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Alt 25.05.2006, 17:42   #1
TP-Member
 
Registriert seit: May 2006
SClan00 macht alles soweit korrekt

Warenkauf vor Gewerbebeginn...


Hallo!...

Kleine Frage(n)...

Also Gewerbe hab ich als Online-Hänlder bereits angemeldet, dies jedoch auf den 01.06.06 als Beginn festgelegt...

Darf ich denoch jetzt schon Waren beziehen, die ich dann später wieder verkaufen möchte?...oder gibt das Probleme?...



Dann nochwas...(ganz dumme Frage,aber was solls...sicher ist sicher)

Ich habe ein Konto für mein Gewerbe eröffnet...Die ist naturgemäss erstmal bei 0,- Euro...

Wenn ich jetzt aus meinem Privatvermögen(konto) eine Überweisung auf dieses Konto, von sagen wir mal 1000,- Euro machen, muss ich diese dann am Ende in der Gewinnermittlung irgendwie berücksichtigen?...
Ich denk mal, dass dies ja im Grunde keine Einnahme ist, obwohl es in mein Gewerbe zugefügt wird...schliesslich kommts ja auch von mir...

oder?...

Was heisst eigentlich EÜR?!....das hab ich jetzt schon öfters gelesen...Hat es was mit dieser Gewinnermittlung zu tun?...Leider benutzt man hier wohl nur die Abkürzung...*lol*...

Danke und Grüsse
__________________
Auf die Knie!...
SClan00 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 25.05.2006, 18:00   #2
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Benutzerbild von Cybergreek
 
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Cybergreek ist ein richtiges Arbeitstier - DANKECybergreek ist ein richtiges Arbeitstier - DANKECybergreek ist ein richtiges Arbeitstier - DANKECybergreek ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Hallo SClan00,

interessante Fragen, wobei ich Dir nur ein beantworten kann:
Zitat:
Zitat von SClan00
Was heisst eigentlich EÜR?!....das hab ich jetzt schon öfters gelesen...Hat es was mit dieser Gewinnermittlung zu tun?...Leider benutzt man hier wohl nur die Abkürzung...*lol*...
EÜR = Einnahmenüberschussrechnung. Auch für Abkürzungen sehr gut geeignet: http://de.wikipedia.org/wiki/E%C3%9CR
__________________
Grüße vom Griechen,
Cybergreek!

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Cybergreek ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2006, 18:29   #3
TP-Lady-Mod
 
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dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Wenn du vorher was kaufst, sind das vorweggenommene Betriebsausgaben.
Und für 'ne EÜR am Jahresende ist es völlig wurscht wieviel Geld du von wo hin- und herschaufelst, es werden ja nur die Ausgaben und Einnahmen gegengerechnet. Und für die brauchst du Belege.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2006, 18:53   #4
TP-Member
 
Registriert seit: May 2006
SClan00 macht alles soweit korrekt
Muss ich diese vorweggenommene Betriebsausgaben gesondert angeben?....

Und wie ich festgestellt habe,hab ich noch ein Bestand aus 30 bunten Leuchtstoffröhren...Die hab ich mal vor knapp 1 1/2-2Jahren gekauft,hab sie aber nie gebraucht...
Wie kann ich die noch verkaufen?!...weiss dazu jemand was?...ich mein,wie ich das am Ende des Jahres angeben muss...

Danke und Gruss
__________________
Auf die Knie!...
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Alt 25.05.2006, 19:03   #5
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
Muss ich diese vorweggenommene Betriebsausgaben gesondert angeben?....
das Finanzamt interessiert es nicht auf welchen Tag die Gewerbeanmeldung datiert wurde. Diese Einnahmen sind ganz normal in die EÜR einzubeziehen.

Zitat:
Wie kann ich die noch verkaufen?!...weiss dazu jemand was?...ich mein,wie ich das am Ende des Jahres angeben muss...
Das Wirtschaftsgut musst du erst einmal in das Betriebsvermögen einlegen. Dies geschieht durch eine Ausgabenbuchung, wobei Bewertungsmaßstab der Teilwert ist. Dies ist grob gesagt der Preis, den ein Kunde dafür zahlen würde. Einfach mal bei eBay schauen wie teuer die Röhren sind. Der Teilwert ist dabei ein Bruttowert. Dieser Wert würde dann als Betriebsausgabe gebucht. Bei der Veräußerung ist der erhaltene Betrag entsprechend als Betriebseinnahme zu berücksichtigen.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

Geändert von Sven (25.05.2006 um 19:25 Uhr).
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2006, 19:22   #6
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Registriert seit: May 2006
SClan00 macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Poloatze
Das Wirtschaftsgut musst du erst einmal in das Betriebsvermögen einlegen. Dies geschieht durch eine Ausgabenbuchung, wobei Bewertungsmaßstab der Teilwert ist. Dies ist grob gesagt der Preis, den ein Kunde dafür zahlen würde. Einfach mal bei eBay schauen wie teuer die Röhren sind. Der Teilwert ist dabei ein Bruttowert. Dieser Wert würde dann als Betriebsausgabe gebucht. Bei der Veräußerung ist der Betrag entsprechend als Betriebseinnahme zu berücksichtigen.

Gruß
Sven
Danke,das hat mir jetzt auf jedenfall schonmal sehr geholfen !
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Auf die Knie!...
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