Bei der EÜR gilt das Zufluss-/Abflussprinzip. Alles was im Kalenderjahr 2005 auf dein Konto eingegangen/abgegangen ist, ist zu berücksichtigen.
Z.B. hast du in der EÜR 2005 die USt-Vorauszahlungen IV/2004 bis III/2005 zu berücksichtigen.
Die Umsatzsteuerjahreserklärung umfasst das Wirtschaftsjahr 2005. Hier ist z.B. auch die im Januar 2006 geleistete USt-Vorauszahlung zu berücksichtigen.
Hier hast du die Vorauszahlungen I/2005 bis IV/2005 zu berücksichtigen.


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