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Thema: diverse Software - Afa oder Bürobedarf?

  1. #1
    bbo
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    diverse Software - Afa oder Bürobedarf?

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Fristverlängerung für die Abgabe 2005.
    Ein Gewerbe (Werbeagentur) ist angemeldet und ich habe 2005 einen iBook und diverse Grafikprogramme gekauft. iBook ca. 1.500,00 Euro und diverse Grafikprogramme gesamt ca. 4.500,00 Euro. Das ich den iBook 3 Jahre abschreiben muss, das ist klar. Aber was ist mit den Programmen ohne die ich ja nicht arbeiten kann?

    Viele Grüße

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Wenn du es sofort abschreiben willst, darf ein einzelnes Programm nicht über 410 € kosten ...

    Übrigens musst du - soweit ich weiss - die SW über 5 Jahre abschreiben.
    Geändert von dorintia (04.07.2006 um 12:54 Uhr)

  3. #3
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    kleine Anmerkung: Die 410 EUR sind ein Nettowert
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  4. #4
    bbo
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    Vielen Dank Euch beiden!!!

  5. #5
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Zitat Zitat von dorintia
    Übrigens musst du - soweit ich weiss - die SW über 5 Jahre abschreiben.
    Es sei denn, du kannst nachweisen, dass die Software schnell veraltet...
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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