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Alt 30.06.2006, 22:10   #1
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Jungunternehmer macht alles soweit korrekt

Finanzämter Willkür?


Meine Geschichte ist etwas länger, ich versuche mich so kurz wie möglich zu fassen.

Ich, fast 21 Jahre habe im Jahr 2003 in der Stadt X eine gewerbliche Tätigkeit für Internethandel angemeldet.. 7 Tage später wurde ich inhaftiert. Das Gewerbe wurde nie ausgeübt, weil es ja vom Gefängnis aus wohl auch nicht ging. Deshalb wurde das Gewerbe rückwirkend einen Tag nach der Anmeldung wieder abgemeldet. Irgendwann erschien in der JVA auch mal jemand von der Steuerfahndung, mir wurden ne Menge Fragen gestellt usw. Ich weiß nur, dass ich irgendwelche Antworten gab, weil man das offensichtlich von mir erwartete. Ich war dumm und unerfahren. Habe dann fast zwei Jahre dort verbracht und bin nach meiner Entlassung in eine andere Stadt, ich nenne sie mal Stadt Y, gezogen. Wollte gerne mit der Vergangenheit abschließen und meinem Leben eine anständige Richtung geben. Lehrstelle oder Arbeitsplatz, keine Aussicht auf Erfolg bei meiner Vergangenheit! Also befasste ich mich intensiv mit dem Gedanken, mich mit Hilfe von Überbrückungsgeld selbständig zu machen. Alles lief prima, Konzept, Gewerbeanmeldung, Bewilligungsbescheid. Vom Finanzamt der Stadt Y den steuerlichen Fragebogen ordnungsgemäß ausgefüllt und zurückgeschickt und auf die Steuernummer gewartet.
Parallel zu diesen Aktivitäten kam ein Steuerbescheid vom FA der Stadt X, ich sollte auf Grund einer Schätzung und der Aussagen der Steuerfahnder 1500 Euro Einkommenssteuer für das Jahr 2003 zahlen. Mein Einspruch wurde abgelehnt, man empfahl mir diesen zurückzunehmen. Ich schrieb noch mal, dass ich im Gefängnis war und dort keinen Internetanschluss hatte, um mein Gewerbe auszuüben. Ich erwähnte auch meinen Suizidversuch in der JVA, das sie die Angaben doch bitte prüfen mögen, aber von der Stadt X kam nix mehr.
Als es mir zu lange dauerte, auf die Steuernummer zu warten, fragte ich telefonisch beim FA der Stadt Y nach und bekam gleich eine Steuernummer durchgesagt. Nun fing ich an meine Internetseiten zu veröffentlichen, steckte viel Energie und fast meine ganzes Geld rein, um meine Projekte zum Laufen zu bringen. Offizieller Start war der 15.4.06. Habe dann meine erste Umsatzsteuervoranmeldung per Elster abgegeben und mich auf die Erstattung gefreut. Ca 300 Euro, das ist zum Anfang glaube ich auch nichts außergewöhnliches bei einer Neugründung, oder. Jedenfalls kam nichts vom FA, keine Reaktion. Ich rief an und erhielt Auskunft, dass das Geld bereits angewiesen wurde, aber mehr könne man mir nicht sagen. Dann die zweite Voranmeldung, wieder eine Erstattung, aber deutlich weniger als beim ersten mal. Wieder beim FA angerufen, ich wurde ständig weitergereicht, irgendwann nannte man mir den zuständigen Sachbearbeiter, der aber entweder krank war oder Urlaub hatte. Anfang dieser Woche habe ich ihn das erste mal erreichen können. Er sagte, das es so lange dauern würde, weil die Steuernummer aus meiner ehemaligen Heimat noch nicht da sei und die Kommunikation zwischen Behörden verschiedener Bundesländer sei wohl nicht so prickelnd. Ich fragte, wie es sich denn verhalte, ich habe ja eine Steuernummer mit der ich auch arbeite. Er sagte, damit sei auch alles in Ordnung, ich könne beruhigt sein. Dann rief ich heut noch mal, diesmal sagte mir der Sachbearbeiter, die Akte ist beim Sachgebietsleiter und es sei ein Schreiben an mich unterwegs, was heute auch eintraf.
Nun der Wortlaut dieses Schreibens:
Nach Ihren Angaben im Einspruch vom 25.4.06 haben Sie das angemeldete Gewerbe nicht ausgeübt und somit auch keinen Gewinn erzielt.
Es ist daher anzunehmen, dass Sie auch hinsichtlich des erneut angemeldeten Gewerbes nicht nachhaltig im unternehmerischen Bereich tätig sein werden.
Soweit Ihre beabsichtigte Tätigkeit als unternehmerisch einzustufen ist, sind Sie bis zu einem hochgerechneten Jahresumsatz von 17500 € als Kleinunternehmer einzustufen.
Nachdem Sie gemäß Ihren Angaben derzeit steuerlich unterhalb allen relavanten Einkommens- und Umsatzgrenzen liegen, sieht das Finanzamt derzeit keine Veranlassung Sie für Zwecke der Einkommens bzw. Umsatzsteuer zu führen. Eine Steuernummer wird Ihnen daher nicht zugeteilt.
Ja und dann folgt die Belehrung, dass ich weder Umsatzsteuer ausweisen darf, und dass keine Umsatzsteuer in den an mich erteilten Gutschriften ausgewiesen sein darf. Und so weiter, bla, bla, bla

