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Alt 27.03.2002, 15:58   #1
Jan
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Jan macht alles soweit korrekt
Unhappy

Urheberrechte auf Texte?!


Hi, Leutz!

Hab heute nen Anruf von nem Typen erhalten, der früher Mal ne Seite für einen Kunden gemacht hat. Dieser Kunde ist jetzt nicht mehr seiner, sondern meiner, und ich habe ihm eine neue Seite gebaut, mit der er auch sehr zufrieden ist.

Einige von den Texten sind - nach Absprache mit meinem Kunden - von der alten Seite übernommen worden (Nur Texte!!!).

Also, der Typ ruft mich an und schreit mich am Telefon an (echt filmreif): Ich würde Ihn jetzt kennenlernen, ich würde in den nächsten Tagen Post von seinem Anwalt bekommen wegen Verletzung seiner Urheberrechte (die Text stammen wohl auch von ihm).

Tja, Leute, wie ist das denn jetzt? Wenn der Typ seinem (jetzt meinem) Kunden eine Internetseite macht (die DENIC-mäßig übrigens auch auf meinen Kunden lautet), und ihm auch die Texte entwirft, hat er dann noch Rechte daran?! Es gibt, soweit ich weiß, auch keinen Vertrag zwischen ihm und meinem Kunden, da er wohl mal der Freund der Tochter meines Kunden war.

Wie seht Ihr das?! Könnte der mir wirklich Ärger machen? Ich hab doch nur die Seite zusammengebaut und die Texte quasi auf Anweisung meines Kunden weiterverwendet. Wie ist denn da die Rechtslage? Mein Rechtsempfinden jedenfalls sagt mir, der Typ spinnt und hat überhaupt keine Chance. Aber stimmt das?!

Bin mal gespannt....

Greets

Jan
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Alt 27.03.2002, 16:14   #2
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Benutzerbild von seite7
 
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seite7 ist auf einem guten Weg
Jein.
Texte an sich sind genauso durch das Urheberrecht geschützt wie Grafiken, Fotos, etc.
Dieser Typ hätte dann in der Tat Rechte an den Texten und könnte theoretisch Dich bzw. die Firma auch jederzeit anweisen, diese zu entfernen.
ABER: Die Texte müssen als "schützenswert" einzustufen sein! Das gilt in erster Linie für Gedichte, Romane, wissenschaftliche Publikationen etc.
Für eine "normalen" Text, wie er auf 99 Prozent aller Webseiten auftaucht ist ein Urheberrechtsschutz somit hinfällig, weil die Texte einfach vielzu belanglos sind.
Hinzu kommt noch, das die Grundlage der Texte meist vom Kunden des Webdesigners stammen und dieser somit selten der alleinige Urheber ist.

Also wahrscheinlich viel Wind um nix ...

ciao,
Ralf
seite7 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.03.2002, 18:05   #3
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Benutzerbild von Charlie
 
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Charlie macht sich hier sehr viel Mühe
Nur jetzt mal so ohne viel Ahnung von der Juristerei zu haben: kauft der Kunde mit der Internet-Seite die Texte denn nicht gleich mit? Immerhin hat der alte Webdesigner Geld dafür bekommen, dass er die Internet-Seite gemacht hat (auch die Texte), so dass sie doch genauso dem Kunden gehören wie das Design auch.

Aber wie gesagt - ich hab da echt keine Ahnung von - der soll sich mal nicht gleich ins Hemd machen, dieser Ex-Webdesigner, ist wohl unglücklich verliebt...

Gruß, Charlie
Charlie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.03.2002, 18:58   #4
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Batwoman macht alles soweit korrekt
Hallo Charlie,

das ist ja gerade die Frage ... handelt es sich um ein schützenswertes Wert, so ist es nicht veräusserbar, sondern nur die Nutzungsrechte/Verwertungsrechte können übertragen werden. Ist es jedoch kein Werk, so handelt es sich um ein gemeines Gebrauchsgut und kann verkauft werden wie ein Stück Wohnzimmertapete ...

