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19.06.2006, 11:55
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#1
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TP-Senior
Registriert seit: Sep 2005
Ort: Hamburg
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Rechneranschaffung > Abschreibung "verhindern"
Hallo liebe TP-Gemeinde,
ich habe ein Problem bzw, ich hoffe, ich habe keines.
Ich habe vor, mir einen Rechner aus Einzelteilen zuzulegen. Bis auf einen Speicher würde der Rechner auch unter 410,- netto liegen und müsste ja insofern nicht abgeschrieben werden. Ein Speicher sprengt aber diese Grenze.
Wenn ich mir den Speicher auf einer anderen Rechnung fakturieren lasse, bin ich dann im "grünen" Bereich?
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"Das Wissen der Menschheit gehört der ganzen Welt!"
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19.06.2006, 12:10
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Nö, meiner Meinung nach nicht, weil du nur GWG sofort abschreiben kannst, wenn diese auch für sich allein nutzbar sind. Und ein Speicherbaustein ist dies definitiv nicht.
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19.06.2006, 19:22
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#3
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
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Zitat von dorintia
Nö, meiner Meinung nach nicht, weil du nur GWG sofort abschreiben kannst, wenn diese auch für sich allein nutzbar sind. Und ein Speicherbaustein ist dies definitiv nicht.
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Deine Meinung ist vollkommen richtig. Selbst wenn der Speicher einen Monat oder ein Jahr später gekauft wird, muss er zu dem entsprechenden Rechner hinzu aktiviert werden.
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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19.06.2006, 20:32
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#4
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TP-Senior
Registriert seit: Sep 2005
Ort: Hamburg
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???
Sorry, dass ich da nochmal nachfasse, aber wenn ich heut nen Rechner kaufe, der unter der magischen Grenze von 410 Euro netto liegt und ich ihn dann in dem Monat voll auf der Kostenseite der EÜR deklariere, kann ich den da doch nicht drei Monate später wegen eines zusätzlichen Speichers wieder rausbuchen, um ihn dann auf drei Jahre abzuschreiben oder?
Viele Grüße
Wuslon
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"Das Wissen der Menschheit gehört der ganzen Welt!"
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19.06.2006, 23:33
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#5
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Du könntest ja dann so argumentieren, dass der alte Speicher kaputt war und du deshalb einen neuen gekauft hast, wobei das sehr unwahrscheinlich ist, da du ja noch Garantie auf dem Rechner hast. Ein Prüfer könnte das dann im Zweifel korrigieren.
Im Grunde müsstest du das aber machen, meiner Meinung nach.
I.d.R. bucht man die GWG's ja auch nicht direkt in den Aufwand, sondern auf das Konto #0480 (SKR 03). Im Jahresabschluss (Bilanz oder Gewinnermittlung) wird dann umgebucht in den Aufwand. Und da Dir ja die Tatsache bekannt ist, dass du noch was dazu gekauft hast, musst den Rechner meiner Meinung nach aktivieren und über die Nutzungsdauer abschreiben.
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20.06.2006, 01:07
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#6
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TP-Senior
Registriert seit: Sep 2005
Ort: Hamburg
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Herrje, danke erstmal für Euer aller Hilfe für ein unerfahrenes Wuslon in der Welt der Selbständigkeit.
Die Moral der Geschicht ist wohl zweierlei für mich:
1. Ich nehm nen Steuerberater, den ich mir nicht leisten kann obwohl ich mal ne kaufmännische Lehre absolviert hat und
2. ich zahl alles, was über 409,99 geht aus eigener Tasche, scheint fast einfacher zu sein.
Und dazu noch eine letzte Frage, wenn ich mir dann im nächsten Monat noch zwei 19Zoll TFTs a 239,- netto "gönne", muss ich die dann genauso abschreiben, weil sie ja "alleine" nicht nutzbar sind? 
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"Das Wissen der Menschheit gehört der ganzen Welt!"
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20.06.2006, 01:17
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#7
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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yep
dachte in meinen Anfängen auch mal "so clever" zu sein: hab' einen Rechner schön in Einzelteilen gekauft, mit verschiedenen Rechnungsdaten - Stb. war eher amüsiert und hat mir das für die Zukunft ausgeredet 
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20.06.2006, 01:57
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#8
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Ich versteh gar nicht, was da jetzt so das riesengroooße Problem dran ist.... ?
Wie lange wird 'nen Compi abgeschrieben? 3 Jahre? Gibt schlimmeres...
Die AfA-Tabellen gibbet nun mal, Regelungen, Gesetze ebenso, macht man sich halt vorher kundig und versucht dann nicht später hintenrum alles irgendwie mehr oder weniger erfolgreich passend zu drehen...
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20.06.2006, 02:21
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#9
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TP-Senior
Registriert seit: Sep 2005
Ort: Hamburg
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jupp, ich habe schon auf die Breitseite gewartet ......
Glaub mir dorintia, ich habe mich, soweit es mein Googleverstand hergegeben hat, kundig gemacht, für den Steuerberater fehlt mir als "newbie" in der "Selbständigenszene" eben leider noch die Kohle. Wir sind doch alle mal klein angefangen, denke ich.
Das Problem ist ziemlich simpel: leider muss ich monatliche EÜRs erstellen, weil ich zu den arbeitsunwilligen HartzIV-Empfängern zähle und es halt nicht machbar für mich ist, einen Rechner für 420 Euro netto zu kaufen, der nachweislich für mein Gewerbe genutzt wird, ich dann aber nur einen Teil als Kosten deklarieren kann.
