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Thema: Ware in die Schweiz, was ist zu beachten?

  1. #1
    TP-Senior Jordan macht alles soweit korrekt
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    Ware in die Schweiz, was ist zu beachten?

    Hallo Leute, ich meine mal gehört zu haben dass es etwas kompliziert sei Ware in die Schweiz zu schicken.

    Was genau ist da zu beachten? Dass ich keine MwSt. ausweisen brauch weiss ich da "Drittland".

    Was muss ich aber für Dokumente der Ware beilegen damit alles reibungslos klappt? Oder reicht einfach eine Rechnung?

    Danke für eure Hilfe.

  2. #2
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    kommt auf die Transportfirma an:

    einfach und günstig ist es mit DHL (Post):

    nimmst den Paketschein international und füllst den aus:

    - Beschreibung des Inhalts (einfache Produktbeschreibung wie auf Rechnung auch reicht)
    - Netto- und Bruttogewicht
    - Warenwert (inkl. Versandkosten! - unverständlich aber ist so)
    - deine Zoll-Nummer wird auf dem Paketschein auch abgefragt, lässt du einfach leer, falls du keine hast, kein Problem

    dann musst du noch deine Rechnung in zweifacher Ausfertigung zusätzlich zugänglich außen auf den Karton kleben (zusammen mit 2 bestimmten Durchschlägen des Paketscheins), da gibt es selbstklebende DIN A5-Folientaschen für, solltest du bei der Post bekommen.

    bis hierhin gilt für alle Lieferungen in Drittländer mit DHL

    als wirklich besonderen Special für die Schweiz musst du auf deine Rechnung aber noch diesen netten Spruch drauf schreiben:
    Erklärung:
    Der Ausführer der Ware, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass die Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzberechtigte EG-Ursprungswaren sind.
    Ort - Datum - dein Name - deine Unterschrift
    (was der Spruch im Detail aussagt, bin ich überfragt, aber damit ist der Schweizer Zoll dann glücklich )

    Im Porto für das Paket ist bei DHL die komplette Zollabwicklung enthalten!
    DHL bringt deine Lieferung also zur Schweizer Zollbehörde, wickelt dort alle Formalitäten ab und bezahlt Zoll und Gebühren erst mal. Die Schweizer Post stellt das Paket dann zu und kassiert vom Empfänger den Zoll (7,6% EinfuhrUSt.) + Gebühren, macht in der Summe ca. 10% des Warenwertes.

    Bei anderen Transportunternehmen läuft das dann teilweise anders, da musst du dann bei denen im Detail nachfragen.
    DPD verlangt z.B. die Handelsrechnungen in englisch oder Landessprache (ok, wäre für die Schweiz jetzt kein Problem ) und berechnet dir zusätzlich zum Porto dann 20 € oder so für Zollabwicklung

  3. #3
    TP-Senior Jordan macht alles soweit korrekt
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    eg ursprungswaren?

    der ursprung der ware ist china

  4. #4
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    uups ... meine Waren nicht

    bist du IHK-Mitglied?
    dann ruf' mal die Außenhandelsabteilung der IHK an, die haben mich immer sehr kompetent und schnell beraten

  5. #5
    TP-Senior Jordan macht alles soweit korrekt
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    dat ist alles soweit kein problem thomas nur eine sache gibts noch der kunde handelt selber mit der ware er ist in dem sinne KEIN endkunde!

    was ist aber wenn er keine ustid nummer hat?

    die muss ich nämlich angeben???ist das ein problem?

  6. #6
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    USt.-ID gibt es nur in EU-Ländern und betreffen auch ausschließlich den innergemeinschaftlichen B2B-Handel also kann ein Schweizer keine USt.-ID haben

    mit einem Händler in der Schweiz musst du also "ganz" normal abrechnen, inkl. MWSt.

  7. #7
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    nein mwst darf ich nicht aufführen!!!! aber das meonst du wahrscheinlich auch oder

  8. #8
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    ja klar ... verdreht ausgedrückt ...
    ganz "normale" Rechnung für die Schweiz, wie für jedes "Drittland", also ohne MWSt.
    Der Empfänger hat aber EinfuhrUSt. in der Schweiz zu zahlen, hast du aber nix mit zu tun

  9. #9
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    ja dat weiss ich ok, endlich mal was was ich kapiere die einkommenssteuererklärung lass ich mal lieber die beraterin machen

  10. #10
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    Wo wor schon dabei sind Thomas, wie sieht es aus mit Frankreich? ist ja ein EU-Land ich muss da einen versicherten Maxibrief hinschicken. Muss ich was beachten? Das ist allerdings ein Endkunde. Ich muss doch jetzt keine Rechnung auf französisch schreiben oder? Oder ich lege einfach garkeine dazu reicht ja wenn ich eine habe. Oder?

