+ Antworten
Ergebnis 1 bis 6 von 6

Thema: UmSt-Voranmeldung. Problem bei Vorauszahlung.

  1. #1
    TP-Member neOo macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Dec 2003
    Beiträge
    30

    UmSt-Voranmeldung. Problem bei Vorauszahlung.

    Hi, bitte um Hilfe.

    Ich habe einem Kunde eine Rechnung geschrieben mit dem zu zahlenden Betrag in voller HHöhe und der Bitte 50% als Vorauszahlung sofort zu zahlen.

    Nach fertigstellung des Auftrages währe nur ein weiteres Schreiben von meiner Seite gekommen mit der Bitte die restlichen 50% laut Rechnung zu begleichen.

    Also hätte es nur eine Rechnung gegeben mit dem gesamten Betrag aber zwei Zahlungseingänge von den ich jeweils 16% Mehrwertsteuer bei meiner Voranmeldung angeben muss. (Da ich Istversteuerung beantragt habe)

    Ist das alles richtig so? Das ist ja dann mit der Istversteuerung in diesem fall ziemlich blöd da man Verluste macht, da beide Teilbeträge mit 16% belastet werden. Gut in meinem Fall handelt es sich nur um 10€ Verlust. Aber hat jemand vielleicht Vorschläge wie man sowas verhindern kann ?

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Bei der Istversteuerung kommt es überhaupt nicht auf die Rechnungserteilung an. Entscheidend ist nur das Datum des Zahlungseingangs. Demnach sind jeweils die 50 % zum jeweiligen Zahlungseingangsdatum in der Voranmeldung zu erfassen.
    Inwieweit kann da denn ein Verlust entstehen? Du bekommst das Geld vom Kunden und zahlst den entsprechenden Betrag an das FA.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Member neOo macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Dec 2003
    Beiträge
    30
    So, gerade in Elster ist es mir schon wieder aufgefallen.

    Beispiel der Kunde muss 400€ bezahlen. + 16% MwSt.(64€) = 464€

    überweist er dies nun in zwei 50% Schritten

    232€ (davon 16%=37,12€)
    und nochmal
    232€ (davon 16%=37,12€)

    37,12€ x 2 = 74,24€ und somit muss ich 10€ mehr Steuer bezahlen, als wenn der Kunde es in einem Rutsch bezahlen würde.

    Bitte um Verbesserung fals ich Fehler gemacht habe.
    thX
    Geändert von neOo (02.06.2006 um 19:48 Uhr)

  4. #4
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Die hohe Kunst der Mathematik

    Die USt ist aus den 232 EUR herauszurechnen, da es ein Bruttobetrag ist. Demnach sind es 16/116 von 232 EUR und somit 32 EUR Umsatzsteuer und schon weißt du wo deine 10 EUR herkommen, die in deiner Berechnung fehlerhaft sind. Es sind halt die einfachen Dinge, die das Leben so schwer machen
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  5. #5
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    6.887
    Zitat Zitat von Poloatze
    Die hohe Kunst der Mathematik
    Genau. Dieses "mal 16 %" sollte man sich ganz schnell abgewöhnen .
    Am besten, wenn man den Nettobetrag benötigt, bei 'nem Bruttobetrag gleich "+ 16 %", ja ich weiß ist fast das gleiche.
    Und beim rausrechnen der Steuer nur so wie von Sven beschrieben.

    Grundlage für die Berechnung der Teilbeträge wären ja auch immer noch 200 €.

  6. #6
    TP-Member neOo macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Dec 2003
    Beiträge
    30
    Danke

+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51