Hallo!
Ja richtig blöde Sache. Kunde (B2B) kauft Ware am 5.4.06. Zahlbar per Rechnung innerhalb von 14 Tagen.
Heute stelle ich fest, dass noch nichts bezahlt wurde (jaja Schande über mich).
Auf der Rechnung steht "Fällig am 20.04.2006", d.h. Verzug ist schon automatisch eingetreten (richtig?). So, nun ist heute aber der 28.05.06. Kann ich ganz normal morgen die Mahnung rausschicken, nebst Gebühren und eben die 38 Tage Verzug?
gruß
