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Thema: Schriftlicher Vertrag und mündlicher

  1. #1
    TP-Newbie Supertobi macht alles soweit korrekt
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    Jun 2006
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    1

    Schriftlicher Vertrag und mündlicher

    Hallo ich habe mal ne frage. Ich habe am Donnerstag mit einer Kollegin vereinbart das ich von Ihr gemalte Bilder auf meine Hp machen darf und Ihr dafür 50Euro geben, so wurde es auch Schriftlich vereinbart und sie es auch Unterschrieben. Heute ruft sie mich plötzlich an und sagte es wäre von 600 bis 800Euro die rede gewesen und Ihr Schwester hätte es am telefon auch gehört. Wobei wi über solche beträge geredet wurde. Jetzt meine frage was zählt mehr der schriftliche Vertag oder der erloggene mündliche.

  2. #2
    TP-Supporter Xilef bringt sich richtig ein Avatar von Xilef
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    Jan 2005
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    Stuttgart
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    465
    der Schriftliche würde ich sagen. Nicht umsonst werden immer Verträge zur Absicherung abgeschlossen und nur wenig mündlich beschlossen. Keine Rechtsberatung! Wende dich damit am besten an einen Anwalt oder frag mal hier nach www.recht.de in deren Forum. Achte aber auf deren Forenregeln!
    Liebe Grüße Felix
    "Es gibt keine Probleme nur Herausforderungen."
    Good Old Europe

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    Jaaa!


  3. #3
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Solingen
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    Also wenn du einen schriftlichen Vertrag hast und dieser auch von beiden Seiten unterschrieben ist, dann bist du m.E. auf der sicheren Seite.
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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