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Alt 21.05.2006, 10:35   #1
TP-Member
 
Registriert seit: May 2006
Ort: nahe Frankfurt am Main
MaloFFM kann nur besser werden

Ab jetzt ohne Steuerberater... und nun?


Hi!

Ich bin Einzelunternehmer seit 2001. Von meinen Umsätzen und Gewinnen her bin ich nicht über den Grenzen dazu, dass ich buchführungspflichtig wäre oder sowas. Ich brauche wohl "nur" eine GuV zu machen.

Von Anfang an hatte ich einen Steuerberater. Da wurde auch eine Buchführung gemacht. Allerdings zweifle ich von Anfang an an den Fähigkeiten des Steuerberaters und seiner Motivation...

Letzten Mittwoch bekam ich ein Schreiben vom Finanzamt. Vollstreckungsandrohung! Zahlen Sie bis zum .... EUR 3.700. Da wurden Bescheide genannt, die ich nie zu sehen bekam und es waren Schätzungen drin, obwohl mein Steuerberater alle relevanten Daten hatte. Laut FA wurden die nie gemeldet. Einfach nur der Hammer. Und dafür bezahle ich viel Geld.

In den letzten Jahren habe ich viel Mist gebaut in Sachen FA. Habe ständig zu spät oder gar nicht meinen Kram eingereicht, aber immer meine Bescheide bezahlt. Das habe ich dann letztes Jahr in Angriff genommen und mich im FA mit den Zuständigen Leuten getroffen um endlich Ordnung rein zu bekommen. Hatte auch eine Ratenvereinbarung getroffen, die dank dem Versäumnis meines Steuerberaters, die Zahlen zu melden, nun hinfällig ist.

Ich gebe jetzt nicht meinem SB die volle Schuld an der Sache. Aber was da zuletzt lief, ist eine Frechheit und ich habe die Schnauze gestrichen voll von dem Laden. Und beim FA sagten sie mir, dass ich, da ich kaum Rehcnungen schreibe und meines Umsätze nicht so hoch sind, doch auch meine Meldungen und meinen Jahresabschluss selbst machen kann ohne Steuerberater. Er meinte sogar (nach kurzem Blick in meine Akte), dass ich ohne meinen SB im speziellen wohl eher besser dastehen würde und Steuern sparen könnte...
Kleines Problem ist, dass "meine Dame beim SB" eine gute Bekannte von mir ist und dementsprechend auch zu nachlässig mit meinem Kram umgeht. Kenne auch ihren privaten Umgang und Lebensweg und kann nur sagen, dass sie sich mehr um ihre privaten Probleme schert als um ihre Aufgaben bzgl. der Klienten. Traurig, aber wahr

Okay, egal. Ich will jetzt meinen Steuerberater "kicken" und es selbst in die Hand nehmen. Guter Vorsatz, nur bin ich gerade erschlagen von all den vielen Infos, die ich alleine hier im FOrum und den Querlinks darin finde! Daher hätte ich ein paar Fragen, die mir vielleicht wer beantworten mag. Das wäre super nett!

Vorher noch kurze Infos zu meinem Gewerbe. Ich mache grob gesagt "Webdesign". Ehre mehr die Programmierung. Meine jährlichen Umsätze liegen so bei 30.000 bis 40.000 Euro. Gewinne bei 12.000 - 15.000 Euro. Ich mache also auch Einkommensteuervorauszahlungen. Meine Umsatzsteuer führe ich vierteljährlich ab. Alle Leute die für mich arbeiten, schreiben mir qualifizierte Rechnungen. Eigenes Auto ahbe ich nicht, benutze wenn das meiner Mutter (wohne im gleichen Haus, daher dieser Luxus ). Telefon läuft auch auf meine Mutter.

Ich würde gerne eine Art Buchführung machen. Habe aber schon etwas Angst, da eine echte Buchführung sehr aufwendig ist, wie ich glaube. Kann mich noch an meinje kaufmännische Ausbildung von vor 10 Jahren erinnern. Da hat mich die Buchführung schon fast erschlagen...

Gibt es eine Software, die mir da hilft? Ich benutze "Lexware Faktura und Auftrag plus" um meine Rechnungen zu schreiben. Der Lexware Buchhalter würde 140 Euro kosten, die ich jetzt nicht einfach investieren will.

Also ist die Frage, was ich machen soll. Ich muss ja bald schon die erste Umsatzsteuervoranmeldung machen und dann auch den Jahresabschluss 2005. Wie sollte ich da vorgehen, mit welcher Software oder ähnlichem kann ich die Zahlen zusammentragen?

