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Thema: Bin im Verzug mit dem Verzug

  1. #1
    TP-Insider Era W Xel macht sich hier sehr viel Mühe
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    Jan 2005
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    Sauerland
    Beiträge
    527

    Bin im Verzug mit dem Verzug

    Hallo!

    Ja richtig blöde Sache. Kunde (B2B) kauft Ware am 5.4.06. Zahlbar per Rechnung innerhalb von 14 Tagen.

    Heute stelle ich fest, dass noch nichts bezahlt wurde (jaja Schande über mich).

    Auf der Rechnung steht "Fällig am 20.04.2006", d.h. Verzug ist schon automatisch eingetreten (richtig?). So, nun ist heute aber der 28.05.06. Kann ich ganz normal morgen die Mahnung rausschicken, nebst Gebühren und eben die 38 Tage Verzug?

    gruß
    Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild.

  2. #2
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Solingen
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    Meiner Meinung nach ja. Der Verzug ist ja schließlich schon eingetreten. M.E. könntest du auch direkt einen Mahnbescheid erwirken, was aber sicherlich nicht förderlich für die Geschäftsbeziehung ist...
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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