Wenn sich dein FA so unverschämt zeigt dann versuch doch einen Kompromiss zu erzielen. Biete dem Finanzamt an die Bescheide vorläufig ergehen zu lassen nach § 165 AO. Das heißt, dass das Finanzamt den Bescheid in diesem Punkt jederzeit ändern kann (natürlich nur bis Festsetzungsverjährung eintritt - grob gesagt 4 Jahre), sofern die erforderlichen gesetzlichen Tatbestandsmerkmale, die die Rechtsfolge auslösen nicht erfüllt sind (in deinem fall die Gewinnerzielungsabsicht für die Einkommensteuer bzw. Einnahmeerzielungsabsicht für die Umsatzsteuer). Die Bescheide enthalten dann zusätzlich zu den üblichen Vorläufigkeitsvermerken hinsichtlich anhängiger Verfahren vor den obersten Gerichten noch einen Hinweis bzgl. der Einkunftserzielungsabsicht bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb.
Ansonsten bzgl. der Kleinunternehmerregelung hast du natürlich ein Wahlrecht § 19 Abs. 2 UStG, sofern Einnahmeerzielungsabsicht besteht. Darunter ist eine werbende Tätigkeit zu verstehen. Zeig denen, dass du irgendwie für dein Unternehmen Werbung machst und nach außen hin etwas bewegen willst.
Fruchtet das alles nicht müsste man den Sachverhalt noch viel genauer kennen und dann bleibt nichts anderes über als zum Steuerberater zu gehen.
Gruß
Sven


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