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24.06.2006, 13:42
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#16
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2005
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gibt das TP Forum etwa auf? Keine eindeutige Lösung ?  Gut ich werde dann da mal Montag anrufen, mal schaun was dir mir so empfehlen, einer ne Idee wegen dem Gewerbeschein?
Danke Gruß Tim
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24.06.2006, 13:49
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#17
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
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Zitat von TimBruegmann
also ... was ist eine mögliche lösung ?
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Zitat:
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Zitat von TimBruegmann
gibt das TP Forum etwa auf?
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Bitte, was soll diese fordernde Fragestellung?
Denkst du das TP-Forum biegt dir zu Gefallen seine Antworten unter Umgehung oder Unterlaufung geltender Gesetze so hin, das es dir passt?
Im übrigen bedenke bei jeder Antwort hier, das dies keine Rechtsbratung darstellt, sondern nur die Meinung des Verfassers.
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24.06.2006, 13:55
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#18
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
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Zitat von mitesser
....ich streu dann mal zur allgemeinen Verunsicherung den Begriff Honorar in die Runde 
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... verunsichert überhaupt nicht, da Honorar eine Vergütung für einen Freiberufler ist, und das trifft ja hier nicht zu.
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24.06.2006, 14:11
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#19
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TP-Insider
Registriert seit: Apr 2006
Ort: 28219 Walle
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Zitat:
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Zitat von dorintia
... verunsichert überhaupt nicht, da Honorar eine Vergütung für einen Freiberufler ist, und das trifft ja hier nicht zu.
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Man muss doch kein Freiberufler sein, um Honorartätigkeiten ausüben zu können/dürfen, oder? Meines Erachtens geht das auch bei Studenten, die dürfen ja Nebeneinkünfte haben.
Da fällt mir noch was ein: Man könnte sowas vielleicht als Praktikum deklarieren und entsprechend auch als solches vergüten.
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"Wir können hier richtig deutsch diskutieren, wir haben Verbandszeug im Hause." - Wolfgang Neuss, 1923–1989
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24.06.2006, 14:18
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#20
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TP-Insider
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Moos / Bodensee
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Zitat:
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Da fällt mir noch was ein: Man könnte sowas vielleicht als Praktikum deklarieren und entsprechend auch als solches vergüten.
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Mit so etwas wäre ich wiederum vorsichtig, da ein Praktikumsplatz ebenso wie eine Lehrstelle gewisse rahmenbedingungen erfüllen muss. Es geht los bei einem entsprechenden Arbeitsplatz, weiter mit geeigneten Pausenräumen bis hin zu Sanitären Anlagen.
Nicht, dass plötzlich jemand von der Berufsgenossenschaft vor der Türe steht und das alles sehen will
Meine Meinung zu dieser Diskussion, man sollte ein bischen überlegen und die Sache nicht zu kompliziert machen. Eine der ersten Antworten war die einfachste und leichteste  Man kann wirklich auch alles kompliziert und kaputt reden.
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Grüsse Jörg
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24.06.2006, 14:23
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#21
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
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Zitat von Daniel FR
Meines Erachtens geht das auch bei Studenten, die dürfen ja Nebeneinkünfte haben.
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Na sicher doch, wenn sie dieses Honorar für eine freiberufliche Tätigkeit erhalten.
Das mit dem Praktikum seh ich genauso wie Bodensee.
Allerdings stimme ich dem "kompliziert und kaputtreden" nicht zu - hier gibts nämlich keine Anleitungen für Schwarzarbeit und Einkünfte am FA vorbei.
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24.06.2006, 14:39
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#22
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TP-Insider
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Moos / Bodensee
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Zitat:
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Allerdings stimme ich dem "kompliziert und kaputtreden" nicht zu - hier gibts nämlich keine Anleitungen für Schwarzarbeit und Einkünfte am FA vorbei.
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Also man sollte erstmal nicht päpstlicher sein als der Papst und dann sollte man sich mal vor Augen halten um was für einen Betrag wir hier reden. Geht es um ein Projekt im vier oder gar fünfstelligen Bereich, sollte sich der Verfasser dieses Threads vielleicht wirklich selbst um das Projekt kümmern, da er ja wohl am Anfang seiner Selbständigkeit steht und somit sich Anerkennung verschaffen will........ und die Arbeit nciht einfach einem "Kumpel" übergeben
Sicherlich ist es für manche Leute eine Frage des Prinzips wenn es um Schwarzarbeit geht....oder sowas angedeutet wird. Doch mit etwas Fantasie bekommt man die "Arbeit" auch so gemacht, dass es eben keine Schwarzarbeit ist und man nichts am FA vorbei macht.