Kann mir wer sagen, wie ich die gefahrenen KM mit dem Auto meiner Mutter geltend machen kann? Ich bezahle ja auch das Benzin, wenn ich es nutze. Laut Steuerberater kann ich da nix machen. Aber die Dame dort ist eh nicht motiviert und es mangelt an Fachkenntnissen. Hoffe hier sagt mir wer was anderes.

Außerdem bin ich mehrfach im Jahr mehrere Tage außer Haus, z.B. für Kunden auf Messen, da ich dort vor Ort die Rechner der Messestände betreue oder auch die Kunden. Bisher konnte mir meine "Dame beim SB" nicht helfen, dass ich diese Kosten und alles mal irgendwie zusammenschreibe. Seit Jahren erzähle ich ihr, dass wir das machen müssen, aber ich werde mehr oder minder vertröstet. Das will ich jetzt auch endlich zusammentragen, angeben und geltend machen.

Ich habe jetzt so viele Sachen durchgelesen, ausgedruckt und so weiter. Wie gesagt bräuchte ich mal eine Software, in der ich alles haargenau eingeben kann und die mir hilft, qualifizierte Zahlen zur Meldung an das FA zu ermitteln.
Ein, zwei Bücher zu dem Thema wären auch sehr gut. Wobei ich gleich auch mal selbst bei Amzon nachschauen werde. Bin aber über jede Empfehlung sehr dankbar

Ich hoffe es ist nicht unverschämt, dass ich mti einem so umfangreichen Thema hier ankomme und um Hilfe bitte. Aber das Forum und die Community hier scheint mir nett und kompetent. Daher mein Hilferuf!

Danke schonmal im voraus für Eure Hilfe! Drückt mir die Daumen, dass ich es schaffe!

...Malo
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Alt 21.05.2006, 10:40   #2
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MaloFFM kann nur besser werden
Achja leider gleich noch eine Frage bzgl. Telefonkosten.

Der Anschluss läuft wie gesagt auf meine Mutter. Darunter fallen die Grundkosten, eine Festnetz-Flatrate, ISDN Anschluss, DSL-Anschluss und die DSL-Flatrate und alle weiteren Kosten die so anfallen. Per WLAN nutze ich es dann auch in meiner Wohnung. Egal, alles technische Details

Kann ich einen Teil der Kosten geltend machen? Oder geht das nur, wenn ich den Anschluss auf mich ummelde? Muss es in diesem Fall auch von meinem Konto abgebucht werden?

Danke für Eure Hilfe im Voraus!

LG... Malo
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Alt 21.05.2006, 10:58   #3
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Zitat:
Hatte auch eine Ratenvereinbarung getroffen, die dank dem Versäumnis meines Steuerberaters, die Zahlen zu melden, nun hinfällig ist.
wenn du mit dem Steuerberater nicht zurecht kommst dann kündige dieses Mandat was wahrscheinlich schon geschehen ist. Ich würde die Belange aber mit einem anderen Steuerberater jetzt erst einmal absprechen um Klarheit zu schaffen und zu retten was noch zu retten ist. Eventuell ergeben sich ja sogar Regressansprüche, aber das sollte dann mit einem anderen Steuerberater geklärt werden

Zitat:
Er meinte sogar (nach kurzem Blick in meine Akte), dass ich ohne meinen SB im speziellen wohl eher besser dastehen würde und Steuern sparen könnte...
das sollte die Person definitiv nicht gesagt haben sollen, zumal das FA nichts zu den Vorgehensweisen der einzelnen Steuerberater Auskunft geben sollte. Daher wird bei Betriebsprüfungen bei krassen Fehlentscheidungen auch oftmals gesagt gegenüber dem Steuerpflichtigen, dass es da eine Rechtsänderung gab.

Zitat:
Kleines Problem ist, dass "meine Dame beim SB" eine gute Bekannte von mir ist und dementsprechend auch zu nachlässig mit meinem Kram umgeht.
das erklärt dann natürlich auch die Aussage.

Zitat:
Gibt es eine Software, die mir da hilft? Ich benutze "Lexware Faktura und Auftrag plus" um meine Rechnungen zu schreiben. Der Lexware Buchhalter würde 140 Euro kosten, die ich jetzt nicht einfach investieren will.
zu den einzelnen Programmen kann ich nichts sagen, evtl. wäre es aber eine Überlegung wert die ganzen Aufzeichnungen in einer Excel-Tabelle zu führen. Allerdings glaube ich da eher, dass dein Gewerbe dafür schon zu groß ist.

