der bezieht sich aber nicht auf die Betriebseinnahmen des Gewerbes. Der bezieht sich auf die Sonderausgaben, wie z.B. Kirchensteuer, Steuerberatungskosten, Unterhaltsleistungen etc.
Beim Gewerbebetrieb gibt es keinen Pauschbetrag.
Einfach nächste Woche beim FA anrufen und nachfragen. Evtl. lernst du ja etwas, was du bisher immer falsch gemacht hast in deiner Buchführung und jetzt für die Zukunft richtig stellen kannst.
Gruß
Sven