Ich stimme Ralf übrigens zu ... im Zweifelsfall wird der Ersteller der WebSite wohl immer in den sauren Apfel beissen müssen. Die Entscheidung, daß es sich bei einer WebSeite um ein Werk handelt ist meines Wissens offiziell noch nicht gefallen.

Jan ... wie steht denn der Auftraggeber zu der Thematik ???
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Gruss

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Alt 27.03.2002, 19:32   #5
Jan
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Jan macht alles soweit korrekt
Naja, der sieht das eigentlich genauso: Es ist seine Website, somit ist er der Meinung, daß es auch seine Texte sind, und deswegen wollte er, daß sie (teilweise) weiterverwendet werden.

Ich sehe meine Person da auch eher außen vor, da ich die Texte ja nicht "geklaut" habe, sondern lediglich den Auftrag erhalten habe, diese Texte zu verwenden, ich zur Person wüßte ja selbst dann nichts von Urheberrechten, wenn es sie tatsächlich gäbe, oder? Also was ich meine ist, daß, wenn es wirklich ein rechtliches Problem gäbe, dann doch wohl kaum mit mir, allen falls mit dem Kunden, weil der ja die Texte auf seiner Seite verwendet, oder?!

Hm hm hm... Sehr vielschichtig, das alles...
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Alt 27.03.2002, 19:43   #6
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Batwoman macht alles soweit korrekt
Oh ja ... da musst Du leider tatsächlich sehr vorsichtig sein. Kenne die Rechtslage hier nicht genau, aber ... und ich schätze mal, nicht ohne Grund haben unsere Anwälte in den Verträgen ausdrücklich thematisiert, daß die überprüfung der Rechte beim Auftraggeber liegt, sofern er Grafiken und Texte einbringt.

Wichtig ist also, so oder so, eine Strategie mit dem Auftraggeber zusammen.

Anfangen würde ich hier beim Vertrag des Menschen, der Dich angerufen hat und bei der Frage, handelt es sich bei seiner Arbeit um ein WERK ?
Da nur ein Werk urheberschaftlich schützenswert ist.
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Gruss

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Alt 27.03.2002, 19:45   #7
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stallone macht alles soweit korrekt
Hy,

ich würde auch sagen, dass das Sache des Kunden und dem exwebbdesigner ist (ka wie's rechtlich aussieht), aber du hast die Seite ja im Prinzip nur geupdated (inkl. neuem Design, aber die Website bestand ja schon) und da dein Kunde = König ist, denke ich, hat er das Recht, dass er dieselben Texte weiter auf der Webseite verwenden darf - wieso sollte er sie denn verändern? Der Kunde hat doch nur den "Anbieter" gewechselt .... so meine Meinung und vielleicht eine kleine Argumentationsstütze ...

see ya
stallone
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"Eine [...] gesellschaftliche NORM ist nichts Greifbares. Sie ist nichts Konkretes oder wissenschaftlich Beweisbares. Sie ist offensichtlich eine geheime Abmachung, an die sich die meisten halten. Sie ist das Drehbuch und wir spielen mit. Wer sich nicht daran hält, fällt auf!"
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Alt 27.03.2002, 19:49   #8
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Batwoman macht alles soweit korrekt
Tut mir Leid Stallone, da liegts Du rechtlich betrachtet möglicherweise ganz falsch. Jan darf sich leider nicht zu sicher sein, daß er damit nichts zu tun hat.
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Alt 27.03.2002, 20:30   #9
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Brauni macht alles soweit korrekt
Mir hat das ein Lehrer mal so erklärt: Das Urheberrecht kann dem Ersteller nicht genommen werden. Es ist unverkäuflich, somit dürfen Texte, Fotos, Grafik nicht verändert werden, ohne Absprache.

Nutzungsrechte ist was anderes und davon abhängig wie die verkauft wurden. Also der Preis z.B. eines logos mal 1 für regionale Nutzung, mal 2 für landesweit, mal 3 europaweit und ausschließliche weltweite Nutzungsrechte Verhandlungssache.

Naja, ob das natürlich juristisch gesehen einwandfrei ist, ist eine andere Sache. Er hat es halt so erklärt.