Zitat:
Kann mir wer sagen, wie ich die gefahrenen KM mit dem Auto meiner Mutter geltend machen kann? Ich bezahle ja auch das Benzin, wenn ich es nutze. Laut Steuerberater kann ich da nix machen. Aber die Dame dort ist eh nicht motiviert und es mangelt an Fachkenntnissen. Hoffe hier sagt mir wer was anderes.
wo bist du denn da gelandet. Natürlich können die Ausgaben dafür geltend gemacht werden. Deine Mutter müsste dir lediglich eine Quittung für die geleisteten Beträge ausstellen. Alternativ besteht die Möglichkeit die Fahrten mit 0,30 EUR je Kilometer abzurechnen, wobei dann natürlich die Glaubhaftmachung schwer fallen wird ohne Fahrtenbuch. Aber das wäre dann eine andere Geschichte.

Zitat:
Das will ich jetzt auch endlich zusammentragen, angeben und geltend machen.
wobei nur die Kosten angegeben werden können, die auch in dem jeweiligen Jahr gezahlt wurden.

Zitat:
Kann ich einen Teil der Kosten geltend machen? Oder geht das nur, wenn ich den Anschluss auf mich ummelde? Muss es in diesem Fall auch von meinem Konto abgebucht werden?
Einen Einzelnachweis die ersten 3 Monate führen und dann die Kosten auf das Jahr hochrechnen. Was die Vorsteuer da angeht sieht es eher schlecht aus, weil da die Rechnung auf den Unternehmer lauten muss.

Nichts desto trotz würde ich es hier vorerst nicht selbst machen, sondern die Sachen von einem anderen Steuerberater deines Vertrauens einmal durchgehen lassen und anfertigen um zu sichten, welche Probleme noch bestehen und was evtl. für die Zukunft noch alles gemacht werden muss.

Gruß
Sven
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Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Alt 22.05.2006, 10:24   #4
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wiantomi macht alles soweit korrekt
Das hört sich alles sehr umfangreich an. Klitzekleine Frage zum Thema Vorsteuer Telefonrechnung und Rechnung auf Unternehmer: Ich dachte, dass erst ab 100 EUR explizit der Name des Unternehmers draufstehen muss?!

Also ich für meinen Teil ziehe es vor selbst den Überblick zu bewahren und mache die Buchhaltung selbst. Excel! Fahrtkosten mit 0,30 EUR/km mit Notiz Kunde/Anlass. Dafür kann man sich auch ein Fahrtenbuch kaufen. Telefonkosten pauschal 20%.

Gerade wenn du auf Messen bist, fallen doch relativ hohe Kosten an. - Benzin, Verpflegungspauschale, Unterkunft etc. Und auf seine Kosten sollte man schon achten. Zum einen dass sie nicht zu hoch sind und zum anderen dass man nichts vergisst, weil man sonst mehr Steuern zahlen muss.

Und für die Steuererklärungen gibt es u.a. Elster. Finde ich total genial (zumal auch gratis) und es gibt auch einen umfangreichen Info-Bereich. Letztlich kann man sich das ganze immer noch von einem Steuerberater absegnen lassen. Mein bisheriger Eindruck war zudem, dass wenn es zu Verzögerungen beim Jahresabschluss etc. kommt, die sogar der SB verschuldet, man dann trotzdem selbst haftet.

Grüsse!

wian
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Alt 24.05.2006, 11:30   #5
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Registriert seit: May 2006
Ort: München
zahira macht alles soweit korrekt

hatte ebenfalls Probleme....


Hallo Malo,

ich hatte ebenfalls große Probleme alles ohne Steuerberater auf die Reihe zu bekommen. Nachdem ich das letzte Mal über 2500 EUR an diesen bezahlt habe - weil dieser bei meinem Kleinbetrieb eine Buchhaltung aufgezogen hat wie für ein großes Unternehmen (ca. 30 Seiten mit Erklärungen und Berichten die ich überhaupt nicht angefordert hatte wie z. B. Geschäftsentwicklung, Umsatzentwicklung ect.) zusätzlich mit 400 EUR Gebühren für eine Erstberatung - habe ich mich entschlossen ab sofort alles alleine zu machen auch auf die Gefahr hin daß ich da Fehler mache.
Als Messi - im Bereich Unterlagen (alle Zettel bis dto. unsortiert in Kisten) habe ich dann angefangen ersteinmal mir einen Ordner zugelegt in die jetzt sofort jeder Beleg reinkommt sortiert in die Unterpunkte die bei der Steuererklärung wichtig sind - das waren in meinem Falle: Wareneinkauf, Mieten, Frachtkosten, KFZ- Fremdfahrzeuge (Mietautos ect.), Telefonkosten (Handys und Geschäftstelefon sowie benutzte Telefonkarten), Büromaterial, alle Einnahmebelege (aus Warenverkäufen, selbständiger Tätigkeit ect.).
Dazu einen Ordner wo alle unbezahlten Rechnungen landen, die wenn Sie den bezahlt sind wiederum monatlich im Steuerunterlagenordner abgeheftet werden. Ich habe mir angewöhnt möglichst ein Papier nur einmal in die Hand zu nehmen - sprich der Ordner steht neben meinem Schreibtisch und alles kommt sofort da rein oder in den Papierkorb. (Nachdem ich bei einer vor längerer Zeit bezahlten Rechnung über 2000 EUR den Quittungsbeleg verschlampt hatte und diese Rechnung dann nach längeren Auseinandersetzungen noch mal bezahlen weil angeblich die Zahlung nach 2 Jahren später nicht in den Buchhaltungsunterlagen zu finden war und der Geschäftsinhaber gewechselt hatte bzw. alle noch offenen Forderungen verkauft hatte.....habe ich mir das sofort abheften in den Ordner zur Gewohnheit gemacht).

