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Ja, die Lohnsteuer ist quasi die Vorauszahlung eines Arbeitnehmers für die Einkommensteuererklärung.
Ja, dein Mann hat Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit. Bruttolohn ist auch richtig.
Für die Berechnung der Einkommensteuervorauszahlung wird, bei Zusammenveranlagung, euer gemeinsames zu versteuerndes Einkommen berücksichtigt. Es wird jedoch auch berücksichtigt, dass dein Mann Lohnsteuer abführt.
Es könnte ja zum Beispiel sein, das dein Mann die Steuerklasse drei hat und du fünf. Dies bedeutet, er zahlt im Monat "zu wenig" Lohnsteuer. Im Gegenzug würdest du, wenn du auch Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit hättest, zu viel Lohnsteuer bezahlen. Dies würde das Finanzamt über diesen Weg ausgleichen.
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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