Such mal nach "Google" und "§ 13b UStG"
da gibt es schon einige Beiträge hier im Forum
hallo,
ich hab jetzt seit stunden das ganze internt durchforstet ohne recht fündig zu werden, nur die beiträge hier hab ich dazu gefunden.. ich fasse mal zusammen, ob ichs richtig verstanden hab:
wir sind normal steuerpfl. unternehmer mit sollversteuerung und monatlicher ust-voranmeldung.
wir haben eine kampagne bei google laufen und bekommen monatlich rechnungen auf denen 0 Euro MwSt ausgewiesen ist und der satz steht: "gemäß artikel 21.1(b) der 6.eu-richtlinie ist der empfänger dieser dienste verpflichtet, mehrwertsteuer für diesen dienst zu zahlen." bis zum 31.12. letzten jahres stand allerdings noch drauf: "abgabe der mehrwertsteuer, mit der der empfänger der dienstleistung in übereinstimmung mit artikel 9(2)(e) der 6.eu-richtlinie zur mehrwertsteuer umgekehrt belastet wird."
1. ich gehe mal davon aus, daß das das gleiche heissen soll.
2. ich bin jetzt zu dem schluss gekommen, daß ich auf den rechnungsbetrag 16% steuer draufrechnen soll und diese dann in der voranmeldung als ust abführen und gleichzeitig als vst anrechnen soll (zeile 48 und 58 der va), so daß ich im ergebnis bei null bin.
ist das richtig?
bisher hab ich beides nicht gemacht, was letztendlich ja das gleiche ist.. muss ich dann die alten va korrigieren?
ich hoffe ich habs jetzt richtig verstanden und jemand kann mir das bestätigen![]()
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danke danke!!
gruß nina
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