Damit dann das ganze Eingeben in den PC nicht zu trippig wird benutze ich ein Mini Buchhaltungsprogramm welches es umsonst im Internet zum download gibt namens Easy Cash 2003 (kann man auch für andere Jahre benutzen). Es handelt sich um eine Miniprogramm welches sehr einfach zu bedienen ist und ich habe da dann diverse Konten angelegt die zu den Fächern in meinem Ordner passen.

Ich gebe dann in dieses Programm am Jahresende alle meine Zettelbelege aus dem Ordner brutto ein - (mache einen Stempel drauf, welche eingegeben sind )- und das Programm rechnet dann die Vorsteuer raus und man kann eine GUV erstellen lassen - ich ordne die Belege nicht nach Datum!'). Ich bin noch am Überlegen ob ich mir mal was professionelleres kaufe aber bisher ging es mit diesem Programm ganz gut und das Finanzamt hat auch noch nichts moniert (wahrscheinlich sind die auch froh meine akte vom Tisch zu bekommen). Zudem als weitere Ergänzung benutze ich von Data Becker das Steuersparprogramm - da sind dann alle Steuerformulare drin, welche man direkt am PC ausfüllen kann und dann auch ausdrucken kann.

Desweiteren bin ich jetzt noch am Suchen für ein Programm welches sehr einfach zu bedienen ist und mit dem man Rechnungen schreiben kann und auch nummeriert ausdrucken kann - nachdem man ja die Rechnungen inzwischen fortlaufend nummerieren muß damit das FA diese anerkennt.

Meine Erfahrung: Durch das selbermachen der Steuererklärung spare ich mir pro Jahr ca. 2000 EUR. Die Steuerersparnis wenn ich alle Eventualitäten durch den Steuerberater reinrechnen lasse der sich ja viel besser auskennt ist meist lange nicht so hoch, da bei mir die strittigen etwas komplizierter anzugebenden Beträge wie Bewirtungsbelege, Arbeitszimmer, Fahrtkosten mit dem PKW ect. ja nicht so viele sind bzw. so umfangreiche Beträge zu sparen wären.

Zudem muß man nicht mehr alle Originalbelege beim Finanzamt einreichen sondern nur noch die Steuererklärungsvordrucke und meist sind die sehr froh wenn sie die Steuererklärung pünktlich bekommen und nicht noch die Belege durchforsten müssen. Die Originalbelege bleiben bei den eigenen Unterlagen für 10 Jahre und danach kann man sie wegschmeissen. Ich gehe mal davon aus, daß die Fehler, welche ich mache bei einer Steuerprüfung auch nicht so ins Gewicht fallen würden, da ich immer alles angebe wo ich Einnahmen habe und auch wo Mehrwertssteuer anfällt und alles nachvollziehbar ist - sprich für jede Buchung gibt es einen Beleg.

Ich führe bei Verkaufsaktivitäten ein Kassenbuch nur mit den Einnahmen und erstelle selber täglich einen Einnahmebeleg zusätzlich als Nachweis.

"Letzten Mittwoch bekam ich ein Schreiben vom Finanzamt. Vollstreckungsandrohung! Zahlen Sie bis zum .... EUR 3.700. Da wurden Bescheide genannt, die ich nie zu sehen bekam und es waren Schätzungen drin, obwohl mein Steuerberater alle relevanten Daten hatte. Laut FA wurden die nie gemeldet. Einfach nur der Hammer. Und dafür bezahle ich viel Geld."

Diese Schätzungen hatte ich auch desöfteren. Am besten sofort die Unterlagen alle vom Steuerberater holen, Mandat entziehen, sich hinsetzen und alles sortieren und in das Miniprogramm eintippen und dann eine GUV machen. sobald diese beim Finanzamt abgegeben wird mit der Bitte die Vollstreckung auszusetzen hast Du normalerweise ersteinmal wieder deine Ruhe und zahlst nur die berichtigten Beträge. Die Schätzungen vom FA sind oftmals sehr überhöht und orientieren sich an den Beträgen vom Vorjahr oder auch an den Umsatzsteuererklärungen. Zudem fallen enorm hohe Säumniszuschläge an, wenn man das ganze schleifen läßt!
Generelle Regel immer zuerst die Steuern bezahlen und dann erst die Säumniszuschläge.