Jetzt frage ich mich natürlich, ob ich im falschen Film bin. Laut steuerlichem Fragebogen ist es jedem Unternehmer freigestellt auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten, das habe ich getan. Außerdem bin ich mit meinen Gewinneinschätzungen realistisch vorgegangen, es ist doch nur gut, wenn ich später doch darüber liegen würde. Ich bin völlig am Ende. Will man mich hier noch mal bestrafen? Das hat ein Richter bereits getan, ich habe auch niemanden umgebracht oder dergleichen, es ist einfach alles Mist, wahrscheinlich gehe ich jetzt baden. Meine Projekte umzuändern, wäre zu aufwändig, die Kunden, die ich jetzt schon habe, würden verschwinden, alles für die Katz.

Wenn mir jemand einen guten Rat geben kann, wäre ich sehr erfreut, aber bitte nicht an Steuerberater oder Rechtsanwalt verweisen – ohne Moos nix los.
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Alt 30.06.2006, 23:11   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Wenn sich dein FA so unverschämt zeigt dann versuch doch einen Kompromiss zu erzielen. Biete dem Finanzamt an die Bescheide vorläufig ergehen zu lassen nach § 165 AO. Das heißt, dass das Finanzamt den Bescheid in diesem Punkt jederzeit ändern kann (natürlich nur bis Festsetzungsverjährung eintritt - grob gesagt 4 Jahre), sofern die erforderlichen gesetzlichen Tatbestandsmerkmale, die die Rechtsfolge auslösen nicht erfüllt sind (in deinem fall die Gewinnerzielungsabsicht für die Einkommensteuer bzw. Einnahmeerzielungsabsicht für die Umsatzsteuer). Die Bescheide enthalten dann zusätzlich zu den üblichen Vorläufigkeitsvermerken hinsichtlich anhängiger Verfahren vor den obersten Gerichten noch einen Hinweis bzgl. der Einkunftserzielungsabsicht bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb.

Ansonsten bzgl. der Kleinunternehmerregelung hast du natürlich ein Wahlrecht § 19 Abs. 2 UStG, sofern Einnahmeerzielungsabsicht besteht. Darunter ist eine werbende Tätigkeit zu verstehen. Zeig denen, dass du irgendwie für dein Unternehmen Werbung machst und nach außen hin etwas bewegen willst.

Fruchtet das alles nicht müsste man den Sachverhalt noch viel genauer kennen und dann bleibt nichts anderes über als zum Steuerberater zu gehen.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Sven ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 01.07.2006, 09:33   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jun 2006
Jungunternehmer macht alles soweit korrekt
Hallo! Danke für die schnelle Antwort. Also Werbung ist ja das, was mich bis jetzt am meisten gekostet hat. Optimierung für Suchergebnisse in den Suchmaschinen, Verlinkung und alles so Sachen, die jetzt anfangen ihre Wirkung zu zeigen. Wenn ich jetzt auf Kleinunternehmer wechsle, wie kommt denn das bei den Usern an? Diese Entscheidung legt meine Projekte lahm, dann haben die erreicht, was sie wahrscheinlich beweisen wollen. Und natürlich habe ich das Ziel von den Einnahmen leben zu können. Das FA kann mir doch nach zwei Monaten Arbeit nicht unterstellen, ich würde das nur aus Jux und Dallerei machen. Ich kann meine Werbung sehr gut beweisen.

Was meinst du eigentlich mit vorläufige Bescheide konkret?
Jungunternehmer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.07.2006, 10:14   #4
wys
TP-Insider
 
Registriert seit: Jul 2004
wys bringt sich richtig einwys bringt sich richtig ein
In aller Regel sind die Leute beim FA ganz normale Menschen und gesprächsbereit. Wenn Du dort in persona mal vorstellig wirst, gut auftrittst, Dein Anliegen (Gewinnerzielungsabsicht) glaubhaft darlegst, ja dann sind sie in der Regel auch einsichtig.

Manche Dinge dieser Art geschehen halt, weil sie es nicht so recht einschätzen können und dann nach Aktenlage vorgehen. Ergo: Nur Mut, einfach mal hin und ein nettes Gespräch führen.

Ich muß jedenfalls sagen, dass ich mit dem FA bislang immer nur gute Erfahrungen gemacht habe (im Unterschied zu anderen Vereinen).

lg
wys
__________________
Ich sag mal: OMmmmm ....
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