Selbst ständig bitte die FAQs lesen und die Forum-Suche benutzen.
Hi,
bin jetzt endlich selbstständig, seit dem 01.06.06
Hab heute beim Finanzamt angerufen um das mit der Steuernummer zu beschleunigen.
Kann ich jetzt schon Rechnungen schreiben, obwohl ich diese noch nicht habe?
Muss ich die Steuernummer oder die UST-ID beantragen?
Was muss ich genau führen: Buchhaltung oder nur Einnahmen/Ausgaben auflisten?
Möchte die Istbesteuerung wählen, muss ich dann die erklärung ans Finanzamt jeden Monat machen?
Wie Mache ich diese erklärung? Lese hier immer was von Elster, aber wie geht das genau? gibt es das als Download?
Das war es erst mal, bin für alles was mir weiter hilft sehr Dankbar.
Selbst ständig bitte die FAQs lesen und die Forum-Suche benutzen.
Hab mir das .pdf durchgelesen, aber leider werden meine Fragen nicht beantwortet.
Bitte helft mir!
Sorry, aber das kann nicht sein, alle Fragen wurden hier schon behandelt, mit der Suche und Eigeninitiative solltes du die Antworten finden.
Frage meiner seits: Wenn du schon mit dem FA telefonierst, warum hast du da nicht gefragt, immerhin haben die dort eine Informationspflicht.
Weiterhin finde ich es schon einen irren Schritt, sich ohne diese Grundlegenden Gedanken einen Gewerbeschein zu zulegen.
Aber da du ja nun auf der Suche nach Infos bist, gibt es auch was zu lesen: klick
Also zum einen möchte ich vorab sagen, dass das alles Fragen sind, die man generell vor Beginn einer gewerblichen Tätigkeit klären sollte. Weiter habe ich zu allen Fragen mindestens einen Beitrag hier im Forum gefunden...![]()
So, nun zu deinen Fragen:
Um ordnungsgemäße Rechnungen i.S.d. § 14 UStG zu schreiben, benötigst du entweder eine Steuernummer, oder eine USt-ID-Nummer auf deiner Rechnung.Zitat von KölnerJung
Die Steuernummer bekommst du automatisch vom Finanzamt, die USt-ID-Nr. musst du beantragen.Zitat von KölnerJung
Das kommt auf dein Gewerbe, bzw. auf die Rechtsform an. Als Einzelunternehmer hast du die Wahl deinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanz) oder durch eine Einnahmeüberschussrechnung zu ermitteln. Für die Bilanz ist eine ordnungsgemäße Buchführung erforderlich, bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmeüberschussrechnung) musst du lediglich deine Einnahmen und Ausgaben auflisten.Zitat von KölnerJung
Die Istversteuerung hat nix mit der monatlichen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen zu tun, die musst du, als Neuanfänger, immer monatlich abgeben.Zitat von KölnerJung
Istversteuerung bedeutet, dass du die Einnahmen (also die USt) dann in deiner USt-Voranmeldung erklärst, wenn du sie vereinnahmst (z.B. Zahlungseingang auf deinem Konto). Bei der Sollversteuerung erklärst du deine Einnahmen dann, wenn du die Rechnung geschrieben hast. Gleiches Gilt für die Vorsteuer.
Ja, unter www.elster.de kannst du Dir das Programm herunterladen.Zitat von KölnerJung
Edit:
@ webcreate: da warst du wohl einen tick schneller als ich...![]()
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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