Falls Du im Augenblick nicht zahlen kannst und nachweisen kannst, daß Du z.B. gerade eben erst irgendwo Schulden beglichen hast bzw. der Kontostand auch eine Vollstreckung nicht als erfolgreich erscheinen läßt (Kto-auszüge vorlegen) und dann in der Vollstreckung immer wieder kleinere Beträge bezahlst sind die dann meist auch gnädig und kommen dann nach absprache alle 3 Wochen, was ähnlich funktioniert wie eine Ratenzahlung. Es muß ein Zahlungswille erkennbar sein! Ansonsten geht dann eine Meldung an das Gewerbeüberwachungsamt raus und letzendlich können sie dir die Gewerbeausübung untersagen (das wird gerne als Druckmittel gemacht obwohl die Gerichte bei Leuten die nicht so viel offene Steuerbeträge haben und Zahlungswille erkennen lassen die Verfahren einstellen ). Du solltest möglichst schnell die Steuerklärungen machen, dann stehst du generell besser da - am besten fängst du mit der Steuererklärung an wo die höchsten Beträge noch offen sind - wenn man sich hinsetzt schafft man das normalerweise innerhalb weniger Stunden.....

und immer wieder lamentieren, daß du dir den Steuerberater leider nicht leisten kannst und alles sooooo kompliziert ist.....falls nötig wirst du sofort Hartz IV Empfänger..... schriftliche Anfragen an das FA helfen manchmal auch wenn man nicht weiß wie eine GUV geht ect.Fahrtkosten angerechnet werden können.... Die schreiben ganz freundlich zurück und vermerken, daß man generell bemüht ist.


"In den letzten Jahren habe ich viel Mist gebaut in Sachen FA. Habe ständig zu spät oder gar nicht meinen Kram eingereicht, aber immer meine Bescheide bezahlt. Das habe ich dann letztes Jahr in Angriff genommen und mich im FA mit den Zuständigen Leuten getroffen um endlich Ordnung rein zu bekommen. Hatte auch eine Ratenvereinbarung getroffen, die dank dem Versäumnis meines Steuerberaters, die Zahlen zu melden, nun hinfällig ist."

Wenn die Ratenzahlung hinfällig ist vollstrecken sie immer wieder bis der Betrag gezahlt ist persönlich bei Dir zu Hause oder aufs Kto. falls erforderlich -am besten möglichst schnell neues Kto aufmachen welches dem FA bis dto. noch nicht bekannt ist (funktioniert aber nur für kurze Zeit, da die ja jetzt abfragen können welche Konten gemeldet sind ) oder Geld auf Kto von Freundin ect. deponieren oder notfalls im Safe.....

" Und beim FA sagten sie mir, dass ich, da ich kaum Rehcnungen schreibe und meines Umsätze nicht so hoch sind, doch auch meine Meldungen und meinen Jahresabschluss selbst machen kann ohne Steuerberater. Er meinte sogar (nach kurzem Blick in meine Akte), dass ich ohne meinen SB im speziellen wohl eher besser dastehen würde und Steuern sparen könnte..."

Garantiert stehst du da viel besser da! Es ist auch ganz einfach die selber zu machen wenn man sich da mal einarbeitet - vielleicht kannst Du dir ja auch Hilfe holen über jemand, den Du Stundenweise bezahlst um die ganzen Belege auf die Schnelle einzugeben ......

"Vorher noch kurze Infos zu meinem Gewerbe. Ich mache grob gesagt "Webdesign". Ehre mehr die Programmierung. Meine jährlichen Umsätze liegen so bei 30.000 bis 40.000 Euro.

Ok, dann bist Du Umsatzsteuerpflichtig, Du solltest so viele Ausgabenbelege als möglich sammeln um die Vorsteuer abziehen zu können. Beim Ausrechnen der abzuführenden Umsatzsteuer hilft dir das von mir genannte Miniprogramm - alle Einnahmen den Ausgaben gegenüber stellen, von der Mehrwertssteuer die Vorsteuer abziehen (macht das Programm sogar von selber) und die Daten in die Umsatzsteuerformulare eintragen. Das ist wirklich total einfach. Am besten gibst Du eine Jahresumsatzsteuermeldung ab. Das Finanzamt verrechnet diese dann mit den bereits geleisteten Zahlungen (P.S. Ich gebe immer nur Jahresmeldungen ab obwohl meine Umsätze doch höher sind wie deine!) Man kann sich von der Pflicht die vierteljährlichen Meldungen abzugeben auch befreien lassen - bzw. die Umsätze geschätzt oder auch verkehrt eintragen wenn man dann am Jahressende eine richtige Meldung abgibt ist alle paletti.

