP-Senior wiantomi macht alles soweit korrekt
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    Also ich bin zwar kein RA ..................................

    aber ich denke (!), dann handelt es sich auf jeden Fall um eine Urherberrechtsverletzung. (Gerade auch interessantes Thema von Thomas!)
    Letztlich räumst du ihm mit der Bezahlung der Leistung ein Nutzungsrecht deines Banners ein. Da er nicht gezahlt hat, hat er somit auch kein Nutzungsrecht. Ich weiss zwar nicht, wie man hier vorgeht, aber Abmahnung mit Unterlassungserklärung nebst Nutzungsentgelt (ca. 40 EUR/Tag - suche mal bei Google!) für das Banner - irgendwas müsste da schon möglich sein. Letztlich ist es "in meinen Augen" Diebstahl und laut Polizei wesentlich schlimmer als eine Sachbeschädigung.

    Ich hoffe für dich, dass einer von den Experten diesen Beitrag liest und noch ein paar Tipps abgibt, weil ich leider keiner bin.

    Grüsse!

    wian

  6. #6
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    ein bisschen Lesestoff zum Urheberrecht
    Geändert von SvenWeb (15.08.2007 um 21:18 Uhr)
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  7. #7
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    Danke euch für die Hinweise und Eure Anteilnahme . Werd schon irgendwie an mein Geld kommen.
    Viel Erfolg noch...
    Schöne Grüße aus Thüringen
    Stephan Page

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  8. #8
    TP-Urgestein webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von webcreate
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    Nur mal für die Zukunft, für solche Fälle habe ich extra Abschnitte in den AGB stehen.

    § 4.4 Nutzungsrechte

    WEBCREATE räumt dem Kunden das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die Website zu nutzen.
    Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam (§ 158 Abs. 1 BGB), wenn der Kunde die gem. Angebot geschuldete Vergütung vollständig an WEBCREATE entrichtet hat.

    [...]

    § 4.6 Eigentumsvorbehalt

    Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Website Eigentum von WEBCREATE.
    Bei Zahlungsverzug ist WEBCREATE berechtigt, die Website vom Server zu entfernen.
    Nach eingegangener Zahlung wird die entfernte Website wieder auf dem Server installiert.
    Bei eigener Speicherung auf einem Server ist WEBCREATE befugt, die Speicherung zu unterbinden.
    Nach eingegangener Zahlung wird diese Unterbindung automatisch gegenstandslos.
    Gruß Mark

    webcreate IT SOLUTIONS
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  9. #9
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    Hallo,

    ich habe gestern meinen ersten Kundentermin gehabt. Die haben mich dann auch gefragt, ob die Seite danach ihnen gehört. Ich habe daraufhin mit JA geantwortet, da ich dies selbstverständlich fand. Hätte ich auch mit NEIN antworten können?

    Kleine Frage noch: Kann ich eigentlich mit einem Satz auf der Rechnung "Die Ware, geleistete Dienstleistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum..." mich schützen?

    Und macht ihr immer einen Vertrag für eine Website?

    Gruss Markus

  10. #10
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    Nun habe ich dem Kunden ja wie folgt gedroht:

    Sehr geehrter Herr BlaBla,

    Offensichtlich sind Sie nicht bereit unsere erbrachten Leistungen zu bezahlen.
    Des Weiteren verweigern Sie uns den Zugang zu den von uns erstellten Dateien.
    Darüber hinaus veröffentlichen sie unter der Internetadresse
    www.blabla.de von uns programmierte und gestaltete Dateien.
    Durch die von Ihnen verweigerten Zahlungen, kam somit .. usw .. keine Rechtsübertragung zustande. Sie handeln somit rechtswidrig.
    Sollten weiterhin unsere Dateien und unser geistiges Eigentum ohne unsere Zustimmung veröffentlichen, oder durch dritte veröffentlichen lassen,
    so sehen wir uns gezwungen ohne weitere Ankündigungen Strafanzeige wegen vorsetzlichem Betrug , Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz – UrhG
    sowie Diebstahl von geistigem Eigentum zu stellen.


    Daraufhin ist der Feigling heulend zum Anwalt gehumpelt. Die "Ich habe mein Rechtstudium im Lotto gewonnen"-Mannschaft schreibt uns nun, wir hätten einige Teilleistungen laut Angebot vom blabla (die nennen es Vertrag) nicht ordungsgemäß erbracht.
    Einzelheiten später... muß nun los
    Schöne Grüße aus Thüringen
    Stephan Page

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  11. #11
    TP-Supporter timedance123 macht alles soweit korrekt
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    nächstes mal homepage nur dann herausgeben wenn bezahlt wurde? ist das nicht die einfachste lösung?

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