Es ist erstmal die Frage, gab es irgendwas schriftliche?
Nein? Gut.
I.d.R. gibt es mit einer Beauftragung erstmal nur ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht und kein Exklusivrecht. Sollte man aber auch vertraglich festhalten.
Urheber der Fotos bist du eh, eine Urheberschaft kann man auch nicht abgeben, halt nur Rechte am Bild.
Wenn es keine Beauftragung gab, kann man nicht wirklich von einem Vertrag sprechen, ergo hast du imho nichtmals die vollen Nutzungsrechte erteilt.
Du hast zwar deine Einwilligung zur Veröffentlichung der Beta-Seite gegeben, aber das würde ich nun ehr als zeitlich begrenztes Nutzungsrecht betrachten.
Das sind erstmal meine Ansichten und keinesfalls rechtverbindliche, na ja, mal schauen, was andere dazu meinen.


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aber ich denke dass geht zu weit ins kriminele 