"Gewinne bei 12.000 - 15.000 Euro. Ich mache also auch Einkommensteuervorauszahlungen. Meine Umsatzsteuer führe ich vierteljährlich ab. Alle Leute die für mich arbeiten, schreiben mir qualifizierte Rechnungen. Eigenes Auto ahbe ich nicht, benutze wenn das meiner Mutter (wohne im gleichen Haus, daher dieser Luxus ). Telefon läuft auch auf meine Mutter.

Mit Auto oder Telefon welches auf deine Mutter läuft würde ich mich erstmal nicht beschäftigen, da dies nicht so viel Steuerersparnis bringt und keine Vorsteuer anfällt welche Du abziehen kannst - zudem hält dich diese Frage davon ab das Ganze in Angriff zu nehmen..... Dein Gewinn ist nicht so hoch und man zahlt ja erst ab einem Einkommen von ca. 12000 ???? (da bin ich mir nicht ganz so sicher und du solltest nochmal nachfragen) die Einkommenssteuer für die darüber liegenden Gewinne wenn man gewerblich tätig ist (wie es z.B. bei Freiberuflern ist weiß ich nicht). Da gibt es auch noch Freibeträge die man dazuzählen kann z.B. wenn man Kinder hat bzw. die das Finanzamt automatisch dazurechnet. Ich vermute mal, daß du da sicherlich diverse Ausgaben hast, die den Gewinn reduzieren können.

Ich würde gerne eine Art Buchführung machen. Habe aber schon etwas Angst, da eine echte Buchführung sehr aufwendig ist, wie ich glaube. Kann mich noch an meinje kaufmännische Ausbildung von vor 10 Jahren erinnern. Da hat mich die Buchführung schon fast erschlagen...

Du mußt nur eine Einnahmen - Ausgaben Aufstellung machen keine echte Buchführung mit Konten und Betriebsabschlüssen ect. Es langt normalerweise die GUV welche das Miniprogramm automatisch erstellt!
Die Gewinnzahlen trägst Du dann in die Steuererklärung ein.

"Kann mir wer sagen, wie ich die gefahrenen KM mit dem Auto meiner Mutter geltend machen kann? Ich bezahle ja auch das Benzin, wenn ich es nutze. Laut Steuerberater kann ich da nix machen. Aber die Dame dort ist eh nicht motiviert und es mangelt an Fachkenntnissen. Hoffe hier sagt mir wer was anderes.

Die einzige Möglichkeit, die ich kenne gefahrene Autokosten geltend zu machen wäre wenn ein Fahrtenbuch geführt wird, wo genau die km drin stehen, die Privat oder geschäftlich gefahren werden. Diese multipliziert man dann mit dem vom FA genehmigten Satz von ......??? EUR pro km und gibt diese als Betriebsausgaben an. Zusätzlich schadet es sicherlich nicht wenn man den km Stand am Jahresanfang und Ende notiert.und Tankbelege aufhebt.... oder ich spekuliere jetzt mal könnte man vielleicht auch ein Auto gemietet haben - wenn da ein Mietvertrag mit ausgewiesener MWST vorhanden wäre kannst Du die Autokosten unter "Fremdfahrzeuge" problemlos abziehen.

"Außerdem bin ich mehrfach im Jahr mehrere Tage außer Haus, z.B. für Kunden auf Messen, da ich dort vor Ort die Rechner der Messestände betreue oder auch die Kunden. Bisher konnte mir meine "Dame beim SB" nicht helfen, dass ich diese Kosten und alles mal irgendwie zusammenschreibe. Seit Jahren erzähle ich ihr, dass wir das machen müssen, aber ich werde mehr oder minder vertröstet. Das will ich jetzt auch endlich zusammentragen, angeben und geltend machen."

Da würde ich das FA fragen wie Du das belegen sollst bzw. was für Belege die da anerkennen. Normalerweise müßten die das eigentlich anerkennen, wenn es demgegenüber wieder Einnahmebelege gibt, wo Du dann belegen kannst, daß Du mit dem auf der Messe besuchten Kunden eine Geschäftsbeziehung hast oder vorhattest eine anzubahnen - so kann man auch div. Reisekosten angeben z.B. um neue Kundenkontakte aufzubauen oder auch Bewirtungsbelege (muß rein zu welchem Anlaß man sich getroffen hat, mit wem, Datum, ect.). Dann kannst Du auch sicherlich Übernachtungskosten, Fahrtkosten ect. geschäftilich genutztes Handy ect. anrechnen und auch bei der Vorsteuer mit angeben. Wenn man da Fehler macht fallen die eigentlich nur bei einer eventuellen Betriebsprüfung auf und dann muß man die Sachen wo man verkehrt gerechnet hat nachzahlen... also alles halb so schlimm.
Es kann ja nicht vom bürger verlangt werden, daß er jedes Detail der Steuervorschriften genau kennt. Zudem werden Kleinbetriebe äußerst selten überprüft und dich Chance daß man genau dich da rausfischt ist sozusagen wie ein 5er im Lotto.

