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25.06.2006, 13:54
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#1
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TP-Supporter
Registriert seit: Nov 2001
Ort: Trier
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Mein Recht am Bild!?
Hallo,
ich hätte zwar nie gedacht, das ich hier je eine Frage stelle, aber nun ist es doch soweit.
Und zwar geht es um folgendes:
Vor Jahren hab ich einem Bekannten eine Webseite gebastelt.
Diese war nicht sehr aufwändig und sollte nur eine Info-Seite der "Firma" sein.
Später sollte das ganze professioneller umgesetzt werden.
Dazu gehörte die Umgestaltung der Seite und Fotografien, die ich machte.
Die Seite wurde erstellt und meine Bilder (von mir bearbeitet), wurden auch eingefügt.
Diese Seite war immer irgendwie im Beta-Status, da es nie zu dem Auftrag kam, die Seite endgültig fertig zu stellen.
Jetzt musste ich feststellen, das der Auftrag anderweitig vergeben wurde.
Meine Bilder (inkl. Flash-Animation), wurden einfach übernommen.
Natürlich ärgert mich die Auftragsvergabe, aber mehr noch ärgert mich, das meine Bildereinfach verwendet werden, ohne das ich je was dafür gesehen hab!
Da ich die Bilder gemacht habe (Negative liegen hier), habe ich doch die Rechte an den Bildern!?
Ich weiß, das ich Bilder auf denen der Webseitenbetreiber zu sehen ist, nur mit seiner Einwilligung veröffentlichen darf.
Aber wie sieht es jetzt mit meiner Einwilligung aus?
Habe ich meine Einwilligung mit der Erstellung und veröffentlichen der "Beta-Seite" abgegeben?
Kann ich verlangen, das die von mir gemachten Bilder, von der Webseite entfernt werden?
Für jeden Rat dankbar,
es aphix
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25.06.2006, 18:33
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#2
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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Es ist erstmal die Frage, gab es irgendwas schriftliche?
Nein? Gut.
I.d.R. gibt es mit einer Beauftragung erstmal nur ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht und kein Exklusivrecht. Sollte man aber auch vertraglich festhalten.
Urheber der Fotos bist du eh, eine Urheberschaft kann man auch nicht abgeben, halt nur Rechte am Bild.
Wenn es keine Beauftragung gab, kann man nicht wirklich von einem Vertrag sprechen, ergo hast du imho nichtmals die vollen Nutzungsrechte erteilt.
Du hast zwar deine Einwilligung zur Veröffentlichung der Beta-Seite gegeben, aber das würde ich nun ehr als zeitlich begrenztes Nutzungsrecht betrachten.
Das sind erstmal meine Ansichten und keinesfalls rechtverbindliche, na ja, mal schauen, was andere dazu meinen.
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30.06.2006, 11:17
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Nov 2002
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Mache zunächst mal unbedingt Screenshots und Ausdrucke.
Ich denke, dass Du Anspruch auf Schadenersatz hast. Dass die Bilder umgehend entfernt werden müssen, ist klar! Aber dabei würde ich es nicht belassen.
Vermutlich hat Dein damaliger "Auftraggeber" die Bilder an den anderen Gestalter einfach weitergegeben, als wären es seine. Das solltest Du vielleicht noch vorher erfragen, WER von den beiden den Klau begangen hat.
Da solltest Du unbedingt ein paar Scheinchen rausholen (notfalls mit dem Rechtsanwalt)
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30.06.2006, 12:52
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#4
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2006
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Dies ist dies keine Rechtsbelehrung: In Deutschland herrscht das Urheberrecht. Das besagt, dass man an seiner Arbeit die Urheberrechte hat. Diese können nur EXplizit, d.h. ausdrücklich weitergegeben werden. Soll heißen: Wenn Du dem nicht explizit das Recht eingeräumt hast, die Sachen zu benutzen, darf er es auch nicht..
__________________
...Meine Meinung
1984
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30.06.2006, 12:57
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#5
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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Zitat:
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Zitat von slayer2205
Das besagt, dass man an seiner Arbeit die Urheberrechte hat. Diese können nur EXplizit, d.h. ausdrücklich weitergegeben werden.
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Falsch! Das Urheberrecht kann man nicht weitergeben, es kann höchstens vererbt werden. Das Urheberrecht kann man nicht abgeben.
Man kann höstenes die Nutzungsrechte exklusiv abtreten.
