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Thema: Soll-/Istversteuerung

  1. #1
    TP-Junior Heidi36 macht alles soweit korrekt Avatar von Heidi36
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    Soll-/Istversteuerung

    Hallo ,

    wer kann mir sagen was genau der Unterschied zwischen den beiden Versteuerungen ist ....und wann man welche nutzen sollte ?

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Bei der Sollversteuerung wird immer der Tag der Rechnungsstellung gezählt, egal ob du da schon Geld erhalten hast oder nicht.

    Bei der Istversteuerung der Tag des Geldeingangs.

    Es kommt auch drauf an, in welchen Dimensionen du z.B. Umsatzsteuer abführen musst und wie die Zahlungsziele für deine Kunden sind, wählst du Sollversteuerung, musst du ja die Ust. schon abführen, also u.U. vorstrecken.

  3. #3
    TP-Junior Heidi36 macht alles soweit korrekt Avatar von Heidi36
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    Also ist doch die Istversteuerung sinnvoll um nicht die Zinslast zutragen und die Liquidität zuhalten...aber kann ich die einfach so beantragen ? Oder habe ich da Richtlinen ? Und bei der Sollversteuerung sehe ich keinen Vorteil ( außer das ich die Vorsteuer dann auch schon verrechnen kann bevor ich meine Rechnung bezahlt habe ) .
    Geändert von Heidi36 (10.06.2006 um 16:08 Uhr)

  4. #4
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Zitat Zitat von Heidi36
    ( außer das ich die Vorsteuer dann auch schon verrechnen kann bevor ich meine Rechnung bezahlt habe ) .
    Genau das ist der Vorteil...

    Bei der Ist-Versteuerung hast du ja auch nur den einen Vorteil...

    Ist-Versteuerung ist aber auch nur bis zu einer gewissen Umsatzhöhe zulässig...
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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  5. #5
    TP-Junior Heidi36 macht alles soweit korrekt Avatar von Heidi36
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    Zitat Zitat von MaWeSol
    Genau das ist der Vorteil...

    Bei der Ist-Versteuerung hast du ja auch nur den einen Vorteil...

    Ist-Versteuerung ist aber auch nur bis zu einer gewissen Umsatzhöhe zulässig...
    Also wenn ich jetzt richtig denke .....wenn mein Umsatz 50.000 im Jahr plus (39.000 im Jahr vom Ehemann aus Nichtselbständige Arbeit ) entspricht 89.000 ergibt ...liege ich unter dem Gesamtumsatz von 125.000 bei Kleinunternehmern und dann kommt die Istversteuerung bei mir zum tragen ?

  6. #6
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    Was hat denn das Gehalt deines Mannes damit zu tun?

  7. #7
    TP-Junior Heidi36 macht alles soweit korrekt Avatar von Heidi36
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    soviel ich weiß...gehört bei Eheleuten das Einkommen des anderen mit zum Umsatz !!!!!

  8. #8
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Die Ist-Versteuerung bezieht sich lediglich auf die USt. Die Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit deines Ehemanns haben da nix mit zu tun.

    Nur der Umsatz aus selbstständiger Tätigkeit oder aus Gewerbebetrieb.

    Als Kleinunternehmer darfst du keine USt in deinen Rechnungen ausweisen und keine Vorsteuer ziehen, kurz um, du hast mit der USt nix zu tun.

    Die Versteuerungen (Soll- oder Ist-Versteuerung) bezieh sich auf Unternehmer die regelmäßig USt-Voranmeldungen abgeben, folglich in Ihren Rechnungen USt ausweisen und Vorsteuer ziehen dürfen.
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  9. #9
    TP-Junior Heidi36 macht alles soweit korrekt Avatar von Heidi36
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    Also nur auf meine 50.000 ...und die 89.000 beziehen sich dann auf die Einkommensteuer?

  10. #10
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Du muss da noch ein wenig differenzieren:

    Das Bruttoeinkommen deines Mannes wird in der Anlage N eingetragen, das ist richtig. Dein Umsatz allerdings mindert sich ja noch um die Betriebsausgaben, was dann heraus kommt, ist der Gewinn, bzw. der Verlust. Dieser wird dann in die Einkommensteuererklärung (Anlage GSE) eingetragen.

    Für die USt ist allerdings der Umsatz maßgebend.
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  11. #11
    TP-Junior Heidi36 macht alles soweit korrekt Avatar von Heidi36
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    Ok , danke erst mal für die schnelle beantwortung

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