Also Kopf hoch alles nur halb so wild wie man denkt und.... ich habs ja auch geschafft......
Grüße Zahira
zahira ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.05.2006, 00:14   #6
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Hallo an alle!

Wow, ich bin total begeistert, so viele, so gute Antworten bekommen zu haben! Wieso habe ich Euch nicht schon früher entdeckt?
Suuuuuper vielen Dank

Okay okay. Ich habe mir nun EasyCash runter gelaen und kämpfe mich durch meine Ordner. Parallel lese ich Anleitungen und Informationen über die E/Ü Sachen. Der Einstieg ist "quick and dirty", aber ich glaube, so bekomme ich es hin. Werde noch ein paar Fragen hier rein stellen müssen und beim FA nachhaken, aber ich habe das Gefühl, dass da was Gutes draus hervor geht. Ganz besonders dank eurer Hilfe!

In Sachen Belege bin ich leicht ins Hintertreffen gekommen. Da sich Anfang des Jahres meine Freundin von mir trennte, habe ich solche Sachen einfach schleifen lassen. Da muss ich jetzt aufholen, aber auch das wird gelingen

Zahira, Dein Beispiel zeigt mir, dass da Hoffnung besteht, dem Chaos und Thema Herr zu werden. Auch die Sachen mit den Ordnern finde ich gut. Habe ich jetzt schon angelegt. Denke dadurch kriege ich auch mehr die Übersicht.

Das mit dem Finanzamt gehe ich Anfang der Woche noch mal an. Ich hoffe, dass sie es verstehen und mir ein Stück entgegen kommen. Ich bin da guter Dinge.

Ich werde noch viel drüber lernen müssen, aber ich denke, ich bin auf dem richtigen Weg. Ich halte mich weiter an Euch und an die Helfer beim Finanzamt. Dann wird das schon. und ich kann dann mein erworbenes Wissen auch anderen hier weiter geben
MaloFFM ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.05.2006, 09:10   #7
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Das Finanzamt wird Dir mit Sicherheit entgegen kommen, sind ja auch keine Unmenschen (nur Beamte ). Der Ton macht die Musik.

Eine Alternative, wenn du wirklich nicht zurecht kommst mit den aufgelaufenen Problemen (geschätzte Bescheide, Vollstreckung, etc.), kannst du ja auch zur Lohnsteuerhilfe o.ä. gehen. Das kostet dann zwar auch ein kleines bischen, aber dafür sind die Altlasten dann auch Geschichte.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.05.2006, 10:11   #8
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Zitat:
Zitat von wiantomi
Ich dachte, dass erst ab 100 EUR explizit der Name des Unternehmers draufstehen muss?!
Das ist richtig. Aber wenn da schon ein Empfängername drauf steht sollte es schon der richtige sein.
Ansonsten sagt das Finanzamt gleich, dass die Leistung nicht für das Unternehmen erbracht wurde.

Zitat:
Telefonkosten pauschal 20%.
oder so, entsprechend R 33 Abs. 5 LStR 2005, welches auch für die Unternehmer gilt.

Zitat:
Zitat von R 33 Abs. 5 LStR 2005
(5) 1 Telekommunikationsaufwendungen sind Werbungskosten, soweit sie beruflich veranlasst sind. 2 Weist der Arbeitnehmer den Anteil der beruflich veranlassten Aufwendungen an den Gesamtaufwendungen für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten im Einzelnen nach, kann dieser berufliche Anteil für den gesamten Veranlagungszeitraum zugrunde gelegt werden. 3 Dabei können die Aufwendungen für das Nutzungsentgelt der Telefonanlage sowie für den Grundpreis der Anschlüsse entsprechend dem beruflichen Anteil der Verbindungsentgelte an den gesamten Verbindungsentgelten (Telefon und Internet) abgezogen werden. 4 Fallen erfahrungsgemäß beruflich veranlasste Telekommunikationsaufwendungen an, können aus Vereinfachungsgründen ohne Einzelnachweis bis zu 20 % des Rechnungsbetrags, jedoch höchstens 20 Euro monatlich als Werbungskosten anerkannt werden. 5 Zur weiteren Vereinfachung kann der monatliche Durchschnittsbetrag, der sich aus den Rechnungsbeträgen für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten ergibt, für den gesamten Veranlagungszeitraum zugrunde gelegt werden. 6 Nach R 22 Abs. 2 steuerfrei ersetzte Telekommunikationsaufwendungen mindern den als Werbungskosten abziehbaren Betrag.
Zitat:
Zitat von zahira
Zudem als weitere Ergänzung benutze ich von Data Becker das Steuersparprogramm - da sind dann alle Steuerformulare drin, welche man direkt am PC ausfüllen kann und dann auch ausdrucken kann.
Die gibt es aber auch umsonst im Internet. z.B. bei der OFD Hannover unter Vordrucke

