Du hättest die Gewinnermittlung nicht mit deiner Einkommensteuererklärung, sondern mit der gesonderten Feststellungserklärung beim Finanzamt einreichen müssen.
Hast du denn in DEINER Anlage GSE die gesamten Einnahmen und Ausgaben erfasst und somit den gesamten Gewinn/Verlust in deiner Einkommensteuererklärung berücksichtigt?
Das Ergebnis der GbR gehört ja schließlich Dir und deinem Partner.


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