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Alt 30.05.2006, 11:19   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: May 2006
kasia279 macht alles soweit korrekt

Lohnsteuer- oder Einkommenssteuertabelle?


Hallo,
ich hoffe, mir kann hier jemand weiterhelfen. Bin durch Zufall auf diese Seite gestoßen und habe bisher leider keine Erfahrungen mit Foreneinträgen gemacht. Da ich mich mit dem Thema „Steuern“ gar nicht auskenne, ich mache die Steuererklärung immer nach dem gleichen Schema, und bis jetzt ging immer alles gut, hoffe ich, dass ich hier Antworten auf meine Fragen bekomme.

Ich habe letzte Woche meinen Steuerbescheid 2005 sowie einen Vorauszahlungsbescheid erhalten und mit Schrecken festgestellt, dass ich 200,00 Euro nachzahlen muss.

Jetzt mal zu meinen Fragen:

Meine 1. Frage:
Warum bekomme ich einen Vorauszahlungsbescheid? Ich bin nicht selbständig, die Steuererklärung habe ich m.E. auch korrekt bzw. wie immer ausgefüllt. Liegt hier evtl. ein Fehler des Finanzsamtes vor, da ich bisher noch nie einen Vorauszahlungsbescheid bekommen habe?!?

Meine 2. Frage:
Durch Recherchen im Internet, habe ich herausgefunden, dass es eine Lohnsteuertabelle sowie eine Einkommenssteuertabelle gibt, nach denen die Steuern festgesetzt werden. Welche der beiden Tabellen wird bei normalen „unselbständigen“ Personen zu Grunde gelegt? In meinem Fall wurde die Einkommenssteuertabelle zu Grunde gelegt. Hätte das Finanzamt die Lohnsteuertabelle genommen, müsste ich keine Steuern nachzahlen. Da ich aber leider nicht weiß, in welchem Fall man welche Tabelle nimmt, hoffe ich, dass ich hier Antworten auf diese Frage bekomme.

Ich weiß auch nicht, ob ich genug Informationen dagelassen habe, um Antworten zu erhalten.
Für eine Antwort wäre ich jedoch sehr dankbar.

Viele Grüße
Kasia279
kasia279 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 30.05.2006, 19:21   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
MaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's geht
Die Einkommensteuertabelle wird bei der Einkommensteuer angewand, die Lohnsteuertabelle bei der Berechnung der Lohnsteuer. Die Lohnsteuer wird vom monatlichen Brutto-Gehalt abgezogen und stellt quasi eine Vorauszahltung für die Einkommensteuer da. Am Jahresende machst du dann deine Steuererklärung. Hier wird dann berechnet, wie hoch dein zu versteuerndes Einkommen ist und wie hoch die darauf entfallende Steuer ist. Von der dann festgesetzten Steuer wird die bereits gezahlte Lohnsteuer wieder abgezogen. Das was dann übrig bleibt, muss nachgezahlt werden, bzw. wenn du zu viel Lohnsteuer bezahlt hast, bekommst du etwas wieder.

Welche Steuerklasse hast du denn?

Vorauszahlungen werden immer dann verlangt, wenn die zu zahlende Lohnsteuer nicht nach genug an der "gesamten Jahressteuer" dran ist. Dies vermeidet dann eventuelle, größere Nachzahlungen.

Das Finanzamt kann sich natürlich auch vertan haben. Um dies zu prüfen müsste mann aber die Bescheide haben, sowie die Unterlagen zur Einkommensteuer. Diese Untelagen solltes du ggf. einem Steuerberater zeigen, der dann auch die weitere Vorgehensweise erläutern, bzw. durchführen kann.
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.05.2006, 09:09   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: May 2006
kasia279 macht alles soweit korrekt
Vielen Dank für Deine Antwort!

Ich habe die Unterlagen jetzt einem Steuerberater gegeben, der mal drüber schauen soll. Naja, freunde mich schonmal mit dem Gedanken an, dass ich in den "sauren Apfel beißen muss". Ich lass mich mal überraschen.

Danke nochmal!
Viele Grüße
kasia279
kasia279 ist offline   Mit Zitat antworten
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