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Thema: gerichtl. Mahnbescheid >>> Mahnung erforderlich?

  1. #1
    TP-Lady-Mod
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    gerichtl. Mahnbescheid >>> Mahnung erforderlich?

    Hallöle,

    ich habe eine Ware, die wegen Fehlerhaftigkeit schon mehrmals hin- und hergeschickt wurde (gekauft Ende Jan.), nun vor gut 2 Wochen nicht vom Paketdienst (war wieder das defekte Teil drin) angenommen und bin mit einem Schreiben vom Kaufvertrag zurückgetreten. Dieses wurde dem Empfänger per Einschreiben mit Rückschein zugestellt. In diesem Schreiben gab ich dem Verkäufer gut 2 Wochen Zeit, mir den Rechnungsbetrag zu erstatten, Zahlungsziel war der 31.05.06.

    Jetzt habe ich vor, einen gerichtl. Mahnbescheid zu erwirken und mir hier den schon ausführlichen Link durchgelesen. Einerseits steht da, dafür muss Verzug eingetreten sein und mind. eine Mahnung geschickt.
    Andererseits steht aber, es bedarf keiner Mahnung, wenn es ein eindeutiges Zahlungsziel gab.

    Was denn nun? Muss ich jetzt noch eine Mahnung schreiben und verschicken und erneut mind. 10 Tage verstreichen lassen, oder kann ich gleich zum Gericht?

    Vielen Dank.

  2. #2
    TP-Special Mod TP-Sponsor Avatar von Thomas
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    Zitat Zitat von dorintia
    Andererseits steht aber, es bedarf keiner Mahnung, wenn es ein eindeutiges Zahlungsziel gab.
    eben, genau das ist der Punkt

    ein eindeutiges Zahlungsziel ist z.B. so formuliert:
    zahlbar bis zum 10.06.2006
    ein nicht eindeutiges Zahlungsziel hingegen ist:
    zahlbar binnen 10 Tagen
    wie hast du in deiner Rechnung formuliert?
    wahrscheinlich eher "nicht eindeutig", oder?

    dann schick' jetzt eine Mahnung/Zahlungserinnerung mit "eindeutigem" Zahlungsziel.
    Einschreiben muss übrigens nicht sein, die Rechtssprechung hat Vertrauen in einen ganz normalen Brief

  3. #3
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    Doch steht drin "zahlbar bis 31.05.06"

  4. #4
    TP-Special Mod TP-Sponsor Avatar von Thomas
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    dann ist im juristischen Sinne jetzt "Verzug" eingetreten.

    mind. eine Mahnung ist allerdings wirklich üblich/fair, zumindest theoretisch kann wirklich mal 'ne Rechnung vergessen werden (passiert einfach)

  5. #5
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    Danke.

  6. #6
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    Ich muss nochmal nachfragen... morgen soll es zum Gericht gehen...

    Können auch die Versandkosten geltend gemacht werden?
    Ich glaube eher wohl nicht, oder?

    ebay-Kauf: Warenwert 653 €, Versandkosten 45 €

    Die ausgestellte Rechnung schlüsselt gar keine Versandkosten auf:
    da steht nur 1 Artikel, inkl. 16% Mwst. Preis 698 €

    Ich will aber auch keinen "Verfahrensfehler" begehen...

    Vielen Dank schonmal.

  7. #7
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    soviel ich weiß müssen ja versandkosten nicht aufgelistet werden oder?

    ich meine es ist ja dein "bier" zu welchem preis du es verkaufst :-)

    viele Firmen (vor allem in der Holzbranche) rechnen den VK-Preis + Versandkosten dh. 120 pro m3 kostet es ab Werk und zb. 1 LKW kostet 1000 € da werden die 1000 € dividiet durch die gekauften m3 und schon hat man den Aufschlag den der Kunde zahlt :-)und da steht auch nix von Kosten des Versandes=)

  8. #8
    TP-Insider Avatar von Daniel FR
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    Wenn die Versandkosten Bestandteil der Rechnung sind, kannst du sie auch geltend machen.

    PS: Bitte beachte, dass die oben gemachte Aussage keine Rechtsberatung darstellt, sondern lediglich eine Meinungsäußerung ist. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, rate ich dir, die einschlägigen Gesetze und Verordnungen oder einen zur Rechtsberatung berechtigten Anwalt o.ä. zu konsultieren.

    Gruß, Daniel
    "Wir können hier richtig deutsch diskutieren, wir haben Verbandszeug im Hause." - Wolfgang Neuss, 1923–1989

  9. #9
    TP-Lady-Mod
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    Danke für eure Antworten.

    Ihr überseht aber bitte nicht, das es sich hier um einen Rücktritt vom Kaufvertrag meinerseits handelt, da es der Verkäufer nicht schafft meine Ansprüche, sich ergebend aus der gesetzl. Gewährleistung, zu erfüllen. Und er ist anscheinend nicht gewillt, mir das Geld zurück zuerstatten.

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