"Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist bei der Einkommensteuererklärung eine Besonderheit zu beachten: Der Stichtag 31. Mai 2006 gilt nämlich nur für diejenigen, die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind. Dies ist zum Beispiel der Fall,
* wenn auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen ist, oder
* wenn beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und einer von ihnen nach Steuerklasse V oder VI besteuert worden ist, oder
* wenn man Nebeneinkünfte oder Lohnersatzleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, von mehr als 410 Euro bezogen hat,
* wenn jemand nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen hat.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die gesetzlich nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, können die Einkommensteuerveranlagung für 2005 bis zum 31.12.2007 beantragen."


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mal ne Aufforderung vom FA bekommen, dass wir die mal abgeben sollen. Dann hab ich die in der Frist abgegeben und alles war gut. Also mal keine Panik kriegen