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Alt 01.07.2006, 12:01   #1
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tom76 kann nur besser werden

Einkommenssteuerbescheid unter Erklärung ??


Ganz komische Sache. Das FA hat von dem von mir in der Einkommenssteuererklärung angegebenen Gewinn 880 Euro abgezogen, was zur Folge hat, dass ich nicht nur keine Steuern ans FA zahlen muss, sondern mir auch eine Kindergeldrückzahlung in Höhe von 2500 Euro spare. Wieso hat das FA von meinem Gewinn 880 Euro abgezogen ?? Gibt es irgend einen Pauschalbetrag oder ist das ein Irrtum ?

Geändert von tom76 (01.07.2006 um 12:46 Uhr).
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Alt 01.07.2006, 12:21   #2
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Zitat:
Wieso hat das FA von meinem Gewinn 880 Euro abgezogen ?? Gibt es irgend einen Pauschalbetrag oder ist das ein Irrtum ?
Schau mal in den Erläuterungsteil des Bescheids, vielleicht ist es ja da erläutert warum die Einkünfte geringer angesetzt als erklärt wurden.

Ansonsten müsste man die Glaskugel befragen sofern eine in der Nähe ist oder direkt beim FA zufragen.

Gruß
Sven
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Alt 01.07.2006, 12:24   #3
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tom76 kann nur besser werden
In dem Bescheid steht nur was von einem 36 Euro Pauschbetrag der dann von den Einnahmen nochmal abgezogen wurde.

Geändert von tom76 (01.07.2006 um 12:27 Uhr).
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Alt 01.07.2006, 12:29   #4
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Zitat:
36 Euro Pauschbetrag
der bezieht sich aber nicht auf die Betriebseinnahmen des Gewerbes. Der bezieht sich auf die Sonderausgaben, wie z.B. Kirchensteuer, Steuerberatungskosten, Unterhaltsleistungen etc.
Beim Gewerbebetrieb gibt es keinen Pauschbetrag.

Einfach nächste Woche beim FA anrufen und nachfragen. Evtl. lernst du ja etwas, was du bisher immer falsch gemacht hast in deiner Buchführung und jetzt für die Zukunft richtig stellen kannst.

Gruß
Sven
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Alt 01.07.2006, 13:08   #5
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tom76 kann nur besser werden
Könnte das FA mein Einkommen mit meinem Vorjahresverlust verrechnet haben ? Dieser hat sich erst jetzt ergeben (ich habe MwSt nachgezahlt die ich vorher versehentlich nicht bezahlt hatte...dadurch hab ich für 2004 nachträglich Verlust gemacht) und ich glaube er dürfte ziemlich genau um die 880 Euro liegen.
tom76 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.07.2006, 13:46   #6
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dann sind es die, wobei du keinen Verlust in 2004 gemacht hast.

Denke immer daran:
Einkommensteuerlich werden Einnahmen und Ausgaben immer im Zeitpunkt der Zahlung bzw. Vereinnahmung des Geldes erfasst. Wurde die Umsatzsteuerzahlung für das Jahr 2004 im Jahr 2005 gezahlt, so handelt es sich nicht um einen nachträglichen Verlust für 04, sondern eine Ausgabe für das Jahr 05 zumal es auf den tatsächlichen Zahlungszeitpunkt für die Erfassung in der EÜR ankommt.

Man kann sich das gut unter dem Stichwort "Zu- und Abflussprinzip" merken, geregelt in § 11 EStG.

Gruß
Sven
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Alt 01.07.2006, 13:59   #7
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tom76 kann nur besser werden
Bezahlt hab ich die aber erst 2006. Auch die Erklärung hab ich erst am 31. Mai 2006 abgegeben (USt Erkl. für 2004)... Naja, wird schon seine Richtigkeit haben. Jedenfalls ist es mir ganz recht so wie es ist.
tom76 ist offline   Mit Zitat antworten
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