    Gruß

  11. #11
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    ich schicke immer deutschsprachige Rechnungen mit - wenn jemand in meinem deutschsprachigen Shop bestellt, gehe ich davon aus, dass der Kunde auch eine deutsche Rechnung kapiert
    in der Rechnung ist bei mir auch die Garantie für das Produkt "erklärt", und das braucht der Kunde ja

    ab und an fragen Kunden mal Bedienungsanleitungen in ihrer Sprache an (bekommen sie dann als pdf), aber wegen Rechnung in deutsch hat sich noch nie jemand beschwert

  12. #12
    TP-Junior ruckus macht alles soweit korrekt Avatar von ruckus
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    Hallo und sorry, dass ich diesen alten Thread aufwärme.

    Vielleicht interessiert es ja den einen oder anderen auch.

    Ich habe einen Artikel in die Schweiz verkauft. Hergestellt ist der Artikel in China, die Herstellerfirma ist in den USA ansässig und liefern tue ich den Artikel aus Deutschland in die Schweiz

    Kann mir jemand sagen ob wie diese Zoll-Erklärung aussehen muss? Ist der Artikel eine präferenzberechtigte EG-Ursprungsware?

    Gruß, Jan

  13. #13
    TP-Newbie hansli macht alles soweit korrekt
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    Hallo,

    Kundensicht:
    Das ist jetzt zwar die umgekehrte Seite, aber ich finde es ist an dieser Stelle angebracht, da ich durch Google Suche zu diesem Thema sehr schnell auf diesen Thread stosse.

    - Der Lieferant in D muss/darf Mwst-frei liefern.
    - Der Schweizer Zoll schlägt auf den Warenwert + Lieferkosten 7.6% (oder jetzt 8%) drauf
    - Dies wird in der Regel vom Lieferanten erledigt, der einem dann später eine separate Rechnung mit diesen 7.6% und Bearbeitungsgebühren schickt. Diese Gebühren sind auch heute noch relativ hoch.

    Bsp. DHL:
    Warenwert + Lieferung: ca. 200 CHF (Elektronik-Artikel)
    Fällige Steuer: ca. 16 CHF
    Gebühren: 12 CHF Admin-Kosten, 38 CHF Verzollungsdienstleistung
    Lieferkosten: 7€ = ca. 10 CHF (Beim Händler bezahlt)

    Also ergibt das für einen Warenwert von 200 CHF ein endpreis von 200 + 16 + 12 + 38 + 10 = 276 CHF (also fast 35% aufschlag)

    Die Spesen des Spediteurs variieren je nach Firma und Warentyp.

  14. #14
    TP-Senior Aldeyn macht alles soweit korrekt
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    Und für diese Information mußte unbedingt ein fast 5 Jahre alter Thread ge-thread-nappt werden?

  15. #15
    TP-Junior Grace macht alles soweit korrekt
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    So ich wärme das alte Teil auch nochmal auf, denn im Prinzip ists eine ähnliche Frage und mittlerweile hat sich da bestimmt einiges geändert. Ich stelle selbst Brettchenborten (historische Webart, teilweise authentische Muster) her und versende seit einiger Zeit weltweit. Die Teile sind klein, so dass sie immer als Maxibrief und Einschreiben verschickt werden. Ich liefere dorthin ausschliesslich an Endverbraucher und habe ein Kleingewerbe § 19....

    Ich war jetzt auf der Post und habe dort nachgefragt, ob es auch dafür Zollpapier (Versand in die Schweiz und USA) zum draufkleben oder beifügen gibt. Sowas gibts aber nicht und wenn ich die Paketformulare benutzen würde, müsste ich es auch als Paket versenden.

    Wie ist das nun Eurer Erfahrung nach? Muss ich als Paket verschicken, wer kümmert sich um den Zoll? Reicht wirklich ein Satz in den AGB's und auf der Rechnung, der Kunde habe sich selbst um die Zollbestimmungen seines Landes zu kümmern und ich verschicke meinen Maxibrief wie immer in die Schweiz und die USA?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

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