Zitat:
Beim Ausrechnen der abzuführenden Umsatzsteuer hilft dir das von mir genannte Miniprogramm - alle Einnahmen den Ausgaben gegenüber stellen, von der Mehrwertssteuer die Vorsteuer abziehen (macht das Programm sogar von selber) und die Daten in die Umsatzsteuerformulare eintragen.
da würde ich aber aufpassen. Wenn du zum Beispiel Rechnungen bekommst in denen keine USt ausgewiesen wurde, weil der leistende Unternehmer Kleinunternehmer, Privatperson oder die Leistung steuerfrei war, so kann auch keine Vorsteuer gezogen werden.

Zitat:
Dein Gewinn ist nicht so hoch und man zahlt ja erst ab einem Einkommen von ca. 12000 ???? (da bin ich mir nicht ganz so sicher und du solltest nochmal nachfragen) die Einkommenssteuer für die darüber liegenden Gewinne wenn man gewerblich tätig ist (wie es z.B. bei Freiberuflern ist weiß ich nicht).
Grenze 7.664 EUR
Das hat mit Freiberuflern nichts zu tun.

Zitat:
Da gibt es auch noch Freibeträge die man dazuzählen kann z.B. wenn man Kinder hat bzw. die das Finanzamt automatisch dazurechnet. Ich vermute mal, daß du da sicherlich diverse Ausgaben hast, die den Gewinn reduzieren können.
kurz gesagt: Sozialversicherungsbeiträge als Sonderausgaben und Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen, sofern diese bestimmte Grenzen überschreiten.

Zitat:
Zitat von MaWeSol
Eine Alternative, wenn du wirklich nicht zurecht kommst mit den aufgelaufenen Problemen (geschätzte Bescheide, Vollstreckung, etc.), kannst du ja auch zur Lohnsteuerhilfe o.ä. gehen. Das kostet dann zwar auch ein kleines bischen, aber dafür sind die Altlasten dann auch Geschichte.
Dürfen die das überhaupt? Da gibt es doch bestimmte Beschränkungen, was Lohnsteuerhilfevereine machen dürfen und was nicht?

Gruß
Sven
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Sven ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 26.05.2006, 12:42   #9
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Zitat:
Zitat von Poloatze
Dürfen die das überhaupt? Da gibt es doch bestimmte Beschränkungen, was Lohnsteuerhilfevereine machen dürfen und was nicht?
Ich denke schon, kann ja auch sein, das du bei einem Lohnsteuerhilfeverein deine Einkommensteuer und die Gewinnermittlung machen lässt und wenn dann da Rechtsbehelfe nötig werden, dann dürfen die doch auch tätig werden, oder?

Was die alles machen dürfen und was nicht weiss ich nicht genau, aber man kann ja auf jeden Fall mal nachfragen.

Es gibt aber doch bestimmt auch andere Vereine oder Organisationen, die einem da helfen können. Kann sich ja nicht jeder einen StB o.ä. leisten.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.05.2006, 21:23   #10
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POONS ist auf einem guten Weg
Hi,

also da bist du echt an einen schlechten StB geraten. Doch das ist Gott sei Dank nicht die Regel. Bei der Größe des Unternehmens (laut Umsatzzahlen) würde ich das Ganze aber doch von einem Profi machen lassen.

Kommt natürlich auf den Umfang der FIBU an aber sooo viel kann das insgesamt auch nicht kosten. Und in der Zeit wo du dich in das Thema einarbeiten würdest könntest du vielleicht schon wieder einen neuen Auftrag fertig stellen - das muss man immer bedenken.

Ich sage mal wenn die FIBU monatlich aus ca. 150 Buchungssätzen besteht und die Unterlegen gut sortiert sind bist du mit ca. 200 EUR im Monat dabei. Aber das ist die Sache auf alle Fälle wert. Wenn du natürlich mit einer Schuhschachtel ankommst wird es teurer - das ist klar.

Also überleg dir einfach ob du nicht besser den Berater wechselst, denn ich glaube im Endeffekt zahlt es sich aus.

Gruß Flori
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