Hallo Bianca, in welchem Zusammenhang steht deine Frage? Willst du deinem Geschäft den Namen "Kinderfotografin" geben, oder wie ist das gemeint?
Hi Leute,
leider konnte ich im Vorfeld nix zu meiner Frage in diesem Forum finden.
Die Berufsbezeichnung: Fotograf ist geschützt. Bedeutet das, das man diesen Begriff so nicht verwenden darf?
Zum Beispiel: "Kinderfotografin"? Aber "Kinder-Fotografie" schon?
Vielen Dank!!
Bianca
Hallo Bianca, in welchem Zusammenhang steht deine Frage? Willst du deinem Geschäft den Namen "Kinderfotografin" geben, oder wie ist das gemeint?
Denke mal das bedeutet, das du dich nur Fotografin nennen darfst, wenn du eine Ausbildung zur Fotografin gemacht hast, so ähnlich wie Beim Rettungsassistenten, oder Rechtsanwalt eben... Geschützte Berufsbezeichnungen eben.
Wie kommst du denn darauf, dass diese Berufsbezeichnung geschützt ist?
Quelle: KLICK"Fotograf" war im engeren Sinne die Berufsbezeichnung des Lichtbildners im Handwerk. Seit der Reform der Handwerksordnung zählt er jedoch zu den zulassungsfreien Handwerken, so dass es jedem möglich ist sich als Fotograf selbstständig zu machen. Nicht-handwerkliche, professionelle Lichtbildner haben andere Berufsbezeichnungen wie z.B. Bildjournalist oder Fotodesigner. Während der Begriff "Fotodesigner" von jeher frei genutzt werden konnte, darf der akademische Titel "Diplom-Fotodesigner" nur nach erfolgreich absolviertem Studium geführt werden.
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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Hey ... ich fotografiere nebenbei um mein Studium zu finanzieren. In letzter Zeit habe ich mehr Fotoaufträge in Richtung Kinder-, Familien- und Schwangerenfotografie angenommen und gut gemeistert.
So entstand die Idee als Kinderfotografin zu arbeiten. Meine Freundin (Selbstständig mit Foto- & Webdesign) erklärte mir, das ich mich als KinderFOTOGRAFIN (ich habe noch keinen Namen, möchte aber schon wissen, ob ich "Fotograf" verwenden darf) nicht bezeichnen dürfte, da ich keine Ausbildung habe.
Sprich, nur diejenigen mit Ausbildung zum Fotografen dürfen sich auch Fotograf schimpfen?
Richtig?
Hmm, naja, dann würd ich einfach Kinderfotografie nehmen; Dann umschreibst du gleichzeitig deine Tätigkeit, und verstößt mit Sicherheit gegen keine Copyright, o.Ä..
HiZitat von wissensdurstig
nein du darfst dich als Fotografin schimpfen, die Berufsbezeichnung ist frei verwendbar, du darfst nur nicht den eindruck erwecken das du Fotografenmeister bist.
Gruss Corpuls
QuelleDiese Berufe darf jetzt sogar selbstständig ausüben, wer gar keine einschlägige Berufsausbildung hat. Aber Vorsicht: Zwar ist der Meisterzwang für diese Berufe gefallen – die Berufsbezeichnungen bleiben allerdings weiter geschützt: "Fotograf" darf sich also nach wie vor nur nennen, wer zumindest eine einschlägige Gesellenprüfung vorweisen kann. Außerdem muss eine solche Tätigkeit der Handwerkskammer angezeigt werden.
Treffende Bezeichnung wäre Fotodesignerin
Ja genau das ist gut.
Wunderbar!
Vielen Dank alle miteinander!!
Bianca
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