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Alt 28.05.2006, 21:32   #1
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Schlumpfine macht alles soweit korrekt

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung


Hallo,

ich bin gerade dabei den Fragebogen vom Finanzamt zur steuerlichen Erfassung auszufüllen.
Dabei gibt es die Frage
"Waren Sie (oder ggf. Ihr Ehegatte) in den letzten drei Jahren für Zwecke der Einkommenssteuer steuerlich erfasst?"


Mein Mann bezieht Lohn aus nichtselbständiger Tätigkeit, also arbeitet ganz normal. Da zahlt er ja dann Lohnsteuer. Muss er dann bei der Frage eingetragen werden?

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten!
Schlumpfine ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 28.05.2006, 21:42   #2
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MaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's geht
Hat er / Habt ihr denn auch eine Einkommensteuererklärung abgegeben?
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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Alt 28.05.2006, 22:00   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2006
Schlumpfine macht alles soweit korrekt
Eine Lohnsteuererklärung hat er abgegeben. Zählt also Lohnsteuer zur Einkommenssteuer und ich muss seine Steuernummer da eintragen?

Was ich auch nicht so ganz verstehe. Man muss in einer späteren Frage auf dem Bogen die voraussichtlichen Einkünfte angeben. Da müsste ich meinen Mann unter "nichtselbständiger Tätigkeit" eintragen, oder? Und dort seinen Brutto-Lohn angeben? Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege.

Für die ESt-Vorauszahlungen dürfte doch nur mein Einkommen angerechnet werden, bei meinem Mann wird doch schon vom Arbeitgeber die Steuer ans FA abgeführt?
Warum muss ich dann überhaupt Angaben zu seinem Lohn machen?
Schlumpfine ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2006, 18:34   #4
TP-Moderator
 
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Ja, die Lohnsteuer ist quasi die Vorauszahlung eines Arbeitnehmers für die Einkommensteuererklärung.

Ja, dein Mann hat Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit. Bruttolohn ist auch richtig.

Für die Berechnung der Einkommensteuervorauszahlung wird, bei Zusammenveranlagung, euer gemeinsames zu versteuerndes Einkommen berücksichtigt. Es wird jedoch auch berücksichtigt, dass dein Mann Lohnsteuer abführt.

Es könnte ja zum Beispiel sein, das dein Mann die Steuerklasse drei hat und du fünf. Dies bedeutet, er zahlt im Monat "zu wenig" Lohnsteuer. Im Gegenzug würdest du, wenn du auch Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit hättest, zu viel Lohnsteuer bezahlen. Dies würde das Finanzamt über diesen Weg ausgleichen.
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