Ich würd auch sagen: nein.
Eher ginge da was über die pers. Ekst.-Erklärung >>> außergewöhnliche belastungen o.ä.
Hi,
ich hab da mal ne ziemlich spezielle Frage, die mir ein Freund gestellt hat und die ich nicht abschließend beantworten kann. Meine Antwort lautete: nein.
Der Betroffene ist selbstständiger Systemtechniker (programmierung, Inbetriebnahme von Großanlagen). Aufgrunf von massiven Hörproblemen benötigt er jetzt für die Arbeit ein Hörgerät.
Frage: Können die Anschaffungskosten für das Hörgerät über die Firma laufen?
Falls ja, wo wären die Kosten zu verbuchen? und mit welchem AfA-Satz? kein GWG!
Danke im voraus
Achim
Ich würd auch sagen: nein.
Eher ginge da was über die pers. Ekst.-Erklärung >>> außergewöhnliche belastungen o.ä.
Dem schließe ich mich an.Zitat von dorintia
Generell wäre das so möglich, es gibt jedoch eine zumutbare Eigenbelastung.Zitat von dorintia
Die Kosten für das Hörgerät und alle anderen Krankheitskosten wirken sich nur dann aus, wenn die zumutbare Eigenbelastung überschritten wird.
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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Ich sehe ein Hörgerät gleichwertig wie meine Brille, die fällt auch in die Sparte der zumutbaren Belastungen und wird nicht von "der Firma" bezahlt. Allerdings sind solche Dinge nicht gerade günstig in den Anschaffungskosten, so dass man da ggf. an die zumutbaren Belastungen herankommt. Wenn man dann noch ein paar Belege von der Apotheke hat, kann es sein, dass man über die Höhe der zumutbaren Belastungen herauskommt. Jedenfalls würde ich die Rechnung davon mal beiseite legen und dann am Jahresende mal mit einrechnen um zu sehen was es bringt.
Geändert von Bodensee (08.06.2006 um 07:10 Uhr)
Grüsse vom Bodensee
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