Meiner Meinung hat dies keine aufschiebende oder ruhende Wirkung, so dass das Insolvenzverfahren neben dem Strafverfahren läuft.
Frag mal bei www.recht.de/phpbb
die wissen das bestimmt.
Gruß
Sven
Hallo,
hab da mal ne ganz spezielle Frage: Ein Firmenkunde von mir hat Insolvenzantrag beim Vollstreckungsgericht gestellt. Einige Gläuber mit denen ich mich in Verbindung gesetzt habe, haben einen Strafantrag wegen Betrug gegen diese Person bei der Polizei gestellt. Kommt dieses Insolvenzverfahren überhaupt bis zur Eröffnung, liegt das jetzt auf Eis, solange der Staatsanwalt ermittelt; Was passiert, falls diese Person rechtskräftig verurteilt wird?
Gruß
Werner
Meiner Meinung hat dies keine aufschiebende oder ruhende Wirkung, so dass das Insolvenzverfahren neben dem Strafverfahren läuft.
Frag mal bei www.recht.de/phpbb
die wissen das bestimmt.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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