 |
| Hinweise |
Willkommen im TP-Hilfe-Forum!Dies ist ein Forum zu den Themen Photoshop, Dreamweaver, Flash, Selbständigkeit und mehr, in dem Du Hilfe, Anleitung oder eine Lösung zu Deinen Problemen erhältst. Aktuell bist Du in unseren Foren als Gast mit reinen Leserechten unterwegs. Wenn Du Dich registrierst, kannst Du eigene Themen verfassen, deine Frage stellen und privat mit anderen TPlern kommunizieren. Weitere Foren werden zugänglich, und Du wirst – falls gewünscht – per Mail über neue Beiträge informiert. Die Registrierung ist schnell und kostenlos. Sollten bei der Registrierung Fragen auftauchen, reicht ein Klick in unsere Hilfe - Häufig gestellte Fragen oder eine kurze Mitteilung an das Support-Team. Viel Spaß bei Traum-Projekt.com |
29.05.2006, 13:06
|
#1
|
|
TP-Supporter
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Stuttgart
|
Abgabefrist Steuererklärung
Hallo, habe ne Frage.
Bis zum 31. Mai muss man doch für das Gewerbe eine EÜR und Umsatzsteuererklärung abgeben.
Gilt diese Frist auch für eine Einkommenssteuererklärung, bzw. Lohnsteuererklärung?
Grüße
Taner
__________________
Yamuk.com | My Internet Community | Hier bin ich richtig
In Bearbeitung
|
|
|
29.05.2006, 19:45
|
#2
|
|
TP-Insider
Registriert seit: Jan 2005
Ort: Herford
|
"Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist bei der Einkommensteuererklärung eine Besonderheit zu beachten: Der Stichtag 31. Mai 2006 gilt nämlich nur für diejenigen, die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind. Dies ist zum Beispiel der Fall,
* wenn auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen ist, oder
* wenn beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und einer von ihnen nach Steuerklasse V oder VI besteuert worden ist, oder
* wenn man Nebeneinkünfte oder Lohnersatzleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, von mehr als 410 Euro bezogen hat,
* wenn jemand nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen hat.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die gesetzlich nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, können die Einkommensteuerveranlagung für 2005 bis zum 31.12.2007 beantragen."
|
|
|
29.05.2006, 19:56
|
#3
|
|
TP-Supporter
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Stuttgart
|
Hallo Astr0naut,
vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Dann kann ich mir praktisch Zeit lassen. War gerade in Panik, da unsere Nachbarin (Steuerberaterin) erst am 2. Juni vom Urlaub kommt.
Bin Student, habe nen Ferienjob in Höhe von etwa 3500 EUR ausgeübt, + 2 Monate a 400 EUR Nebenjob und betreibe nebenher mit einem Kumpel ein Nebengewerbe, wobei hier aber Verlust herscht.
Viele Grüße aus Stuttgart
Taner
__________________
Yamuk.com | My Internet Community | Hier bin ich richtig
In Bearbeitung
|
|
|
29.05.2006, 19:59
|
#4
|
|
TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
|
Zitat:
|
Zitat von Taney
Dann kann ich mir praktisch Zeit lassen.
|
Würde ich nicht so sehen.
|
|
|
29.05.2006, 20:02
|
#5
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
|
Also, das was astrOnaut gesagt hat, gilt lediglich für Arbeitnehmer. Wenn du selbstständig bist dann gilt für dich auch die Frist 31.05.2006
Da du mit deinem Gewerbe (auch Nebengewerbe) selbstsändig bist und somit Einkünfte aus Gewerbebetrieb hast, musst du deine Steuererklärungen (Einkommensteuer, Gesonderte Feststellung, etc.) bis zum 31.05.2006 einreichen.
Du kannst jedoch, aus besonderem Grund, einen Atrag auf Fristverlängerung stellen.
Sollte deine Nachbarin deine Steuererklärung machen (offiziell, also mit Gebührenrechnung, etc.), dann gilt die Frist bis zum 30.09.2006 (generell für alle Steuerberater, etc.).
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
|
|
|
29.05.2006, 20:13
|
#6
|
|
TP-Supporter
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Stuttgart
|
Vielen Dank.
Die Nachbarin macht es nicht offiziell. Gut, vielleicht finde ich bis Mittwoch jemand, der mit beim ausfüllen hilft. Sind sowieso nicht viele Zahlen.
Urlaub wäre ja kein besonderer Grund für Fristverlängerung 
Grüße
__________________
Yamuk.com | My Internet Community | Hier bin ich richtig
In Bearbeitung
|
|
|
29.05.2006, 20:17
|
#7
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
|
Das nicht, aber man könnte ja z.B. schreiben, dass man noch nicht alle Unterlagen zusammen hat und deshalb um Fristverlängerung bittet.
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
|
|
|
30.05.2006, 02:26
|
#8
|
|
TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2002
Ort: Übach-Palenberg
|
Also wir haben das letztes Jahr auch was schleifen lassen und dann im November  mal ne Aufforderung vom FA bekommen, dass wir die mal abgeben sollen. Dann hab ich die in der Frist abgegeben und alles war gut. Also mal keine Panik kriegen
Weiss natürlich nich ob das bei jedem FA so ist...
__________________
Grüße aus Übach-Palenberg
Tim
WEB.ASSISTANTS IT-SOLUTIONS
www.web-assistants.de
Hängt das doch mal an eine beliebige PHP-Datei: ?=PHPE9568F36-D428-11d2-A769-00AA001ACF42
|
|
|
30.05.2006, 07:13
|
#9
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
|
Das hängt teilweise echt vom Finanzamt ab.
Die einen sehen es etwas lockerer, andere hingegen berufen sich andauernd nur auf Paragraphen, etc.
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
|
|
|
30.05.2006, 08:12
|
#10
|
|
TP-Insider
Registriert seit: Jan 2005
Ort: Herford
|
Zitat:
|
Zitat von Master_T2
Also wir haben das letztes Jahr auch was schleifen lassen und dann im November  mal ne Aufforderung vom FA bekommen,
|
das ist zwar nicht unbedingt die regel, aber kommt sehr oft vor.
P.
|
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
|
| Themen-Optionen |
Thema durchsuchen |
|
|
|
| Thema bewerten |
|
|
Forumregeln
|
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:01 Uhr.
|
 |