das könnt ihr frei vereinbaren. Die Umsatzsteuer beim Einkauf wurde aber im Rahmen des Vorsteuerabzugs rückerstattet. Insofern liegt da keine Belastung vor.Muß die neune Besitzerin jetzt aber die Mehrwertsteuer auch bezahlen oder den reinen EK ?
Hi,
ich bin zum ersten Mal hier und will jetzt mal schauen wie viel geballtes Wissen hier so versammelt ist.
Folgende Frage: Meine Mutter hat einen kleinen Schreibwarenladen und ist im Moment dran diesen zu übergeben. Es wurde ein Betrag als Geschäftswert vereinbart inkl. aller Dinge, die sich in den Geschäfträumen befinden (Möbel, Kasse, Regale usw.) und außerdem muß die neue Besitzerin natürlich die Ware übernehmen. Es wurde vereinbart eine gemeinsame Inventur zu machen um den genauen EK zu kennen. Muß die neune Besitzerin jetzt aber die Mehrwertsteuer auch bezahlen oder den reinen EK ? Meiner Meinung nach schon, da man diese ja beim Einkauf bereits an den Großhändler bezahlt hat und die neue Ladenbesitzerin die Mehrwertsteuer dann vom Kunden wieder bekommt Richtig?
das könnt ihr frei vereinbaren. Die Umsatzsteuer beim Einkauf wurde aber im Rahmen des Vorsteuerabzugs rückerstattet. Insofern liegt da keine Belastung vor.Muß die neune Besitzerin jetzt aber die Mehrwertsteuer auch bezahlen oder den reinen EK ?
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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