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23.06.2006, 12:54
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2005
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Kumpel hilft aus
Hallo,
da ich im Moment relativ wenig Zeit habe, würd ich ganz gerne einem Freund ein Teil meiner Arbeit abgeben (Website-Erstellung). Wie mach ich das ganze ohne Probleme zu bekommen bzgl. seiner Bezahlung (Ich: Gewerbe ohne Bilanzführung ER: BA-Student) ... eine Rechnung kann er mir ja schlecht stellen... Eigenbeleg vielleicht?
Danke + Gruß Tim
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23.06.2006, 13:32
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#2
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TP-Insider
Registriert seit: Apr 2006
Ort: 28219 Walle
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Schwarzarbeit. Pst!
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"Wir können hier richtig deutsch diskutieren, wir haben Verbandszeug im Hause." - Wolfgang Neuss, 1923–1989
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23.06.2006, 14:37
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#3
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2003
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Geringfügig beschäftigen / Minjob, das wär doch eine Möglichkeit.
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Träume nicht dein Leben
– lebe deinen Traum!
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23.06.2006, 15:17
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#4
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2005
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naja also im endeffekt ist das erst einmal eine einmalige geschichte ... also etwas in richtung rechnung schreiben wäre spitze. Kann mir eine privatperson eine rechnung schreiben? Wie läuft das z.B. bei ebay ab, wenn ich als gewerbe von einer privatperson etwas ersteigere? Einfach eine notiz schreiben: ausgabe für dieses und jenes??? Wäre so etwas auch in meinem Falle möglich ? Schwarzarbeit kommt mir nicht in die Tüte, außerdem will ich das ja auch als offizielle ausgabe angeben.
Danke + Gruß Tim
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23.06.2006, 16:39
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#5
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Bei ebay hättest du ja immerhin noch was zum Ausdrucken für deine Unterlagen. 'Ne Rechnung bekommst du da ja auch nicht von dem Privatverkäufer.
Und dein Freund kann dir auch nur 'ne Rechnung schreiben, wenn er selbst ein Gewerbe angemeldet hat.
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23.06.2006, 20:47
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2005
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also ... was ist eine mögliche lösung ?
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23.06.2006, 20:53
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#7
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Die zwei, die hier schon erwähnt wurden:
1. Du stellst deinen Kumpel befristet als 400-Euro-Jobber ein. Mit all den Pflichten, die du dann als AG hast: Meldepflichten, Abgaben (KK, Vers. etc.), Berufsgenossenschaft usw.)
2. Dein Kumpel meldet selbst ein Gewerbe an, mit allen Pflichten (stehn alle hier im Forum) die er dann als (wenn auch kurzzeitiger) Gewerbetreibender hat.
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23.06.2006, 20:59
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#8
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TP-Insider
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Moos / Bodensee
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Eine Privatperson kann zwar keine Rechnungen schreiben, jedoch Quittungen unterschreiben. Somit hat die Firma den Nachweis, wo das geld hingeflossen ist und im Gegenzug gibt die Privatperson bei der Steuererklärung an, dass es Einnahmen gab. Irgendwie sowas hatte mir mal mein Steuerberater erzählt, da gibt es schon eine Möglichkeit.
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Grüsse Jörg
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23.06.2006, 22:05
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#9
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TP-Senior
Registriert seit: Apr 2005
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Ganz einfach: du schreibst dem Student eine Gutschrift (geht an Privatpersonen nur USt. frei)!
Grund kann z.b. sein ein Gewinn bei einer angeblichen Verlosung die du gestartet hast. Weiterer Grund sind Provisionen z.b. da der Student dir irgendeine Dienstleistung vermittelt hat.
Diese Partnerprogramme wie affili.net machen es auch so das die Gutschriften schreiben die an Privatpersonen ohne USt. ausgezahlt werden.
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23.06.2006, 22:22
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#10
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2005
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danke für die antworten, dieses forum ist echt spitze! großes lob. die quittung variante gefällt mir am besten. muss ich da was bzgl. der form beachten? habt ihr einen vordruck zufällig? und wo trag ich das dann bei meiner monatlichen ust-anmeldung ein? Gar nicht, da keine vst anfällt?
Vielen Dank ,liebe Grüße Tim
Geändert von TimBruegmann (24.06.2006 um 11:23 Uhr).
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24.06.2006, 11:34
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#11
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
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Zitat von Daniel FR
Schwarzarbeit. Pst!
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Anstiftung zu einer Straftat?!
