eben, genau das ist der PunktZitat von dorintia
ein eindeutiges Zahlungsziel ist z.B. so formuliert:ein nicht eindeutiges Zahlungsziel hingegen ist:zahlbar bis zum 10.06.2006wie hast du in deiner Rechnung formuliert?zahlbar binnen 10 Tagen
wahrscheinlich eher "nicht eindeutig", oder?
dann schick' jetzt eine Mahnung/Zahlungserinnerung mit "eindeutigem" Zahlungsziel.
Einschreiben muss übrigens nicht sein, die Rechtssprechung hat Vertrauen in einen ganz normalen Brief![]()

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