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Thema: Vorgründungskosten ohne Beleg

  1. #1
    TP-Newbie Martin25 macht alles soweit korrekt
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    Vorgründungskosten ohne Beleg

    Hallo!

    Ich habe mir die Infos zu den Vorgründungskosten hier im Forum schon rausgesucht, habe jetzt aber dennoch eine Frage!

    Im Herbst 2005 gegründet, habe ich Vorkosten aus 2005 korrekt mit Rechnung+Beleg, aus 2004 habe ich auch entsprechende (Kurse, Kauf von Domains für Gewerbebetrieb, Gründerbücher) – aber alle ohne Beleg/Kontoauszug, sondern nur als Rechnung. Kontoauszüge sind für den Zeitraum auch nicht mehr aufzutreiben.

    Muss ich die 2004er jetzt komplett fallen lassen, oder kann ich sie noch als Ausgaben (ohne Vorsteuer) anbringen?

    Danke schonmal im vorraus,
    Martin

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Solange du ordentliche Rechnungen dafür hast....

  3. #3
    TP-Newbie Martin25 macht alles soweit korrekt
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    Keinen Kontoauszug

    Zitat Zitat von dorintia
    Solange du ordentliche Rechnungen dafür hast....
    Ja, die Rechnungen sind ordentlich auf meinen Namen, aber ich hab ja keinen Beleg dafür dass das Geld auch von meinem Konto abgegangen ist bzw. ich bezahlt habe! Bei denen aus 2005 ist das klar, da hab ich zu jeder Rechnung den Zahlungsbeleg (also auch Vorsteuerabzug möglich), bei 04 aber eben nicht...

    Und es heißt doch immer "Keine Buchung ohne Beleg"

  4. #4
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Zitat Zitat von Martin25
    Ja, die Rechnungen sind ordentlich auf meinen Namen, aber ich hab ja keinen Beleg dafür dass das Geld auch von meinem Konto abgegangen ist bzw. ich bezahlt habe!
    Deine Bank druckt Dir gegen ein entsprechendes Entgelt die Kontoauszüge mit Sicherheit noch mal aus...

    Zitat Zitat von Martin25
    Und es heißt doch immer "Keine Buchung ohne Beleg"
    Du hast doch Belege, die Rechnungen...
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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  5. #5
    TP-Newbie Martin25 macht alles soweit korrekt
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    Teure Auszüge

    Alles klar.

    Die nachträglichen Kontoauszüge kosten 10E pro Monate in der der Vorgang sich abgespielt hat, d.h. oder hieße, das ich zwar 2,50 Vorsteuer bekäme und rund 10E als Betriebsausgaben, aber dafür mindestens 40E (für die Auszüge) berappen müsste, also Minusgeschäft...

    Werde in Zukunft besser aufpassen...

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