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29.05.2006, 23:02
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2005
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Die leidige Steuererklärung
Hallo,
hab jetzt so kurz vor Ende der Abgabefrist auch noch ein prob. mit den unterlagen.
Ich habe mit einem Bekannten zusammen eine GBR gegründet und wir haben uns dafür entschieden alles mit Mehrwertsteuer zu machen. (Hört sich blöd an ich weiss aber mir fällts nicht besser ein)
anfang des Jahres habe ich dann meine private steuererklärung dann bei Finanzamt abgegeben mit einer G+V und der Anlage GSE und der umsatzsteuererklärung.
Wenige Wochen später habe ich dann meinen Steuerbescheid bekommen, (auch den Umsatzsteuerbescheid), alles in ordnung.
Wieder ein paar wochen später habe ich dann vom Finanzamt die Vordrucke für die GbR bekommen. -Umsatzsteuererklärung, -Anlage GSE, -Erklärung zur gesonderten....., -angabe über feststellungsbeteiligte usw.
muss ich jetzt das ganze noch mal machen??? kann mir jemand sagen was die jetzt noch von mir wollen???
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29.05.2006, 23:07
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Du hättest die Gewinnermittlung nicht mit deiner Einkommensteuererklärung, sondern mit der gesonderten Feststellungserklärung beim Finanzamt einreichen müssen.
Hast du denn in DEINER Anlage GSE die gesamten Einnahmen und Ausgaben erfasst und somit den gesamten Gewinn/Verlust in deiner Einkommensteuererklärung berücksichtigt?
Das Ergebnis der GbR gehört ja schließlich Dir und deinem Partner.
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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29.05.2006, 23:14
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2005
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Nein ich hab in meiner GSE natürlich nur die hälfte angesetzt.
Muss ich jetzt alles nochmal machen, oder reicht das wenn ich jetzt nur die gesonderte Feststellungserklärung mache mit nem vermerk dabei dass die gewinnermittlung schon vorliegt??
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29.05.2006, 23:18
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Ist es denn das gleiche Finanzamt?
Du musst auf jeden Fall eine Gewinnermittlung machen in der alle Erlöse und Ausgaben erfasst sind. Diese legst du dann der Feststellungserklärung bei. Durch die Angaben in der Feststellungserklärung teilt das Finanzamt die Beträge, bzw. das Ergebnis auf euch beide auf.
ABER VORSICHT!!! Du solltest dem Finanzamt mitteilen, das Dir da ein Fehler unterlaufen ist, nicht das du auf einmal etwas doppelt versteuern musst.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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30.05.2006, 23:32
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#5
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TP-Supporter
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Stuttgart
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Hallo, hätte auch kurz ne Frage, bevor ich etwas falsch mache bis morgen.
Ich habe ne GbR. mit einem Freund. (Bin Student)
Muss bis morgen nun die Einkommenssteuererklärung mit Anlage N(wegen Ferienjob?) und die Anlage GSE abgegeben.
In der Anlage GSE muss ich und mein Partner jedoch nur die Hälfte der Einnahmen und Ausgaben reinschreiben ne? (Die EÜR einfach auf die zwei Leute teilen)
Die EÜR und Umsatzsteuererklärung für das Gewerbe habe ich fertig. In die "Erklärung zur gesonderten- und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung" kommt dann der volle Betrag von den Einnahmen und Ausgaben rein?
Brauche das dann nur von der EÜR ablesen.
Viele Grüße
Taner
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Yamuk.com | My Internet Community | Hier bin ich richtig
In Bearbeitung
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31.05.2006, 07:21
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Also, in die gesonderte Feststellungserklärung kommen die Zahlen lt. Gewinnermittlung. Diese Steuererklärung reichst du dann bei deinem Betriebsstättenfinanzamt ein. Dieses wird dann eine Mitteilung an dein Wohnsitzfinanzamt machen, und den Anteiligen Gewinn mitteilen.
In DEINE Anlage GSE schreibst du dann bei "Art des Gewerbes":
" St.-Nr.: <St.-Nr. der Nummer der GbR>, von Amtswegen". Einen Betrag trägst du nicht ein, da das Betriebsstättenfinanzamt diesen ja an dein FA übermittelt.
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01.06.2006, 14:04
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#7
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TP-Supporter
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Stuttgart
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Hallo, vielen Dank.
vielleicht kriege ich das mit der gesonderten Feststellung irgendwie hin, das dort richtig einzutragen.
Wenn ich die Zahlen in der anlage GSE leerlassen muss, dann ist das auch ein bisschen Kopfzerbrechen weniger
Das Betriebsstättenfinanzamt ist mir aber irgendwie neu. Ich dachte, dass man das immer beim normalen Finanzamt machen muss. Wo finde ich dieses Betriebsstättenfinanzamt oder wäre das nur ein anderer Raum im Finanzamt und keine andere Institution
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01.06.2006, 20:21
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#8
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Dein Wohnsitzfinanzamt ist das Finanzamt, in dessen Ort, bzw. Bezirk du wohnst (sagt ja der Name schon  ).
Das Betriebsstättenfinanzamt ist das Finanzamt, in dessen Ort/Bezirk sich das Gewerbe befindet. Hast du dein Gerwerbe auf die Andresse angemeldet, wo du auch wohnst, dann ist es das gleiche Finanzamt.
Hast du aber z.B. dein Gewerbe in Düsseldorf angemeldet und wohnst in Köln, so musst du deine Einkommensteuererklärung an ein FA in Köln schicken, und die gesonderte Feststellungserklärung an ein FA in Düsseldorf.
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02.06.2006, 14:33
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#9
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TP-Supporter
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Stuttgart
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Achso, danke. Dann muss ich zum Glück ist es das gleiche Finanzamt
Viele Grüße
Taner
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