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Thema: Warenkauf vor Gewerbebeginn...

  1. #1
    TP-Member SClan00 macht alles soweit korrekt
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    Warenkauf vor Gewerbebeginn...

    Hallo!...

    Kleine Frage(n)...

    Also Gewerbe hab ich als Online-Hänlder bereits angemeldet, dies jedoch auf den 01.06.06 als Beginn festgelegt...

    Darf ich denoch jetzt schon Waren beziehen, die ich dann später wieder verkaufen möchte?...oder gibt das Probleme?...



    Dann nochwas...(ganz dumme Frage,aber was solls...sicher ist sicher)

    Ich habe ein Konto für mein Gewerbe eröffnet...Die ist naturgemäss erstmal bei 0,- Euro...

    Wenn ich jetzt aus meinem Privatvermögen(konto) eine Überweisung auf dieses Konto, von sagen wir mal 1000,- Euro machen, muss ich diese dann am Ende in der Gewinnermittlung irgendwie berücksichtigen?...
    Ich denk mal, dass dies ja im Grunde keine Einnahme ist, obwohl es in mein Gewerbe zugefügt wird...schliesslich kommts ja auch von mir...

    oder?...

    Was heisst eigentlich EÜR?!....das hab ich jetzt schon öfters gelesen...Hat es was mit dieser Gewinnermittlung zu tun?...Leider benutzt man hier wohl nur die Abkürzung...*lol*...

    Danke und Grüsse
    Auf die Knie!...

  2. #2
    TP-Moderator Cybergreek lebt für das TP und seine User Cybergreek lebt für das TP und seine User Cybergreek lebt für das TP und seine User Cybergreek lebt für das TP und seine User Cybergreek lebt für das TP und seine User Cybergreek lebt für das TP und seine User Avatar von Cybergreek
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    Hallo SClan00,

    interessante Fragen, wobei ich Dir nur ein beantworten kann:
    Zitat Zitat von SClan00
    Was heisst eigentlich EÜR?!....das hab ich jetzt schon öfters gelesen...Hat es was mit dieser Gewinnermittlung zu tun?...Leider benutzt man hier wohl nur die Abkürzung...*lol*...
    EÜR = Einnahmenüberschussrechnung. Auch für Abkürzungen sehr gut geeignet: http://de.wikipedia.org/wiki/E%C3%9CR
    Grüße vom Griechen,
    Cybergreek!

    everygain Translator - eine Firefox-Erweiterung, damit der Grieche Euch besser versteht

  3. #3
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Wenn du vorher was kaufst, sind das vorweggenommene Betriebsausgaben.
    Und für 'ne EÜR am Jahresende ist es völlig wurscht wieviel Geld du von wo hin- und herschaufelst, es werden ja nur die Ausgaben und Einnahmen gegengerechnet. Und für die brauchst du Belege.

  4. #4
    TP-Member SClan00 macht alles soweit korrekt
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    Muss ich diese vorweggenommene Betriebsausgaben gesondert angeben?....

    Und wie ich festgestellt habe,hab ich noch ein Bestand aus 30 bunten Leuchtstoffröhren...Die hab ich mal vor knapp 1 1/2-2Jahren gekauft,hab sie aber nie gebraucht...
    Wie kann ich die noch verkaufen?!...weiss dazu jemand was?...ich mein,wie ich das am Ende des Jahres angeben muss...

    Danke und Gruss
    Auf die Knie!...

  5. #5
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Muss ich diese vorweggenommene Betriebsausgaben gesondert angeben?....
    das Finanzamt interessiert es nicht auf welchen Tag die Gewerbeanmeldung datiert wurde. Diese Einnahmen sind ganz normal in die EÜR einzubeziehen.

    Wie kann ich die noch verkaufen?!...weiss dazu jemand was?...ich mein,wie ich das am Ende des Jahres angeben muss...
    Das Wirtschaftsgut musst du erst einmal in das Betriebsvermögen einlegen. Dies geschieht durch eine Ausgabenbuchung, wobei Bewertungsmaßstab der Teilwert ist. Dies ist grob gesagt der Preis, den ein Kunde dafür zahlen würde. Einfach mal bei eBay schauen wie teuer die Röhren sind. Der Teilwert ist dabei ein Bruttowert. Dieser Wert würde dann als Betriebsausgabe gebucht. Bei der Veräußerung ist der erhaltene Betrag entsprechend als Betriebseinnahme zu berücksichtigen.

    Gruß
    Sven
    Geändert von SvenWeb (25.05.2006 um 18:25 Uhr)
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  6. #6
    TP-Member SClan00 macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Poloatze
    Das Wirtschaftsgut musst du erst einmal in das Betriebsvermögen einlegen. Dies geschieht durch eine Ausgabenbuchung, wobei Bewertungsmaßstab der Teilwert ist. Dies ist grob gesagt der Preis, den ein Kunde dafür zahlen würde. Einfach mal bei eBay schauen wie teuer die Röhren sind. Der Teilwert ist dabei ein Bruttowert. Dieser Wert würde dann als Betriebsausgabe gebucht. Bei der Veräußerung ist der Betrag entsprechend als Betriebseinnahme zu berücksichtigen.

    Gruß
    Sven
    Danke,das hat mir jetzt auf jedenfall schonmal sehr geholfen !
    Auf die Knie!...

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