Was wenn der Kumpel den Freundschaftsdienst einfach so verrichtet?
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Grüsse Jörg
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24.06.2006, 14:42
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#23
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TP-Insider
Registriert seit: Apr 2006
Ort: 28219 Walle
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Zitat:
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Zitat von Bodensee
Was wenn der Kumpel den Freundschaftsdienst einfach so verrichtet?
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Das meinte ich. Aber es scheint, dass Tim die Kosten als Ausgabe absetzen will und daher offiziell machen muss.
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"Wir können hier richtig deutsch diskutieren, wir haben Verbandszeug im Hause." - Wolfgang Neuss, 1923–1989
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24.06.2006, 14:43
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#24
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
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Zitat von Bodensee
Was wenn der Kumpel den Freundschaftsdienst einfach so verrichtet?
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Soll er doch, ich hab nix dagegen, der Tim hat seine Arbeit für lau erledigt bekommen und nur der Kumpel hat was getan - schöne heile Welt.
Tim wollte aber seine Ausgaben für die abgegebene Arbeit ordnungsgemäß als Ausgaben geltend machen und gerne auch Vorsteuer ziehen .................
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24.06.2006, 14:44
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#25
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TP-Insider
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Moos / Bodensee
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Zitat:
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Zitat von Daniel FR
Das meinte ich. Aber es scheint, dass Tim die Kosten als Ausgabe absetzen will und daher offiziell machen muss.
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Ja, nur dann ist die Frage verdient er noch etwas daran? Er müsste ja seinem Kunden die Arbeit teurer verkaufen, als dass er sie von seinem Kumpel einkauft 
__________________
Grüsse Jörg
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24.06.2006, 14:48
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#26
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TP-Insider
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Moos / Bodensee
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Zitat:
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Zitat von dorintia
Soll er doch, ich hab nix dagegen, der Tim hat seine Arbeit für lau erledigt bekommen und nur der Kumpel hat was getan - schöne heile Welt.
Tim wollte aber seine Ausgaben für die abgegebene Arbeit ordnungsgemäß als Ausgaben geltend machen und gerne auch Vorsteuer ziehen .................
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Schwer zu machen, wenn der Kumpel (BA-Student) ein Gewerbe anmelden würde, wäre er mit 1000%iger Wahrscheinlichkeit Kleinunternehmer. Und dann hätten wir auch hier die Steuerbefreiung gem §19 UstG 
Also nichts mit Vorsteuer usw.
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Grüsse Jörg
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24.06.2006, 14:52
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#27
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Ich weiss, halte die Lösung der Gewerbeanmeldung des Kumpels aber für die praktikabelste. Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen - wenig Arbeit mit dem FA und wenn bei Tim wieder Not am Mann sein sollte: kein Problem.
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24.06.2006, 14:54
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#28
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TP-Insider
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Moos / Bodensee
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Zitat:
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Zitat von dorintia
Ich weiss, halte die Lösung der Gewerbeanmeldung des Kumpels aber für die praktikabelste. Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen - wenig Arbeit mit dem FA und wenn bei Tim wieder Not am Mann sein sollte: kein Problem.
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Das ist wohl wahr!
Und die guten Vorteile eines Gewerbetreibenden geniessen, wie z.B. im Grosshandel einkaufen usw 
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Grüsse Jörg
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24.06.2006, 15:20
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#29
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2005
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danke für die vielen antworten!
nochmal: ich will weder schwarzarbeit, noch irgendetwas anderes was nicht tatsächlich zutrifft (provision etc.). ich muss auch keine vorsteuer gelten machen, mir gehts einfach nur dadrum wie ich das ganze korrekt regeln kann ohne probleme zu bekommen, und natürlich um auch die ausgaben dann geltend zu machen, sprich der gewinn wird gemindert. Gibt es dafür keine legale lösung? Muss derjenige sich einen gewerbeschein holen? Es geht hier übrigens um einen kleinen Betrag erstmal ca. 100-200 Euro. Da gibt es doch bestimmt eine Möglichkeit? Es kann doch nicht sein, dass er dafür extra ein Gewerbe anmelden muss?
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24.06.2006, 15:36
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#30
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Es geht hier übrigens um einen kleinen Betrag erstmal ca. 100-200 Euro. Da gibt es doch bestimmt eine Möglichkeit? Es kann doch nicht sein, dass er dafür extra ein Gewerbe anmelden muss?
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wie schon beschrieben:
entweder du stellst ihn als Arbeitnehmer ein oder als geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, oder er meldet ein Gewerbe an und stellt dir eine Rechnung.
Weitere Möglichkeiten gibt es nicht, da er ja häufiger ein paar Jobs übernehmen soll.
Gruß
Sven
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