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Thema: Wer kann mir helfen bei Buchung Saldovortrag??

  1. #1
    TP-Junior Nicole33 macht alles soweit korrekt
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    Wer kann mir helfen bei Buchung Saldovortrag??

    hallo zusammen. Habe folgendes Problem:
    Kasse = Anfangsbestand 75,- Haben
    Bank = Anfangsbestand 850,- Haben
    Habe gebucht: Kasse an Saldovortrag und Bank an Saldovortrag
    In der Eröffungsbilanz zeigt er mir nun an: Es besteht eine Abweichung in von Höhe von 925,-. Ist das so richtig oder habe ich noch irgendwas vergessen?

  2. #2
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Hast du denn auch deine restlichen Bestandskonten vorgetragen, z.B. das Anlagevermögen, den Warenbestand per 31.12. des Vorjahres und den Gewinn-, bzw. den Verlustvortrag?
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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  3. #3
    TP-Junior Nicole33 macht alles soweit korrekt
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    Hallo, ich habe Kontoauszüge vom Privatkonto, Kontoauszüge vom Geschäftskonto, ein fertiggeschriebenes Kassenbuch. Auf dem Geschäftskonto ist ein Anfangsbestand von 850,- und im Kassenbuch einer von 78,-. Beides für Januar. Privatkonto ist ja nur für Steuererklärung. Also fange ich an zu buchen (Lexware) und muss doch erstmal einen Saldovortrag für die Kasse und einen für die Bank buchen (Kasse an Saldovortrag/Bank an Saldovortrag). Ich kann ja nicht einfach mit der ersten Buchung auf dem Auszug loslegen. Oder? Schließe den Monat Januar ab und will die Bilanz ausdrucken, sagt mir das Programm: Die Eröffnungsbilanz weist eine Abweichung von 928,- minus auf. Ich glaube, die Hitze macht mir zu schaffen. Habe ich irgendwo einen Denkfehler?

  4. #4
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Schließe den Monat Januar ab und will die Bilanz ausdrucken, ...
    hast du ein abweichendes Wirtschaftsjahr oder warum willst zum Ende des Monats Januar eine Abschlussbilanz erstellen? Vielleicht liegt es ja daran.

    Werden die Monate überhaupt abgeschlossen? Ich dachte, dass würde immer am Jahresende erst geschehen.
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  5. #5
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    @Poloatze

    Bei Lexware is die Bilanz per Januar wie der Monatsabschluss, also quasi die BWA etc. für den Monat Januar...

    Denke mal, das Anlag und Gewinn bzw. Verlust aus dem Vorhjahr noch nicht vorgetragen sind.

    @Nicole33

    Hast du denn Anlagevermögen, z.B. einen PC, oder andere Maschinen?
    Hattest du im Vorjahr einen Gewinn oder einen Verlust?
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  6. #6
    TP-Junior Nicole33 macht alles soweit korrekt
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    Hallo, nein, habe kein Anlagevermögen. Das Vorjahr war ein Verlustjahr.

  7. #7
    TP-Junior Nicole33 macht alles soweit korrekt
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    Man muss keine Monatsabschlüsse machen, Jahresabschluss reicht eigentlich, aber es wird gewünscht, auch Monatsabschlüsse zu erstellen wegen der besseren Übersicht.

  8. #8
    TP-Newbie Booker macht alles soweit korrekt
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    Unhappy

    Hallo vielleicht kannst du mir helfen den richtigen Buchuns satz für den Geschäftsfall zu finden:

    Ein Unternehmer legt im November 2002 Wertpapiere, die er privat gekauft hatte, ins Unternehmen ein. Die Anschaffungskostens betrugen im Juli 2000 8400,00 €.
    Zum Zeitpunkt der Einlage beträgt der Kurswert der Aktien zuzüglich Nebenkosten (Teilwert) 12100,00 €.

    wäre nett wenn du mir helfen könntest und mir die lösung an Eazy01@gmx.de
    schicken würdest

    Danke

  9. #9
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Sind die Wertpapiere denn Umlaufvermögen, oder Anlagevermögen?
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  10. #10
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    Wertpapiere

    Hallo, die Wertpapiere gehören zum Anlagevermögen

  11. #11
    TP-Junior Nicole33 macht alles soweit korrekt
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    Hallo, vielleicht hilft dir das weiter.
    Wertpapiere, die mit der Absicht erworben werden, auf ein anderes Unternehmen Einfluß zu gewinnen, sind im Anlagevermögen als Beteiligung auszuweisen (§271 HGB). Ist der Erwerb von Wertpapieren lediglich als langfristige Vermögensanlage gedacht, so rechnen diese wie auch alle übrigen Wertpapiere zu den Wertpapieren des Anlagevermögens.
    Werden Werpapiere zur vorübergehenden Analge (als Liquiditätsreserve) erworben, handelt es sich um Wertpapiere des Umlaufvermögens.

  12. #12
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    Zitat Zitat von Nicole33
    Hallo, die Wertpapiere gehören zum Anlagevermögen
    Woher weist du, ob Booker's Wertpapiere zum Anlagevermögen gehören?
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  13. #13
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    Zitat Zitat von MaWeSol
    Woher weist du, ob Booker's Wertpapiere zum Anlagevermögen gehören?
    im Juli 2000 angeschafft. Daher wird wohl einiges dafür sprechen. Außerdem steht ja auch irgendwo in den Gewerbesteuerrichtlinien, dass ab einem Jahr Laufzeit eine langfristige Verbindlichkeit bzw. Forderung angenommen kann.
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  14. #14
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    Er hat sie aber doch erst als Privatvermögen angeschafft und erst im November 2002 eingelegt.

    Wenn er die jetzt aber in Februar 2003 schon wieder verkauft hat, dann kann es doch genau so gut Umlaufvermögen sein, oder?
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  15. #15
    TP-Member Frechdachs macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Nicole33
    hallo zusammen. Habe folgendes Problem:
    Kasse = Anfangsbestand 75,- Haben
    Bank = Anfangsbestand 850,- Haben
    Habe gebucht: Kasse an Saldovortrag und Bank an Saldovortrag
    In der Eröffungsbilanz zeigt er mir nun an: Es besteht eine Abweichung in von Höhe von 925,-. Ist das so richtig oder habe ich noch irgendwas vergessen?
    Du schreibst etwas Widersprüchlich...... Kasse mit einem Habenwert geht schon mal nicht. Eine richtige Kasse kann nur einen Sollwert haben (erinnert Euch an die T-Konten

    Buchung wäre dann 75€ Kasse an Vortragkonto (die Buchung hast Du hier auch richtig aufgeschrieben - Soll an Haben)

    Es ist normal das Du dann in der Bilanz eine Abweichung in gleicher Höhe hast solange Du das Eigenkapital noch nicht gebucht hast. Solange Du nicht Buchführungspflichtig bist spielt das aber keine Rolle, da Du von den Auswertungen her eh nur die BWA und Du G+V benötigen wirst.

    Frechdachs

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