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Thema: Praktikant trotz Einzelunternehmen?

  1. #1
    TP-Senior winternet macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von winternet
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    Darf ich einen Praktikanten trotz Einzelunternehmen einstellen?

    Hallo,

    Angenommen ich hätte ein Einzelunternehmen gegründet (ganz normale Gewerbeanmeldung, keine Geschäftsräume) und würde beispielsweise Hausmeistertätigkeiten machen. Dürfte ich dann einen "Praktikanten" beschäftigen, der mich bei der Tätigkeit unterstützt? Dürfte ich ihm am Ende diese Tätigkeit auch bescheinigen? Dürfte ich ihn bezahlen? Wie sieht das versicherungstechnisch aus? Kann ich mich auf seine Haftpflicht usw. verlassen, genauso wie ich ja nicht extra versichert bin?

    Danke,
    Arne
    Geändert von winternet (08.06.2006 um 17:41 Uhr)

  2. #2
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    Habe zwar eigentlich keine Ahnung... gebe aber ein paar Denkanstöße:

    Ich würde Praktikant in dem Falle mit Azubi gleichsetzen, könnte mir also gut vorstellen, das man sich den nur holen kann, wenn man auch ausbilden darf.

    Wenn du jemanden beschäftigst, bist du als AG immer in der Pflicht, also entsprechend bei der Berufsgenossenschaft anmelden, dafür bezahlen etc.

  3. #3
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    Zitat Zitat von dorintia
    Habe zwar eigentlich keine Ahnung... gebe aber ein paar Denkanstöße:

    Ich würde Praktikant in dem Falle mit Azubi gleichsetzen, könnte mir also gut vorstellen, das man sich den nur holen kann, wenn man auch ausbilden darf.

    Wenn du jemanden beschäftigst, bist du als AG immer in der Pflicht, also entsprechend bei der Berufsgenossenschaft anmelden, dafür bezahlen etc.
    Naja, ich will ja niemanden ausbilden, er soll sozusagen ja nur "praktische Erfahrung" bekommen. Geld gibts dafür nicht, er will das nur bescheinigt haben.

    Gruß,
    Arne

  4. #4
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    Zitat Zitat von winternet
    genauso wie ich ja nicht extra versichert bin?
    Fällt mir grad noch auf... bist du dir sicher, das du nicht "Zwangsmitglied" in der für dich zuständigen Berufsgenossenschaft bist?

  5. #5
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    Zitat Zitat von dorintia
    Fällt mir grad noch auf... bist du dir sicher, das du nicht "Zwangsmitglied" in der für dich zuständigen Berufsgenossenschaft bist?
    Für mein Gewerbe gibt es keine Genossenschaft, nur IHK.

  6. #6
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    Ähm, mir ist nicht bekannt, das die Berufsgenossenschaften nur für Tätigkeiten im Bereich der HWK gelten... es gibt z. Bsp. auch eine BG für den Einzelhandel. Die BG versichern u.U. den Unternehmer und auf jeden Fall seine Angestellten.
    Geändert von dorintia (09.06.2006 um 10:46 Uhr)

  7. #7
    TP-Member Lizzy99 macht alles soweit korrekt
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    "Angenommen ich hätte ein Einzelunternehmen gegründet ...."

    Hoffentlich nimmst Du wirklich nur an, Du hättest ein Unternehmen. Was machst Du, wenn Dein Praktikant von der Leiter fällt und sich so verletzt, dass er eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung hat? Die Berufsgenossenschaft ist der Träger der gesetzliche Unfallversicherung, die meiner Ansicht nach ausgesprochen wichtig ist, wenn sich ein Mitarbeiter in Ausübung seiner betrieblichen Tätigkeit verletzt, das hat auch nicht mit der Haftpflicht des Praktikanten zu tun.

    Als Arbeitgeber hast Du ein Fürsorgepflicht gegenüber Deinen Mitarbeitern, zu denen auch Praktikanten und Azubis gehören und auch wenn ein Praktikant in Deinem Unternehmen, von dem Du nur annimmst, dass Du es hast, unentgeltlich für Dich tätig ist, solltest Du unbedingt mit der Berufsgenossenschaft abklären, wie er dort zu melden ist und was die Sache ggf. kostet.

  8. #8
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Zitat Zitat von winternet
    Für mein Gewerbe gibt es keine Genossenschaft, nur IHK.
    Lese Dir das mal durch, du musst Mitglied in der Verwaltungs BG sein...
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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