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Alt 03.07.2006, 18:37   #1
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Registriert seit: Jul 2006
Ort: Neuss
Hubert Palmen macht alles soweit korrekt
Wink

Vorsteuerabzug


Hallo,

bin freiberuflich tätig ung organisiere Messen und Ausstellungen auch im Ausland. Dafür beschaffe ich hier in Deutschland Waren (z.B. Displays) die ich im Ausland einsetze. Dafür zahle ich in Deutschland MwSt. Da ich vorsteuerabzugsfähig bin mache ich das auch und schmälere damit meine MwSt-Schuld. Ist das statthaft und wo kann ich etwas darüber schwarz auf weiss erfahren damit ich es meinem Steuerprüfer vorzeigen kann. Der hat wenig Ahnung von der Materie denn ich bin für Ihn scheinbar ein Exot.

Grüsse besonders an den oder die Experten

Hubert Palmen
Hubert Palmen ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 04.07.2006, 09:18   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
MaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's geht
Du bist deutscher Unternehmer, richtig?

Erst einmal muss geklärt werden, ob du eine in Deutschland steuerpflichtige, bzw. steuerbare Leistung erbringst.

Die Messen die du in Deutschland organisierst sind sonstige Leistungen und somit Steuerbar. Hier hast du m.E. für alle Kosten Vorsteuerabzug (wenn alle Voraussetzungen wie z.B. ordnungsgemäße Rechnung, etc. erfüllt sind).

Zur Prüfung, ob die von Dir im Ausland organisierten Messen steuerpflichtig, bzw. steuerbar sind, werden noch ein paar Angaben benötigt.

Ich nehme mal an, wenn du z.B. eine Messe in den Niederlanden organisierst, dann machst du das vor Ort und nicht aus Deutschland, oder?

M.E. tätigst du sonstige Leistungen gem. § 3a Abs. 2 Nr. 3a UStG. Somit wäre der Ort der sonstigen Leistung an dem Ort, von dem aus du die Messe organisierst.

Möglichkeit 1:

Du organisierst die Messe aus Deutschland.

Der Ort der sonstigen Leistung ist somit Deutschland. Der Umsatz also in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig. In deinen Rechnungen muss die deutsche USt ausgewiesen sein.

Vorsteuerabzug möglich.

Möglichkeit 2:

Du organisierst die Messen direkt vor Ort.

Der Ort der sonstigen Leistung liegt somit im Ausland. Der Umsatz ist also in Deutschland nicht steuerbar.

Ist die von Dir im Ausland erbrachte Leistung nach dortigem Recht steuerpflichtig, dann ist der Vorsteuerabzug möglich.

Sollte auf Grund rechtlicher Vorschriften im "Veranstaltungsland" die von Dir erbrachte Leistung steuerfrei sein, so hast du keinen Vorsteuerabzug.

Gruß
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
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