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Thema: GbR in Einzelunternehmen umwandeln

  1. #1
    TP-Newbie caro58 macht alles soweit korrekt
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    GbR in Einzelunternehmen umwandeln

    Hallo

    Ich habe mal eine Frage und wäre für eine Antwort sehr dankbar.
    Mit meiner Freundin habe ich 2005 eine GbR gegründet wir führen einen Laden für Sotfair und Armeebekleidung.
    In dieser Zeit wurden Ladeneinrichtung Pc und vieles mehr angeschafft(bezahlt durch Einnahmen)Sie brachte jeden Monat 400€ ein für Miete und Strom.Alles andere wurde über Einnahmen finanziert.
    Jetzt steigt sie am 1.6. aus will einiges aus der Ladenausstattung mitnehmen,haben aber auch noch offene rechnungen von ca.2000€,Endabrechnung Strom und Gas kommen noch dazu.
    Ich möchte das Geschäft aber weiterführen.
    Kann mir einer sagen was ihr zusteht und was mit den offenen Rechnungen wird.
    im gesellschaftervertrag haben wir geregelt gewinn und verlust zu je 50%.
    danke schon jetzt für eure Hilfe

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Jetzt steigt sie am 1.6. aus will einiges aus der Ladenausstattung mitnehmen,haben aber auch noch offene rechnungen von ca.2000€,Endabrechnung Strom und Gas kommen noch dazu.
    Für die 2.000 EUR gilt soweit ich weiß eine Nachhaftung von 5 Jahren, steht glaube ich in § 160 HGB. Inwieweit dies jedoch auf die GbR anwendbar ist weiß ich nicht, ich persönlich würde ihn aber analog anwenden wenn ich in diesem Staat was zu sagen hätte.

    Wie ansonsten der Auseinandersetzungsanspruch gehandhabt wird steht sicherlich bei euch im Gesellschaftsvertrag. Ansonsten würde ich von einer 50:50 Regelung ausgehen wie die laufenden Gewinnverteilung. Natürlich erhält sie die selbst aus ihrem Privatvermögen eingebrachten Wirtschaftsgüter zurück, vgl. § 732 BGB.
    Des Weiteren weiß ich aber auch nicht mehr aus dem Kopf, da ich nicht alltäglich mit dem Zivilrecht zu tun habe.

    Es sollte auf jeden Fall noch mit einem Steuerberater gesprochen werden, gerade was die Fortführung in Form des Einzelunternehmens angeht.

    Gruß
    Sven
    Geändert von SvenWeb (20.05.2006 um 18:21 Uhr)
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Newbie caro58 macht alles soweit korrekt
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    Danke das hilft mir schon ein wenig weiter
    gruß caro

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