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hab da mal eine Frage zum Überbrückungsgeld.
Wenn man dieses bekommen hat und eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs.3 EStG
macht, ist dann dieses als Einnahme anzugeben oder nicht.
danke Peggy
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Wer glaubt, das Projektleiter Projekte leiten, der glaubt auch das Zitronenfalter Zitronen falten
Tipp mal in der Forumsuche "Überbrückungsgeld" ein. Da bekommst du unzählige Treffer. Vielleicht findest du dort eine Antwort auf deine Frage.
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.