Wie es nun rechtlich genau ausschaut kann ich nicht beurteilen, nur empfehle ich immer eine Haftungsfreistellung in die AGB aufzunehmen. Somit würde sich so ein Problem nicht ergeben.
Viel Glück&Erfolg
Eine Freundin von mir hat eine Webseite erstellt. Ihr Kunde gab ihr zum Erstellen auch eine Anfahrtsskizze. Ihr könnt euch denken was passierte, der Kunde wurde abgemahnt. Nun will er die Mahngebühren und die Lizenzgebühren (zusammen 1300,00 €) von meiner Freundin.
Ist es nicht so, das meine Freundin dies nicht tun muss, weil sie ja das Material vom Kunden bekommen hat und sie nicht das Recht, eine Rechtsberatung zu geben, hat und somit auch nicht auf eine evtl. Problematik hinweisen darf?
Sie ist eh davon ausgegangen, dass der Kunde die Verwertungsrechte an der Skizze besitzt.
Wie seht ihr den Fall?
Gruß Rico
Wie es nun rechtlich genau ausschaut kann ich nicht beurteilen, nur empfehle ich immer eine Haftungsfreistellung in die AGB aufzunehmen. Somit würde sich so ein Problem nicht ergeben.
Viel Glück&Erfolg
Hi,
handelt es sich bei dem Kunde um das Nachtwerk in Zwickau?
bin auch aus Zwickau!
Zum Thema: verantwortlich und haftbar für die Webseite ist NUR derjenige der im Impressum steht bzw. bei der Denic als Domaininhaber eingetragen ist.
Wer die Seite erstellt hat spielt juristisch keinerlei Rolle, der Domaininhaber ist voll für die Webseite verantwortlich.
Um das mal zu vergleichen:
Angenommen ein Angestellter einer Firma fügt im Dienst ohne Absicht einer dritten Firma einen Schaden zu. Haftbar ist hier immer nur der Chef der Firma, er kann diesen Schaden nicht dem Mitarbeiter in Rechnung stellen. Das ist sein Betriebsrisiko.
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