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Thema: Dozententätigkeit

  1. #1
    TP-Newbie marco0677 macht alles soweit korrekt
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    Exclamation Dozententätigkeit

    Hallo ihr lieben,

    ich habe da eine Frage: Ich doziere nebenbei für Feuerwehren und Rettungsdienste an Schulen. Bisher habe ich dies Tätikeiten beim Finanzamt immer als nichtselbstständige Tätigkeiten abgesetzt, da ich nie über den Freibetrag von 1848 Euro gekommen bin. Lohnt es sich für mich, ein Gewerbe dafür anzumelden oder mich freiberuflich in dem bereich zu betätigen und wenn ja was muss ich machen? Ich arbeite als Beamter bei der Feuerwehr und würde das natürlich schon als Gewerbe bzw. freiberuflich nebenbei machen!

    Wer kann mir helfen?

    Viele Grüße

    Marco

  2. #2
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    Zitat Zitat von marco0677
    Bisher habe ich dies Tätikeiten beim Finanzamt immer als nichtselbstständige Tätigkeiten abgesetzt
    Wie meinst du das? Hast du die Kosten, die Dir durch die Tätigkeit als Dozent entstanden sind als Werbungskosten in der Anlage N angegeben?

    Zitat Zitat von marco0677
    Lohnt es sich für mich, ein Gewerbe dafür anzumelden oder mich freiberuflich in dem bereich zu betätigen und wenn ja was muss ich machen?
    Hast du denn vor deine Tätigkeit als Dozent zu erweitern?
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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  3. #3
    TP-Newbie marco0677 macht alles soweit korrekt
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    Habe das eher immer so halb ehrenamtlich gemacht, da ich in ner HiOrg Ausbilder bin.......da ich aber mittlerweile auch viele Besprechungen etc. für das Dozieren habe werde ich bald wahrscheinlich über die Freigrenze von 1848 € kommen und bei diesen Tätigkeiten als Dozent bei nichtselbständiger Arbeit kann das halt alles nicht steuerlich geltend machen

  4. #4
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    Falls du die Aufwendungen, die Dir durch die Tätigkeit als Dozent entstanden sind, in der Anlage N als Werbungskosten eingetragen hast, dann war das falsch.

    Willst du deine Aufwendungen geltend machen, dann musst du m.E. ein Gewerbe als Dozent anmelden und eine Gewinnermittlung machen. Hier stellst du dann deine Einnahmen und deine Ausgaben gegenüber. Die Differenz (also Gewinn oder Verlust) trägst du dann in der Anlage GSE ein. Eink. aus freiberufl. Tätigkeit.

    Stellst du auf die Freigenze ab, dann darfst du auch keine Ausgaben geltend machen, da sich deine Einnahmen steuerlich auch nicht auswirken.
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  5. #5
    TP-Newbie marco0677 macht alles soweit korrekt
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    Super das hilft mir schonmal einiges weiter Dann macht es wahrscheinlich auch Sinn da ne Steuernr. zu beantragen extra dafür....mal beim Finanzamt fragen! Und das als Kleinunternehmen laufen zu lassen

  6. #6
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Eine neue Steuernummer bekommst du automatisch vom Finanzamt, sobald du das erste mal eine Anlage GSE mit deiner Einkommensteuererklärung abgegeben hast, bzw. den Fragebogen (den das FA Dir zuschickt) benatwortest hast.

    Kleinunternehmerregelung halte ich auch für sinnvoll.
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  7. #7
    TP-Newbie marco0677 macht alles soweit korrekt
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    ok.......vielen dank für die schnellen infos :-)

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