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27.05.2006, 23:41
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: May 2006
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Das Problem mit der Garantie
Hallo!!
Ich habe vor über einen Grosshändler Mp3 Player zu kaufen und sie über ein Auktionshaus weiter zu verkaufen. Die Mp3 Player haben normalerweise 1 Jahr Herstellergarantie (Apple) und ich möchte meinen Kunden diese Garantie zukommen lassen. Nur kann ich nun in der Artikelbeschreibung ein Jahr Herstellergarantie behaupten?? Ab wann gilt denn diese Herstellergarantie? Kann ja sein mein Verkäufer ist nur ein 2ter oder 3ter Zwischenhändler von Apple und die Teile liegen schon über ein Jahr in Lagerhallen rum und die Garantie ist nicht mehr? Wie mache ich das?
Schon mal vielen Dank für eure Hilfe
Hummi
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27.05.2006, 23:58
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Der Großhändler wird dir doch darüber Auskunft geben können, ob er die Garantie in vollem Umfang weiter reichen kann oder nicht.
Ansonsten gelten beim Kauf von Neuwaren 2 Jahre Gewährleistung. Auch wenn du die Geräte als Neuware verkaufst, haben deine Kunden Anspruch darauf.
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27.05.2006, 23:58
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#3
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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2 Jahre Garantie musst du nach geltendem Recht dem Endverbraucher geben
insofern ist es nicht empfehlenswert, überhaupt irgendwelche Geräte weiterzuverkaufen, wo der Hersteller oder Lieferant nur kürze Zeit gibt.
Im Falle eines Falles hast du dann nämlich die berechtigten Garantieansprüche deines Kunden zu erfüllen/bezahlen
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28.05.2006, 00:06
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#4
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Stop, Stop, das ist die Gewährleistung!
Garantie ist immer freiwillig.
Bei der gesetzl. Gewährleistung von 2 Jahren, geht der Gesetzgeber zugunsten der Verbraucher davon aus, das wenn ein Mangel in den ersten 6 Monaten auftritt, dieser schon zum Zeitpunkt der Übergabe (Lieferungstag) vorgelegen hat.
Danach ist der Verbraucher in der Pflicht dies zu beweisen.
Geändert von dorintia (28.05.2006 um 00:09 Uhr).
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28.05.2006, 00:12
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: May 2006
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ja genau das meinte ich ja - gewährleistung. -sorry. aber ist es dann überhaupt wahrscheinlich, dass auf dem gerät noch garantie ist, wenn dies eben vll schon der 4te zwischenhändler ist? das problem ist, der händler ist auf einer B2B seite angemeldet und ich kann ihn nicht wegen der garantie fragen, solange ich selber nicht angemeldet bin, was wiederrum 30 euro kostet...
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28.05.2006, 00:27
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#6
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Die Gewährleistung musst du sowieso geben, an Endkunden. Diese Gewährleistung von 2 Jahren gibt es meines Wissens nach im B2B-Bereich auch nicht, müsst ich jetzt aber erst recherchieren. Ich glaub da sind es nur 6 Monate.
Edit: Jupp, dürften auch 2 Jahre sein und beginnen immer mit Kauf- bzw. Lieferdatum. Also wenn du nicht zeitnah verkaufen kannst, könnte es im Ernstfall Probleme geben.
Geändert von dorintia (28.05.2006 um 13:40 Uhr).
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28.05.2006, 02:21
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#7
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TP-Senior
Registriert seit: Aug 2004
Ort: München
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Hi zusammen,
also ich würde sagen, dass die Gewährleistung dann anfängt wenn du das beim Großhändler gekauft hast. Wie lange das schon bei ihm rumliegt spielt keine Rolle denn der Großhändler hat ja die selben Verpflichtungen wie du geg. deinen Kunden.
Kaufdatum bei deinem Großhändler also heute - dann ab heute zwei Jahre Gewährleistung. Wenn du dass einen Monat später weiterverkauft dann beginnen die zwei Jahre für dich erst dann - so würde ich das sagen.
Am Besten frag aber deinen Großhändler, denn wenn es ein "Richtiger" ist, der sollte darüber schon Auskunft geben.
Gut n8
Flori
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