Meiner Meinung nach ja. Der Verzug ist ja schließlich schon eingetreten. M.E. könntest du auch direkt einen Mahnbescheid erwirken, was aber sicherlich nicht förderlich für die Geschäftsbeziehung ist...
Hallo!
Ja richtig blöde Sache. Kunde (B2B) kauft Ware am 5.4.06. Zahlbar per Rechnung innerhalb von 14 Tagen.
Heute stelle ich fest, dass noch nichts bezahlt wurde (jaja Schande über mich).
Auf der Rechnung steht "Fällig am 20.04.2006", d.h. Verzug ist schon automatisch eingetreten (richtig?). So, nun ist heute aber der 28.05.06. Kann ich ganz normal morgen die Mahnung rausschicken, nebst Gebühren und eben die 38 Tage Verzug?
gruß
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Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild.
Meiner Meinung nach ja. Der Verzug ist ja schließlich schon eingetreten. M.E. könntest du auch direkt einen Mahnbescheid erwirken, was aber sicherlich nicht förderlich für die Geschäftsbeziehung ist...
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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