Zitat:
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Zitat von Bodensee
Eine Privatperson kann zwar keine Rechnungen schreiben, jedoch Quittungen unterschreiben. Somit hat die Firma den Nachweis, wo das geld hingeflossen ist und im Gegenzug gibt die Privatperson bei der Steuererklärung an, dass es Einnahmen gab. Irgendwie sowas hatte mir mal mein Steuerberater erzählt, da gibt es schon eine Möglichkeit.
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Aber auch hier muss der Student m.E. nach ein Gewerbe anmelden.
Zitat:
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Zitat von Sven0
Ganz einfach: du schreibst dem Student eine Gutschrift (geht an Privatpersonen nur USt. frei)!
Grund kann z.b. sein ein Gewinn bei einer angeblichen Verlosung die du gestartet hast. Weiterer Grund sind Provisionen z.b. da der Student dir irgendeine Dienstleistung vermittelt hat.
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Wäre dann aber illegal, da ja nicht wirklich eine Verlosung statt gefunden hat.
By the way, Provisionseinkünfte müssen auch versteuert werden. Sind m.E. sogar gewerbliche Einkünfte, so das ab einer gewissen Höhe sogar Gewerbesteuer anfallen kann (Freibetrag 24.500,-).
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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24.06.2006, 11:59
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#12
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TP-Insider
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Moos / Bodensee
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Zitat:
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Aber auch hier muss der Student m.E. nach ein Gewerbe anmelden.
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Nein muss er nicht. Als Beispiel meine Mutter ist Diätassistentin und macht ab und an mal eine private Beratung, die sie per Quittung "abrechnet".
das eingenommene Geld gibt sie bei der Steuer an. Soweit ich weiss gibt es da jedoch einen Höchstbetrag. Und sie hat KEIN Gewerbe oder dergleichen angemeldet. Da mein Vater Steuerberater ist, gehe ich auch mal davon aus, dass es so seine Richtigkeit hat.
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Grüsse Jörg
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24.06.2006, 12:14
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#13
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
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Zitat von Bodensee
Als Beispiel meine Mutter ist Diätassistentin und macht ab und an mal eine private Beratung, die sie per Quittung "abrechnet".
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Soweit ich weiß, gibt es keinen Freibetrag, innerhalb diesem man eine gewerbl. Tätigkeit ohne irgendeine Anmeldung ausüben darf.
Anders verhält es sich bei diesen freiberuflichen Trainer- und Lehrtätigkeiten, da kann man wohl etwas bis irgendwo bei 1800 € hinzuverdienen. Wahrscheinlich fällt deine Ma da drunter.
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24.06.2006, 12:19
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#14
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2005
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ok Bodensee, ich vertrau mal auf dich und werde es so machen  bzw. falls es Probleme geben sollte ist das jawoll eher die Sache meines Freundes, mit Quittung bin ich erst mal auf der sicheren Seite?
Letzte Frage die noch offen ist: Muss ich das irgendwo in der mtl. ust-anmeldung angeben? Ich denke mal nicht, da keine vst anfällt. Da ich jedoch z.B. bei Webdesign-Leistungen für Amis, die ebenfalls nicht der Ust unterliegen dies auch eintragen muss (Feld 45) würde es mich nicht wundern wenn es für so einen Fall auch ein Feld gibt.
Diesbezüglich fällt mich noch etwas ein. (Bereite gerade meine Steurerklärung fürs letzte Jahr vor *kotz*) Die 22 € Gebühr für den Gewerbeschein habe ich nicht bei der mtl. ust-anmeldugn angegeben ... richtig? Kommt einfach nur in die EÜR, oder? Und welches Konto ist das dort (benutze EasyCash)? "Sonstige abziehbare Betreibsausgaben"?
Danke!
Gibt es eigentlich ein Spendenkonto für die aktivsten Antworter, oder TP generell?
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24.06.2006, 12:19
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#15
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TP-Insider
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Moos / Bodensee
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Lehrtätigkeit könnte dann sein.........
Im Grunde ist es ja egal, man kann so etwas ja leicht bei einem Steuerberater oder sogar beim zuständigen FA direkt erfragen.
Ich muss sagen, dass ich seit ich selbständig bin, eh ein besseres Verhältniss zum FA habe und wirklich feststellen muss, dass dort keine Unmenschen sind. Mit den Sachbearbeitern kann man wirklich sehr gut reden und sich Dinge auch erklären lassen........letztendlich ist es doch auch deren Job 
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Grüsse Jörg
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