Bei Texten ist es eh noch schwieriger, weil man sie leicht abändern kann. Wäre wohl interessant was in dem Vertrag Deines Kunden mit Deinem Vorgänger steht und in dessen AGB´s.

Außerdem, warum setzt der Typ sich nicht mit Deinem Kunden auseinander? Der hat ja wohl im Glauben, daß er die Texte bezahlt hat, Dir den Auftrag gegeben diese zu verwenden

liegrü Brauni
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Alt 27.03.2002, 20:59   #10
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Registriert seit: May 2001
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Es kommt auf den ursprünglichen Vertrag zwischen dem AG und dem ehemaligem Designer an und darauf wie die Urheberrechte/Verwertungsrechte geregelt sind.

Bei Deinem Vertrag zwischem dem AG und Dir kommt es darauf an, ob die verantwortlichkeiten für Texte udergl bei dem AG liegen. Wenn ja, was wahrscheinlich ist, kannste den "entäuschten Liebhaber", und um nix anderes geht es hier wohl , an Deinen AG verweisen.

MasterL
::..Thomas..:: ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.03.2002, 21:46   #11
Jan
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Ort: Duisburg
Jan macht alles soweit korrekt
Tja, soweit ich weiß, gibt es keinen Vertrag mit dem verschmähten Liebhaber, und ich habe keinen Vertrag mit meinem Kunden, könnte jedoch jederzeit - auch nachträglich - einen machen (zu meinen Konditionen).

Demnach hat der unglückliche Romeo doch auch nicht allzuviel in der Hand, oder?!

Jan
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Alt 27.03.2002, 22:56   #12
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Wie gesagt ... es kommt ganz auf die Qualität der Texte an.

Na ... wahrscheinlich musst Du Dir wirklich wenige Sorgen machen, aber trotzdem sollte Dich Dein Auftraggeber entlasten und Dir bestätigen, daß Du die Texte in seinem Auftrag eingebunden hast. Und den unglücklichen Kollegen solltest Du sowieso zum Auftraggeber schicken, denn erstmal ist der der Ansprechpartner.
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Gruss

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Alt 28.03.2002, 00:04   #13
TP-Veteran
 
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::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe
sach ich doch schon etwas weiter oben.....oder etwa nicht?

Aber Danke für die Bestätigung...

MasterL
::..Thomas..:: ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.03.2002, 00:14   #14
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Batwoman macht alles soweit korrekt
Aber wenn er da doch noch mal ein Fragezeichen hatte :-)

Natürlich konnte ich Dich lediglich bestätigen

Andererseits war mir einfach wichtig, nochmal daraufhinzuweisen, daß wir schon auch mitdenken müssen, wenn wir eine WebSite machen. In den wenigsten Fällen funktioniert das Prinzip, "wieso, hab ich doch in Auftrag gemacht" ...
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Gruss

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Alt 30.03.2002, 23:59   #15
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tempa macht alles soweit korrekt
Moin,

in diesem Zusammenhang empfiehlt es sich den Kunden grundsätzlich darauf hinzuweisen, dass er Bild und Textrechte inne haben muss.

Übrigens kann ein Urheber auch bei künstlerisch schützenswerten Werken nicht beliebig die Nutzungsrechte zurückziehen.

Er könnte noch darauf verweisen, dass Text und Bild ein Gesamtwerk sind und der Kunde nicht nur Teile weiterverwenden darf.

Sich in Bezug auf Bild und Textrechte in AGBs abzusichern macht Sinn, denn die viele Kunden kommen mit Produktbildern und anderen Fundstücken, der Urheber im Einzelfall gar nicht immer geprüft werden kann. Diese zu verwenden und verändern ist u.U. auch für den Designer ein Risiko.

Sollte der Auftraggeber durch ein geschicktes Manöver den Streit erst einmal beim Designer lassen, muss dieser u.U. über einen längeren Zeitraum erheblich Gelder für RA und Busen vorhalten, bevor er diese wieder beim Auftragnehmer einfordern kann.
Gruß tempa
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