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Alt 14.08.2006, 17:02   #16
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dave2002 macht alles soweit korrekt

Quittung anerkannter Ersatz für Rechnung


Genügt denn nicht eine Quittung zusammen mit dem Kassenbon als Ersatz für eine Rechnung?

Am Beispiel "Rechner bei Aldi erwerben", langt für den Vorsteuerabzug nicht der Kassenbon zusammen mit einer Quittung, auf der auch (handschriftlich) der Name meiner GmbH als Leistungsempfänger steht, um meine Anforderungen nach §14 UStG zu erfüllen?

Ergäbe sich ein Unterschied, wenn es sich um eine Personengesellschaft/Einzelunternehmen handeln würde?

Über eine Antwort wäre ich dankbar!

Geändert von dave2002 (14.08.2006 um 17:07 Uhr).
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Alt 15.08.2006, 17:10   #17
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Zitat:
Zitat von dave2002
Genügt denn nicht eine Quittung zusammen mit dem Kassenbon als Ersatz für eine Rechnung?

Am Beispiel "Rechner bei Aldi erwerben", langt für den Vorsteuerabzug nicht der Kassenbon zusammen mit einer Quittung, auf der auch (handschriftlich) der Name meiner GmbH als Leistungsempfänger steht, um meine Anforderungen nach §14 UStG zu erfüllen?
Wenn die Voraussetzungen des §14 nicht erfüllt sind, dann gibt es auch keinen Vorsteuerabzug. Es gibt keine Ausnahmen.

Zitat:
Zitat von dave2002
Ergäbe sich ein Unterschied, wenn es sich um eine Personengesellschaft/Einzelunternehmen handeln würde?
Nein.
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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Alt 15.08.2006, 19:41   #18
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dave2002 macht alles soweit korrekt

Quittung Dokument i.S.d. § 14 UStG.?


Ist schon klar.

Jedoch ist die Frage, ob eine Quittung in den Bereich des §14 I S.1 UStG. fällt. Hätte eine Quittung also alle geforderten Angaben gemäß §14 IV Nr.1 - 9 UStG., so müsste die Quittung als Rechnung i.S.d. §14 I S.1 UStG. anerkannt werden?!

Geändert von dave2002 (15.08.2006 um 19:43 Uhr).
dave2002 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.08.2006, 20:04   #19
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Zitat:
Hätte eine Quittung also alle geforderten Angaben gemäß §14 IV Nr.1 - 9 UStG., so müsste die Quittung als Rechnung i.S.d. §14 I S.1 UStG. anerkannt werden?!
genau so ist es.
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Alt 16.08.2006, 17:17   #20
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Hier mal eine Checkliste zum Vorsteuerabzug...
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Geändert von MaWeSol (01.03.2008 um 15:55 Uhr).
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