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Quittung anerkannter Ersatz für Rechnung
Genügt denn nicht eine Quittung zusammen mit dem Kassenbon als Ersatz für eine Rechnung?
Am Beispiel "Rechner bei Aldi erwerben", langt für den Vorsteuerabzug nicht der Kassenbon zusammen mit einer Quittung, auf der auch (handschriftlich) der Name meiner GmbH als Leistungsempfänger steht, um meine Anforderungen nach §14 UStG zu erfüllen?
Ergäbe sich ein Unterschied, wenn es sich um eine Personengesellschaft/Einzelunternehmen handeln würde?
Über eine Antwort wäre ich dankbar!
Geändert von dave2002 (14.08.2006 um 17:07 Uhr).
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