Hallo!...
Kleine Frage(n)...
Also Gewerbe hab ich als Online-Hänlder bereits angemeldet, dies jedoch auf den 01.06.06 als Beginn festgelegt...
Darf ich denoch jetzt schon Waren beziehen, die ich dann später wieder verkaufen möchte?...oder gibt das Probleme?...
Dann nochwas...(ganz dumme Frage,aber was solls...sicher ist sicher)
Ich habe ein Konto für mein Gewerbe eröffnet...Die ist naturgemäss erstmal bei 0,- Euro...
Wenn ich jetzt aus meinem Privatvermögen(konto) eine Überweisung auf dieses Konto, von sagen wir mal 1000,- Euro machen, muss ich diese dann am Ende in der Gewinnermittlung irgendwie berücksichtigen?...
Ich denk mal, dass dies ja im Grunde keine Einnahme ist, obwohl es in mein Gewerbe zugefügt wird...schliesslich kommts ja auch von mir...
oder?...
Was heisst eigentlich EÜR?!....das hab ich jetzt schon öfters gelesen...Hat es was mit dieser Gewinnermittlung zu tun?...Leider benutzt man hier wohl nur die Abkürzung...*lol*...
Danke und Grüsse