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30.06.2006, 15:33
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#6
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2006
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Sorry, das meinte ich natürlich. Da sieht man, wie schnell man mit einer falschen Formulierung in Teufels Küche kommen kann..
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...Meine Meinung
1984
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30.06.2006, 16:21
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2006
Ort: Landau
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Hi,
theoretisch hat er das recht an deinen bildern nicht, da es kein schriftliches einverständnis von dir gibt. Anderreseits hast du ein copiright in dasbild reingetan? wenn net dann kann man nicht viel mache - auser es gibt auf der seite irgendwo einen hinweis dass man das nicht darf - ansonsten sind dir eigentlich die hände gebunden soweit ich das sehe
mfg
shuttle
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30.06.2006, 16:24
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#8
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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Shuttle, wie kommst du darauf?
Wenn ich ein Foto auf meiner Page habe, ohne Copyright und einer klaut das, hätte ich Pech?
Nee nee, so läuft es zum Glück nicht.
Ich bin ja auch nicht im Recht, wenn ich ein Auto sehe, wo die Tür aufsteht und der Schlüssel steckt und ich es einfach mal mitnehme.
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30.06.2006, 16:25
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#9
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TP-Specialist
Registriert seit: Mar 2002
Ort: Schweiz, Dinhard
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Zitat:
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Zitat von shuttle222
Hi,
theoretisch hat er das recht an deinen bildern nicht, da es kein schriftliches einverständnis von dir gibt. Anderreseits hast du ein copiright in dasbild reingetan? wenn net dann kann man nicht viel mache - auser es gibt auf der seite irgendwo einen hinweis dass man das nicht darf - ansonsten sind dir eigentlich die hände gebunden soweit ich das sehe
mfg
shuttle
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Ein Copyright bringt nichts, da es per se bei uns nicht existiert. Wenn er die Negative hat, ist er eh auf der sicheren Seite.
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30.06.2006, 22:20
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#10
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2006
Ort: Landau
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Zitat:
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Zitat von webcreate
Shuttle, wie kommst du darauf?
Wenn ich ein Foto auf meiner Page habe, ohne Copyright und einer klaut das, hätte ich Pech?
Nee nee, so läuft es zum Glück nicht.
Ich bin ja auch nicht im Recht, wenn ich ein Auto sehe, wo die Tür aufsteht und der Schlüssel steckt und ich es einfach mal mitnehme.
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ich mein:
wenn es vor gericht geht und im bild ein copiryght auf den threadersteller eingeschrieben is, dann is es doch fürs gericht viel leichter. Selbst wenn er die negativen hat, könnte der angeklagte (bilklauer) alles so hinstellen als hätte er die negativen gestohlen  aber ich denke dass geht zu weit ins kriminele  
mfg
shuttle
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03.07.2006, 07:32
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#11
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TP-Supporter
Registriert seit: Nov 2001
Ort: Trier
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Morgen,
danke für die vielen Antworten!
Jetzt hab ich noch eine Frage!
Ich habe ja den Auftraggeber abgelichtet!
So weit ich mich erinnern kann, hat dieser die Kosten für Film und Entwicklung übernommen!
Das ganze aber mit meiner Kamera!
Natürlich war das "Shooting" zeitaufwendig! Location suchen, hinfahrt....
Habe ich dennoch das Recht am Bild?
Ich hab mich wohl wie ein "Noob" verhalten und bekomme jetzt die Quittung!
danke, es aphix
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03.07.2006, 10:16
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#13
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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M.E. ist es egal, wer das ganze bezahlt hat.
Wenn ich ein Bild male und es dann verkaufe, hat meine Arbeit ja auch jemand anders bezahlt, aber Urheber bleibe immer noch ich.
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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03.07.2006, 10:24
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#14
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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Urheber bleibt man ein Leben lang und es wird sogar vererbt. Die Urheberschaft kann man auch garnicht abgeben, selber wenn man wollte!
Das einzige, was man verkaufen kann, sind Rechte und i.d.R. werden auch nur die Nutzungsrechte verkauft, das ist auch so Gang und Gebe und bei exklusivem Rechteverkauf wird drauf hingewiesen.
Man sollte aber immer erklären, was man verkauft, bsp in den AGB:
Wenn nicht anders beschreiben, wird mit der Begleichung der Verbindlichkeiten ausschließlich das zeitlich unbegrenzte Nutzungsrecht für [Internet | Printmedien] erteilt.
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03.07.2006, 10:35
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#15
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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