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Hallo,
also eine Steuererklärung solltest du schon machen, da die Bank ja Kapitalertragsteuer, bzw. Zinsabschlagsteuer und Solidaritätszuschlag einbehält und an das Finanzamt abführt. Diese kannst du Dir unter Umständen vom Finanzamt wieder holen...
Hast du denn noch andere Einkünfte, z.B. Arbeitslosengeld, oder so?
Solltest du sonst keine Einnahmen haben, wäre die Frage zu klären, ob du mit deinem zu versteuernden Einkommen über den Grundfreibetrag i.H.v. 7.664,- kommst. Wenn nein, dann bekommst du die von der Bank einbehaltenen Steuern wieder.
Im § 46 EStG wird festgelegt, wer zur Abgabe einer Enkommensteuererklärung generell verpflichtet ist. Dies wäre unter Umständen auch noch zu klären...
Gruß
MaWeSol
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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