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Thema: Kleingewerbe abgemeldet innerhalb eines Jahres nun problem!

  1. #1
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    Kleingewerbe abgemeldet innerhalb eines Jahres nun problem!

    Hallo
    habe da ein kleines verständnis problem und zwar habe ich im August 2005 mein kleingewerbe angemeldet und habe es anfang mai diesen jahres wieder abgemeldet. Habe für den Zeitraum von August bis Dezember EÜR gemacht und hatte am ende -26 € raus ;-)!! Bin also in der kategorie kleinunternehmer gefallen!! Jetzt bekomme ich vom Finanzamt ein fragebogen und soll eine umsatzsteuererklärung machen,jetzt weiß ich irgendwie nicht weiter,kann mir einer den ablauf nun mal erklären danke im voraus.
    gruß angelo

  2. #2
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    Auf der Vorderseite der USt-Erklärung unten einfach den Gesamtumsatz, also die Einnahmen, eintragen und fertig (Kennzahl 238 und 239 waren das glaube ich mal); Unterschrift drunter und ab in den Briefkasten
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  3. #3
    TP-Member as-tuning macht alles soweit korrekt
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    umsatz definierst du als nur einnahmen oder komplett einnahmen ausgaben?
    Was mache ich mit dem fragebogen den ich habe da sind 9 punkte aufgeführt ?

  4. #4
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    umsatz definierst du als nur einnahmen oder komplett einnahmen ausgaben?
    es handelt sich hier ja nicht um irgendeinen Umsatz, es handelt sich um den "Gesamtumsatz", welcher gesetzlich definiert ist.

    Schau mal in die FAQ Kleinunternehmer, da steht wie der berechnet wird und dies sind grob gesagt alle Einnahmen.

    Was mache ich mit dem fragebogen den ich habe da sind 9 punkte aufgeführt ?
    naja, 9 Punkte ist gut. Da weiß ich garantiert nicht was das für ein Vordruck ist, zumal ich nur einen Teil der Vordrucke auf dem Rechner habe und das sind schon über 600 Stück.

    Was für eine Kennung hat denn der Fragebogen (steht meistens unten links oder rechts in der Ecke). Vielleicht habe ich den ja sogar auf dem Rechner. An sich müsste es der A 2 Fragebogen sein (Fragebogen bei der Einstellung eines Betriebs oder Teilbetriebs), dieser hat aber mehr als 9 Punkte. Was wird denn da alles gefragt?

    Gruß
    Sven
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  5. #5
    TP-Member as-tuning macht alles soweit korrekt
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    unten links steht: Gewerbeabmeldung
    nr. 107/021 (03.05) OFD Dü - LZ 23

  6. #6
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    Nein, den habe ich leider nicht. Ist auch von der OFD Düsseldorf und ich bin OFD Hannover. Insofern gibt es da schon ein paar kleine Unterschiede. Im wesentlichen dürfte es aber der A2 Fragebogen sein zur Gewerbeabmeldung.

    Was wird denn da gefragt wo du nichts mit anfangen kannst?
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  7. #7
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    Also:

    1. Hier musst du das Datum eintragen, zu welchem du dein Gewerbe eingestellt hast.

    2. Hier musst du nur was angeben, wenn du dein Gewerbe veräußert hast.

    3. Hier musst du das Kreuz bei "Der Betrieb wurde liquidiert" machen und als Höhe des Liquidationserlöses 0,- eintragen. Solltest du natürlich Liquidationserlöse haben, musst du die hier angeben, z.B. Verkauf von Anlagevermögen, etc...

    4. + 5. Kannst du frei lassen, falls du dein Gewerbe nicht umsatzsteuerpflichtig veräußert hast, bzw. du dein Gewerbe nicht verpachtet hast.

    6. Hier musst du deine Tätigkeit nach der Gewerbeaufgabe eintragen, z.B. "Arbeitnehmer".

    7. Hier musst du die voraussichtliche Höhe deiner Einnahmen nach der Einstellung des Gewerbebetriebes eintragen, z.B. deine Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit.

    8. Hier musst du ankreuzen, ob du in der nächsten Zeit deinen Wohnsitz wechseln wirst.

    9. Ist für sonstige Bemerkungen, etc.

    Dann noch Unterschrift und ab ans zuständige Finanzamt.
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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  8. #8
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    Zitat Zitat von MaWeSol
    Also:

    1. Hier musst du das Datum eintragen, zu welchem du dein Gewerbe eingestellt hast.

    2. Hier musst du nur was angeben, wenn du dein Gewerbe veräußert hast.

    3. Hier musst du das Kreuz bei "Der Betrieb wurde liquidiert" machen und als Höhe des Liquidationserlöses 0,- eintragen. Solltest du natürlich Liquidationserlöse haben, musst du die hier angeben, z.B. Verkauf von Anlagevermögen, etc...

    4. + 5. Kannst du frei lassen, falls du dein Gewerbe nicht umsatzsteuerpflichtig veräußert hast, bzw. du dein Gewerbe nicht verpachtet hast.

    6. Hier musst du deine Tätigkeit nach der Gewerbeaufgabe eintragen, z.B. "Arbeitnehmer".

    7. Hier musst du die voraussichtliche Höhe deiner Einnahmen nach der Einstellung des Gewerbebetriebes eintragen, z.B. deine Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit.

    8. Hier musst du ankreuzen, ob du in der nächsten Zeit deinen Wohnsitz wechseln wirst.

    9. Ist für sonstige Bemerkungen, etc.

    Dann noch Unterschrift und ab ans zuständige Finanzamt.
    danke dir vielmals das hilft mir sehr!!
    Zu punkt 7: Kommt da mein Brutto verdienst rein den ich bisher die ganze zeit als arbeitnehmer hatte,ich hatte das gewerbe nneben bei als kleingewerbe am laufen.!?
    mfg angelino

  9. #9
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    Ja, der Bruttolohn ist richtig. Solltest du natürlich noch andere Einkünfte haben, z.B. aus Vermietung + Verpachtung, Kapitalvermögen, etc., dann musst du diese natürlich auch angeben. Aber im Grunde geht es um dein "Haupteinkommen".
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  10. #10
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    Zitat Zitat von MaWeSol
    Ja, der Bruttolohn ist richtig. Solltest du natürlich noch andere Einkünfte haben, z.B. aus Vermietung + Verpachtung, Kapitalvermögen, etc., dann musst du diese natürlich auch angeben. Aber im Grunde geht es um dein "Haupteinkommen".
    Danke dir vielmals dann habe ich den fragebogen soweit ja durch das ist ja schonmal was.
    danke nochmals gruß angelo

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