Einfache Rechnung:
520 Euro Umsatz
100 darf ich hinzuverdienen
420 nutze ich für sinnvolle und notwendige Anschaffungen in den Aufbau der Firma und gebe sie auch defacto aus.
Wenn ich nun aber von den 420 Euro, die ich ja nicht mehr habe, 300 oder was auch immer in dem Bereich angerechnet bekomme, dann habe ich am Monatsende leider nur noch HartzIV minus 300 Euro und dann habe ich zwar nen Rechner aber leider keine Wohnung mehr.
Sorry, wenn ich nun emotional oder gar unsachlich werde, aber ich höre schon die Argumente, dass ich mich aus einer "sicheren" Situation heraus selbständig mache. Und glaubt mir: es ist nicht so!
Es ist eben einfach frustrierend, wenn man versucht, etwas mit 18 Stunden an sieben Tagen in der Woche auf die Beine zu stellen, erste Erfolge sieht, keine Arbeitsmittel hat, sich diese mühseligst zusammenarbeitet und hinterher darf mans abschreiben und kann daher die Miete nicht mehr zahlen, verliert seine Wohung und lebt auf der Strasse.
Deswegen und nur deswegen ist es ein riesengroooßes Problem, wenn ich nicht die Kosten direkt in dem Monat, in dem sie mir und meiner Geldbörse entstehen, auch geltend machen kann.
Soviel zum Seelenstriptease. Sorry, wenn ich ausfallend geworden bin.
Danke für Eure Hilfe.
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20.06.2006, 03:00
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#10
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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"alleine nutzbar" ist nun mal leider eine zwingende Vorschrift für Verbuchung als GWG statt über AfA ... und das ist der RAM-Riegel nicht, kein Drucker, kein Monitor ...
aber ich verstehe deine Rechnung durchaus ... habe damals aus ähnlichen Gründen versucht, das irgendwie zu umgehen
(aber mein Stb. hat diese Versuche immer vereitelt )
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20.06.2006, 03:17
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#11
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TP-Senior
Registriert seit: Sep 2005
Ort: Hamburg
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Zitat:
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Zitat von Thomas
"alleine nutzbar"
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Herrje, dann ists also nichtmal damit getan, dass ich den Speicher "aus eigener Tasche" zahle? Auch die Anschaffung eines Monitors im nächsten Monat kann ich damit wohl knicken. Richtig?
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20.06.2006, 07:14
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#12
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Wenn du den Speicher und/oder den Monitor aus eigener Tasche zahlst, dann hast du ja auch keine Betriebsausgaben, so das dein Gewinn höher bleibt, oder willst du das von dem Dir zustehenden Harz IV zahlen?
Wenn ja, dann gehört der PC halt nicht dem Betrieb und der Monitor existiert für das FA nicht, da kein Betriebsvermögen.
Aber kann man da nicht auch mal mit der Agentur für Arbeit reden? Ich meine, es ist ja gesetzlich vorgeschrieben, bewegliche Güter des Anlagevermögens abzuschreiben. Das ändert aber doch nichts an dem Geldfluss. Das Geld hast du ja definitiv für einen betrieblichen Zweck ausgegeben...
Vielleicht will die Agentur für Arbeit auch eine Geldflussrechnung haben, oder eine Gewinnermittlung, die sich nicht an das Steuerrecht anlehnt.
Würde da mal anrufen und fragen, wie es sich in solch einem Fall verhält. Es kann ja nicht sein, dass Dir eine Steuervorschrift "das Genick bricht" nur weil die Agentur für Arbeit eine Milchmädchenrechnung betrteibt.
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20.06.2006, 11:55
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#13
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TP-Senior
Registriert seit: Sep 2005
Ort: Hamburg
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@MaWeSol,
vielen Dank für Dein Posting.
Glaube mir die BAA legt nicht nur das Steuerrecht zugrunde, sie weicht sogar in für mich günstigen Fällen davon ab.....
Zitat:
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Zitat von MaWeSol
Wenn du den Speicher und/oder den Monitor aus eigener Tasche zahlst, dann hast du ja auch keine Betriebsausgaben, so das dein Gewinn höher bleibt, oder willst du das von dem Dir zustehenden Harz IV zahlen?
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Von wollen oder besser können kann keine Rede sein aber anders gehts wohl nicht.
Wie gesagt, dass es mit sonnem elenden Speicher Probleme gibt ist eines, aber das selbst ein Monitor abgeschrieben werden muss und ich ihn daher nicht gleich in dem Monat der Anschaffung in der EÜR berücksichtigen kann, ist für mich final unverständlich. Ich kann doch nicht jedesmal einen Rechner, selbst wenn er unter 400 lag, aus der buchhalterischen Mottenkiste holen, nur weil ich mir zwei Jahre später nen anderen Monitor dazu anschaffe.
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20.06.2006, 14:39
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#14
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
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Zitat von wuslon
jupp, ich habe schon auf die Breitseite gewartet ...... 
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Zitat:
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Zitat von wuslon
Das Problem ist ziemlich simpel: leider muss ich monatliche EÜRs erstellen, weil ich zu den arbeitsunwilligen HartzIV-Empfängern zähle und es halt nicht machbar für mich ist, einen Rechner für 420 Euro netto zu kaufen, der nachweislich für mein Gewerbe genutzt wird, ich dann aber nur einen Teil als Kosten deklarieren kann.
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An solche "Spezialfälle" hab ich leider nicht gedacht. *Asche auf mein Haupt*
Genau, red doch mal mit denen vom AA.
Vielleicht wäre auch Ratenzahlung für dich effektiver ?????
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20.06.2006, 16:43
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#15
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Oder Leasing mit anschließender Kaufoption...
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