Ich würde dieses so buchen:
Die von Dir gezahlte USt würde ich auf Vorsteuer (1570, glaube ich) buchen, den Selbstkostenanteil auf Kfz-Reparaturen (4540, glaube ich).
Weis aber nicht, ob das so 100%ig richtig ist...
Hallo miteinander,
ich quäle mich zur Zeit mit einer ungelösten Buchung: Ich hatte mit meinem Firmen-KFZ einen Unfall, der von der Vollkasko abzüglich Selbstbeteiligung bezahlt wird. Die werkstatt hat die rechnung direkt an die Versicherung geschickt und mir/meiner firma eine Kopie mit dem Hinweis, die gesamteMehrwertsteuer der Rechnung und meinen SB-Anteil in Höhe von 300 € zu zahlen. Meines wissens nach ist das auch so richtig. Allerdings ist mir nicht klar, wie ich das Ganze verbuchen muss (SKR03)!!!???
Kann mir jemand weiterhelfen?
Danke im Voraus!![]()
Gruß JayC
Ich würde dieses so buchen:
Die von Dir gezahlte USt würde ich auf Vorsteuer (1570, glaube ich) buchen, den Selbstkostenanteil auf Kfz-Reparaturen (4540, glaube ich).
Weis aber nicht, ob das so 100%ig richtig ist...
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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Haken dranWeis aber nicht, ob das so 100%ig richtig ist...
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Danke ... Also verstehe ich Euch richtig, daß ich nicht den kompletten Reparaturbetrag buche und den Versicherungsanteil als eine Art Erlös ohne Vorsteuer, sondern lediglich die von mir / meiner firma zu zahlenden Beträge!?
Da du nur eine Kopie der Rechnung bekommen hast dürfte das Saldierungsverbot des § 246 HGB nicht greifen, so dass ich nur die zu zahlenden Beträge buchen würde. Je nach Gesamtfall kann man das aber auch anders sehen. Kannst ja mal beim Finanzamt nachfragen
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Okay, werde ich prüfen! Vielen Dank für den Support und ein schönes Rest-Pfingstfest.
Gruß
JayC
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