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Thema: Späte Abgabe der Steuererklärung

  1. #1
    TP-Supporter Taney macht alles soweit korrekt Avatar von Taney
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    Späte Abgabe der Steuererklärung

    Hallo,
    hatte ne Fristverlängerung beim Finanzamt beantragt. Was wäre wenn, die Einkommensteuererklärung (Lohnsteuer) für mich und das ganze Gewerbezeugs zu viel zu spät abgegeben wird, habe ich dann kein Anspruch mehr auf die Steuerrückerstattung, da ich letzes Jahr einen Ferienjob ausgeübt habe? Oder gebe es andere Konsequenzen? *grübel*

    Grüße
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  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Wenn du den Kram nach Aufforderung nicht abgibst, schätzen die irgendwann das Einkommen. Und ob das dann vorteilhaft für dich ist .......... ???

  3. #3
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Von welchem Jahr reden wir denn, und bis wann hattest du Fristverlängerung?
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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  4. #4
    TP-Supporter Taney macht alles soweit korrekt Avatar von Taney
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    Als Student kriege ich ja die Lohnsteuer komplett zurück. Die Rede ist vom Jahr 2005.Die Fristverlängerung ist letzte Woche abgeloffen.

    Grüße
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  5. #5
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Warum hast du den die Fristverlängerung nur für eine Woche beantragt?

    Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2005 ist generell bis zum 31.05.2006 abzugeben.(Pflichtveranlagung gem. §46 EStG)

    Pflichtveranlagung bedeutet:

    - Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn unterworfen waren > 410,-

    - Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern bezogen

    - Ehegatten, von denen einer die Steuerklasse V oder VI hat(te)

    - Freibetrag auf LSt-Karte eingetragen

    [...]

    Solltest du nicht zu den oben aufgeführten, bzw. zu dem Personenkreis des § 46 EStG gehören, dann hast du bis zum 31.12.2007 Zeit, deine Steuererklärung abzugeben.

    Aber wenn du etwas wieder bekommst, dann würde ichdie Steuererklärung schnellstens einreichen.
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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  6. #6
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    Hallo,
    vielen Dank.
    Unsere Nachbarin hat heute die ganze Zettelwirtschaft nun vorbereitet.
    Die Anlage GSE muss ich ja leer dazulegen.

    Zwei offene Fragen hätte ich aber noch.
    Die Nachbarin hat die "Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung..) und die Anlage FE1 ausgefüllt.

    - Sie hat nun gemeint, es würde die Anlage fehlen, in der man die Aufteilung 50:50 der GbR. eintragen muss. Welche Anlage wäre das?
    - Die GbR. hat einen Jahresfehlbetrag. Ca. -800. Ich hoffe, sie hat das - (Minus) gesehen.
    Die Zahl ist in der Anlage FE in die Zeile 3 eingetragen worden, mit einem Prozentzeichen davor. Laufende Einkünfte. Passt das so?

    Viele Grüße
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  7. #7
    isa
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    Zitat Zitat von Taney
    Hallo,
    - Sie hat nun gemeint, es würde die Anlage fehlen, in der man die Aufteilung 50:50 der GbR. eintragen muss. Welche Anlage wäre das?
    - Die GbR. hat einen Jahresfehlbetrag. Ca. -800. Ich hoffe, sie hat das - (Minus) gesehen
    Wieso hast du denn nicht gleich deine Nachbarin gefragt? Und zum Minus, das kann dir wirklich nur deine Nachbarin beantworten!
    if ( $ahnung == 'keine' ) { lies ( FAQ ) && suche ( Doku | Suche ) }
    if ( $antwort == 0 ) { post->frage }

  8. #8
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    Ich sehe Sie nicht mehr. Die Papiere habe ich auch nicht persönlich abgeholt, sonst hätte ich Sie gefragt und nicht das Forum
    Geändert von Taney (17.06.2006 um 17:20 Uhr)
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  9. #9
    isa
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    Das wusste ich nicht. Es sei mir verziehen!
    if ( $ahnung == 'keine' ) { lies ( FAQ ) && suche ( Doku | Suche ) }
    if ( $antwort == 0 ) { post->frage }

  10. #10
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    Kein Thema
    So wie es ausschaut, haben nicht viele die "gesonderte Erklärung" ausgefüllt. Wäre echt super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte, dann hätte ich es endlich geschafft ^^
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  11. #11
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    Hallo Forum, ich habe mal versucht die Anlage Fe1 auszufüllen, würde mir reichen, wenn mir das jemand bestätigen könnte

    Quickbooks schluckt bei der EÜR diese Zahlen aus:
    A. EINNAHMEN
    Umsatzerlöse 232,37
    vereinnahmte Umsatzsteuer 37,00
    Umsatzsteuererstattungen 100,43
    B. AUSGABEN
    Aufwendungen für Telefon und Porto 156,70
    sonstige betriebliche Aufwendungen 912,13
    verauslagte Vorsteuern 152,31
    Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -851,34


    Würde ich so richtig liegen:
    Zeile 4 Betriebseinnahmen: 232,37
    Zeile 5 Betriebsausgaben: (156,70 + 912,13) = 1068,83
    Zeile 8 Zwischensumme: -851,34
    Zeile 12 Summe der Zeilen 8 bis 12 : -851,34 (Die Gesamtsumme habe ich nicht gefunden)

    Das müsste dann doch richtig sein ne?

    Bei Zeile 25 steht dann schon eingetragen 100 %. Logischerweise könnte ich dann, wie oben schon geschrieben, in den zwei rechten Spalten 50% und 50% hineinschreiben und oben den Beteiligten nennen? Oder reicht es, wenn ich die Aufteilung von 50:50 in die Anlage FB reinschreibe oder könnte ich die Anlage kompllet weglassen, wenn die Anlage Fe1 genügt?




    Grüße
    Taner
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  12. #12
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    Unhappy

    die blöden papiere liegen immer noch auf meinem tisch, habe es trotz der anleitung nicht hingekriegt ;(
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  13. #13
    TP-Newbie büronixe macht alles soweit korrekt
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    Hallo wenn du willst helfe ich dir gerne dabei ansonsten gehe doch mal zu Elster auf die Seite und hol dir da die Erklärungen zu der Anlage.Gruß Büronixe

  14. #14
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    Hallo, ne kleine Hilfe wäre für mich ne Erleuchtung um mich aus dem Elend zu befreien
    In den Eintragen davor habe ich nen Ansatz versucht, wie ich das ausgefüllt hätte, dazu bräuchte ich eigentlich nur eine Bestätigung ob das so passt. Alle anderen Formular sind bereits ausgefüllt, außer diese Anlage FE1. (eventuell FB, wenn man in FE1 die Aufteilung 50:50 der Beteiligten nicht reinschreiben kann)

    Ne schriftliche Anleitung habe ich gerade vor mir liegen, nur, erscheint mir das ganze einwenig Fachchinesisch.

    Viele Grüße aus Stuttgart
    Taner
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