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Thema: Büromöbel

  1. #1
    TP-Member neOo macht alles soweit korrekt
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    Büromöbel

    Ich habe mir Büromöbel gekauft.
    Diese stehen allerdings in meiner eigenen Wohnung, allerdings nutze ich die Möbel überwiegend zur Arbeit.
    Kann ich die Mehrwertsteuer die ich für diese Möbel bezahlt habe, in meiner monatlichen UmSt-Voranmeldung geltend machen und somit vom FA zurückbekommen?

    und wie sieht es mit Kleinigkeiten aus, wie Briefablage, Mülleimer,... können die auch mit rein?

    Ich danke euch jetzt schon für Antworten.
    Sebastian

  2. #2
    TP-Senior wuslon ist auf einem guten Weg Avatar von wuslon
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    Hallo,

    nach meinem Verständnis kannst Du alles voll und ganz geltend machen. Ich würde es zumindest so handhaben.

    Da ich aber alles andere als der Spezi auf dem Gebiet bin, warten wir mal ab, was die Profis dazu sagen......

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  3. #3
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Hast du denn bei Dir ein Büro, wo die Möbel drin stehen? Wirst du dieses Auch als Arbeitszimmer nutzen? Das Problem, kann der private Nutzungsanteil sein...
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  4. #4
    TP-Member neOo macht alles soweit korrekt
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    Ich habe keinen eigentlichen Raum für meinen Büroschreibtisch, er steht sozusagen im Wohnzimmer.

  5. #5
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Benutzt du den Schreibtisch denn mehr privat, oder mehr beruflich?
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  6. #6
    TP-Member julchri macht alles soweit korrekt
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    Hallo, soviel ich weiß, kann man das nicht mehr geltend machen. Schon gar nicht, wenn der Schreibtisch im Wohnzimmer steht.
    Du müßtest schon ein eigenes Büro haben, das Du ausschließlich für Deine Arbeit benutzt.
    Bist Du denn selbständig?
    Mit dem Müll ist es genauso. Wenn da nicht auch der Hausmüll drin ist, kannst Du das absetzen, sonst höchsten halbe/halbe.
    Hast Du denn keinen Steuerberater? Bei selbständiger Arbeit sollte man sich das schon überlegen.
    Gruss
    julchri

  7. #7
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Zitat Zitat von julchri
    Hast Du denn keinen Steuerberater? Bei selbständiger Arbeit sollte man sich das schon überlegen.
    Zumindest für die Steuererklärung und den Jahresabschluss. Hat man natürlich keine Ahnung von Buchführung, USt-Voranmeldung, etc. dann sollte man alles einen Steuerberater machen lassen, dass erspart einem im Zweifel viel Stress oder evtl. sogar Ärger mit dem Finanzamt.
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  8. #8
    TP-Senior wuslon ist auf einem guten Weg Avatar von wuslon
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    Mh, interessant. Also kann ich mich von dem Gedanken verabschieden, den Zwergenschreibtisch, an dem ich heute versuche, in meinem zwar nicht angegebenen aber vorhandenem Arbeitszimmer, gegen eine vernünftige Arbeitsfläche einzutauschen, weil ich eben nur einen Teil der Kosten für die Firma geltend machen kann?

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  9. #9
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Zitat Zitat von wuslon
    in meinem zwar nicht angegebenen aber vorhandenem Arbeitszimmer
    Wenn der Schreibtisch im Arbeitszimmer drin steht, dann kannst du versuchen die vollen Kosten geltend zu machen. Du musst dem Finanzamt nur glaubhaft machen, dass du das Arbeitszimmer ausschließlich zu beruflichen Zwecken nutzt...
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  10. #10
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    Zitat Zitat von MaWeSol
    ... dass du das Arbeitszimmer ausschließlich zu beruflichen Zwecken nutzt...
    Kann er ja nicht, weil der Schreibtisch in'ner Ecke vom Wohnzimmer steht.

    @neOo - tröste dich damit, das es vielen, vielen so geht, die irgendwie von daheim aus werkeln und keinen extra Raum haben. Und... du sparst dir die Kosten für extra angemietete Räume (die Sinnigkeit steht hier ja nicht zur Debatte ), denn auch wenn diese geltend gemacht werden können, so müssen sie doch erstmal erwirtschaftet werden.

  11. #11
    TP-Senior wiantomi macht alles soweit korrekt
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    Also ich würde behaupten, dass er/sie den Schreibtisch absetzen kann, auch wenn kein separates Arbeitszimmer existiert. Aus Wiso 2004, S.265:
    Schreibtisch als typisches Arbeitsmittel fällt nicht in die Beschränkung der 1250 EUR sondern in vollem Umfang absetzbar.
    Sollte FA Arbeitszimmer nicht steuerlich anerkennen, dann .... gilt das nicht auch für berufstypische Arbeitsmittel (wie ein Schreibtisch)

    Grüsse!
    wian

  12. #12
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    Zitat Zitat von dorintia
    Kann er ja nicht, weil der Schreibtisch in'ner Ecke vom Wohnzimmer steht.
    Das bezog sich auf wuslon
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  13. #13
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Aus Wiso 2004, S.265:
    veraltet.

    Gerade beim Arbeitszimmer gibt es ab 01.01.2006 Neuregelungen. Daher werde ich auch die PDF-Datei aus der Linkliste am besten rausnehmen.

    Meiner Meinung nach sind die Kosten dafür nicht abziehbar, weil kein Arbeitszimmer vorliegt. Der Raum muss ja ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecke genutzt werden und das liegt hier nicht vor.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

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