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Alt 23.06.2006, 20:25   #1
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Sven0 macht alles soweit korrekt

polnischer Veranstalter plant Veranstaltung in D


Hallo,

ein polnischer Veranstalter mit polnischer Sp. z.o.o. (= polnische GmbH) Firma mit Sitz in Polen möchte in Deutschland ein kleines Open Air mit deutschen Bands veranstalten.

Material + Arbeiter werden aus Polen mitgebracht. Zusätzlich wird deutsches Sicherheitspersonal von einer deutschen Firma gebucht.

Frage: muss die polnische Firma eine deutsche Zweigstelle gründen und was passiert wenn dies nicht erfolgt?

Die Ticket-USt. muss ja an das deutsche Finanzamt abgeführt werden (da Dienstleistungsort in D), wie passiert das wenn die Firma nur in Polen ihren Sitz hat und keine deutsche Steuernummer und daher auch keine deutsche USt.-Erklärung abgibt?
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Alt 23.06.2006, 22:18   #2
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Zitat:
Die Ticket-USt. muss ja an das deutsche Finanzamt abgeführt werden (da Dienstleistungsort in D), wie passiert das wenn die Firma nur in Polen ihren Sitz hat und keine deutsche Steuernummer und daher auch keine deutsche USt.-Erklärung abgibt?
Meines Erachtens ein 13b-Fall, so dass der Leistungsempfänger die Steuer schuldet, sofern beide ihre UStID-Nr. angegeben haben.
__________________
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Alt 24.06.2006, 11:23   #3
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Zitat:
Zitat von Sven0
Frage: muss die polnische Firma eine deutsche Zweigstelle gründen und was passiert wenn dies nicht erfolgt?
Warum sollte sie das müssen, wenn ich Ware nach Polen verkaufe muss ich da doch auch kein Gewerbe anmelden. Es muss halt nur geltendes Recht beachtet werden, z.B. BG-Beiträge, SozV, Lohnsteuer, etc. Das sollte vorher schon alles geklärt sein.

USt stimme ich Poloatze zu.
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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Alt 26.06.2006, 10:44   #4
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Sven0 macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Poloatze
Meines Erachtens ein 13b-Fall, so dass der Leistungsempfänger die Steuer schuldet, sofern beide ihre UStID-Nr. angegeben haben.
Die Ticketkäufer sind aber zu 98% Privatkunden, was dann?

deutsche oder keine USt.?
Sven0 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.06.2006, 10:55   #5
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dann wäre der Ort der Leistung dort, wo der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt und somit in Polen. Aus deutscher Sicht also nicht steuerbar, aus polnischer Sicht also dort zu versteuern.
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