Du bist deutscher Unternehmer, richtig?
Erst einmal muss geklärt werden, ob du eine in Deutschland steuerpflichtige, bzw. steuerbare Leistung erbringst.
Die Messen die du in Deutschland organisierst sind sonstige Leistungen und somit Steuerbar. Hier hast du m.E. für alle Kosten Vorsteuerabzug (wenn alle Voraussetzungen wie z.B. ordnungsgemäße Rechnung, etc. erfüllt sind).
Zur Prüfung, ob die von Dir im Ausland organisierten Messen steuerpflichtig, bzw. steuerbar sind, werden noch ein paar Angaben benötigt.
Ich nehme mal an, wenn du z.B. eine Messe in den Niederlanden organisierst, dann machst du das vor Ort und nicht aus Deutschland, oder?
M.E. tätigst du sonstige Leistungen gem. § 3a Abs. 2 Nr. 3a UStG. Somit wäre der Ort der sonstigen Leistung an dem Ort, von dem aus du die Messe organisierst.
Möglichkeit 1:
Du organisierst die Messe aus Deutschland.
Der Ort der sonstigen Leistung ist somit Deutschland. Der Umsatz also in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig. In deinen Rechnungen muss die deutsche USt ausgewiesen sein.
Vorsteuerabzug möglich.
Möglichkeit 2:
Du organisierst die Messen direkt vor Ort.
Der Ort der sonstigen Leistung liegt somit im Ausland. Der Umsatz ist also in Deutschland nicht steuerbar.
Ist die von Dir im Ausland erbrachte Leistung nach dortigem Recht steuerpflichtig, dann ist der Vorsteuerabzug möglich.
Sollte auf Grund rechtlicher Vorschriften im "Veranstaltungsland" die von Dir erbrachte Leistung steuerfrei sein, so hast du keinen Vorsteuerabzug.
Gruß
Matthias


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