B2B: ist netto üblich, niemand wird sich über 16% "Aufschlag" wundern
B2C: da hast du einfach Endpreise inkl. MWSt. anzugeben
Hallo,
ich habe ein kleines Problem bei der Berechnung der Steuern.
Als Dienstleister schlage ich auf alle meine Dienstleistungen und Produkte 16% Mehrwertsteuer. --> klar !
Jetzt habe ich eine Internetplattform auf der die Kunden den Preis für eine Dienstleistung selbst bestimmen können, auch führe ich diese Dienstleistung nicht selbst aus sondern vermittle sie an Fachkräfte wieter und das ganze läuft für die Fachkräfte auf provisionsbasis.
So jetzt meine Frage: Wie mache ich das mit der Mehrwertsteuer, da ich Lastschriftverfahren und Kreditkarte anbieten will und die Kunden den Preis ja selbst bestimmen, ich kann ja nicht einfach zuzüglich 16% Mwst. noch mit vom konto holen....? Wie haltet ihr das.
So und jetzt das zweite Problem da ich die Beratung weiter gebe erhalte ich 20% und die jew. Fachkraft 80% (bei mir macht es also die Masse) wie ist das mit der Provision?
Bei der Menge kann mir der jeweilige Dienstleister nicht immer ne Rechnung senden ich will es so machen, dass die jeweiligen Dienstleister den Betrag immer zum 15. des Monats ausgezahlt bekommen den sie prozentual erwirtschaftet haben, wie behandle ich dies steuertechnisch???
Ich hoffe ihr verstehe meine zwei Probleme einmal von mir zum Endkunden und von mir zu den Fachkräften.
Viele Grüße,
New...
B2B: ist netto üblich, niemand wird sich über 16% "Aufschlag" wundern
B2C: da hast du einfach Endpreise inkl. MWSt. anzugeben
nein du verstehst das nicht.
ich gebe garkeine preise an sondern die kunden tun dies.
Habe hier eine seite da is das so, hat zwar nix mit meinem bereich zu tun aber funktionsweise is die gleiche:
www.frag-einen-anwalt.de
da suche ich mir selbsr den preis heraus und die anwälte erhalten monatlich eine provision die von der menge und dem preis der beträge abhänfgt die sie beantworten, wie is das hier mit der steuer....??????
ich hab's schon verstanden
du fragst u.a.:und genau darauf bezog sich meine Antwortich kann ja nicht einfach zuzüglich 16% Mwst. noch mit vom konto holen....?
bei B2B kannst du das tun, bei B2C aber nicht (der Threadtitel ... oder steht der nicht im Zusammenhang mit deiner Frage?)
Wieso stellst du dem Dienstleister keine Gutschrift aus?So und jetzt das zweite Problem da ich die Beratung weiter gebe erhalte ich 20% und die jew. Fachkraft 80% (bei mir macht es also die Masse) wie ist das mit der Provision?
Bei der Menge kann mir der jeweilige Dienstleister nicht immer ne Rechnung senden ich will es so machen, dass die jeweiligen Dienstleister den Betrag immer zum 15. des Monats ausgezahlt bekommen den sie prozentual erwirtschaftet haben, wie behandle ich dies steuertechnisch???
Du vereinnahmst einen Betrag ziehst deine Provision ab und überweist den Restbetrag auf das Konto des Dienstleisters und rechnest mit diesem über eine Gutschrift ab. Die Gutschrift stellt dabei eine Rechnung dar, bei der umgangssprachlich formuliert der Kunde die Rechnung in Stellvertretung für den leistenden Unternehmer ausstellt. Diese ist jedoch nur wirksam, sofern der leistende Unternehmer zustimmt. Du trittst also als Agent auf.
Die USt entfällt dann bei dir nur auf die Provision. Der Rest gilt dann als "durchlaufender Posten" und ist nicht in die Bemessungsgrundlage für die USt einzubeziehen.
Bei deiner ersten Frage kenne ich mich ja nicht mit aus, aber spielt da nicht die Preisangabenverordnung auch noch eine Rolle?
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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uiuiuuuiuiui verzwickte sache:
Um ehrlich zu sein versteh ich deine Antwort in keinster weise(hoffe das war nicht zu direkt)
Ich habe kunden die sich den preis selber aussuchen, verstehe ich richtig das ich einfach den genannten preis einziehe von deren konto und die 16% bei mir hängen bleiben????
Ich habe Fachkräfte die bezahlt werden wollen, sie erhalten einen prozentualen betrag zum 15. des monats erhalten was mach ich da nun?
Bitte um detailierte beschreibung ich sitze da schon ewig und mir fällt nix ein.
danke,
grüße New...
@ sven interessanter vorschlag dank dir hierfür, was meinst du mit Preisangabenverordnung?
jetzt bräuchte ich noch eine lösung im B2C bereich.
Vierle Grüße,
New...
hat sich erledigt. Bei frag-einen-anwalt.de wird nicht ausdrücklich erwähnt inwieweit USt in den Beträgen enthalten ist. Aber von dem Gebiet habe ich auch keine Ahnung.was meinst du mit Preisangabenverordnung?
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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ach so ok.
Weiss jemand wie die sitaution im B2C Bereich gehandhabt wird?
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