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31.05.2006, 12:24
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#1
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2006
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Einkommenssteuererklärung mit dem Elsterformular
Hallo Leute, gibt jemand von euch die einkommenssteuererklärung per elsterformular ab???
hab ein problem, habe jetzt alles ausgefüllt, aber zum schluss will er von mir
Altersvorsorgebeiträge als sonderausgaben nach §10 a EStG
von mir wissen!
Weiss garnicht was das soll, ich kann es garnicht überspringen oder sonst was!
was soll denn das?
kann einer helfen?
jetzt ist wohl alles ok war irgendwie da nen fehler trotzdem habe ich noch 2,3 fragen
ich habe 3 versicherungen am laufen die ich privat zahle
lebens,unfall,berufsunf
kann ich die auch irgendwie in die steuererklärung mit einpflegen? ist das erlaubt? wenn ja wie und wo??
und dann habe ich noch eine frage...ab dem 15.12.2005 bin ich ja selbständig, ich hatte aber im jahr 2005 KEINE einkünfte! aber eine ausgabe von 1500euro rund. hab da was eingekauft im ausland... kann ich da auch irgendwie was zurück bekommen? oder geht das garnicht?
über eure antworten wäre ich sehr dankbar
gruß
Geändert von Jordan (31.05.2006 um 13:50 Uhr).
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31.05.2006, 18:43
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Also, Beiträge zur Unfallversicherung gehören in Zeile 74 des Mantelbogens, Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung gehören in Zeile 73.
Lebensversicherungen kannst du nur dann geltend machen, wenn die Laufzeit mindestens 12 Jahre beträgt und die erste Beitragszahlung vor dem 01.01.2005 geleistet wurde. Diese würde dann in Zeile 75 gehören.
Für dein Gewerbe musst du eine Gewinnermittlung machen.
Ist die Frage, was du gekauft hast... Wenn es z.B. Anlagevermögen ist, so muss dieses Wirtschaftsgut über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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31.05.2006, 18:45
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#3
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2006
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nein habe nur ware gekauft :-)was dann?
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31.05.2006, 18:51
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Musst auf jeden Fall eine Gewinnermittlung machen, in der die 1500,- dann als Wareneinkauf aufgeführt sind. Ergebnis ist dann -1500,- Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die du dann in die Anlage GSE eintragen musst.
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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31.05.2006, 18:52
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#5
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2006
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ne du das passierte am 20.12 rum wegen dem einen ding mach ich das nicht so hat mir das die steuerberaterin grad gesagt machen wir dann für 2006 geht doch auch oder
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31.05.2006, 18:58
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Wenn das eine Steuerberaterin gesagt hat, dann muss es ja richtig sein...
Bei einer Einnahme-Überschussrechnung gilt jedoch das Zufluss- Abflussprinzip. Wenn du etwas bezahlst, dann ist das Aufwand, wenn du etwas bekommst sind es einnahmen. Aber immer in dem Zeitpunkt, in dem es fließt. (§ 4 Abs. 3 EStG)
Meiner Meinung nach, hat Dir deine Steuerberaterin da dann etwas nicht ganz korrektes gesagt.
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31.05.2006, 19:19
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#7
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2006
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bin ja erst seit dem 15.12.2005 selbstängig bis dahin ist alles privat. muss ich also 2 gesonderte einkommenssteuererklärungen abgeben oder kann alles irgendwie in eine gepackt werden???
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31.05.2006, 19:24
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#8
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Das gehört alles zusammen in eine. Es gibt eine Anlage GSE, welche du ausfüllen musst. Diese gibst du dann ganz normal mit deiner Einkommensteuererklärung ab.
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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31.05.2006, 19:47
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#9
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2006
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ja genau  wo trage ich denn jetzt bei gse dass mit den 1500 euro ein??kannst du nochmal helfen bist du so nett
also habe für 1500 euro ware gekauft wo muss da nun was getan werden, und was mus als bescheinigung mit beigelegt werden? die rechnung?oder was genau
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31.05.2006, 19:51
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#10
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Die EÜR (oder Bilanz) als Nachweis deiner Gewerbeeinkünfte..., in der taucht dieser Betrag als Ausgabe auf, deine Einnahmen dagegen 0. Macht einen Gewinn von -1500, das da irgendwas war mit Verlustvortrag hab ich ja schon geschrieben 
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31.05.2006, 19:56
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#11
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Deinen Gewinn bzw. Verlust trägst du in der Anlage GSE in Zeile 3 ein. Hier trägst du auch die Art des Gewerbes ein, z.B. Handel mit Schuhen, oder was es gerade ist.
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