Also, der richtige Weg wäre Rechnung, dann zum Zoll, der EUST (Einfuhrumsatzsteuer) berechnet+ Zollgebühr (abhängig nach Art der Ware).
EUST bekommst Du bei deiner Ust-Erklärung wieder, Zoll sind Kosten(wie die Ware auch).
O.k., aber Rechnung sagst Du geht ja nicht.
Also nur mal theoritisch die 2.Lösung ;-)
Man könnte sich eine Quittung unterschreiben lassen und es als "Flohmarktkauf" in Deutschland angeben.
Gruß franky


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